Krankengeldrechner 2026: Höhe und Dauer berechnen
Krankengeld berechnen: Höhe, Dauer und Abzüge
Der Krankengeldrechner auf Rechnerlupe ermittelt das tägliche und monatliche Krankengeld nach § 47 des Fünften Sozialgesetzbuchs (SGB V). Du gibst dein monatliches Bruttoentgelt und Nettoentgelt ein. Der Rechner zeigt das Bruttokrankengeld und optional das Nettokrankengeld nach Abzug der Sozialbeiträge, mit Rechenweg. Er ist kostenlos, ohne Anmeldung und läuft im Browser.
Gesetzlich Versicherte erhalten Krankengeld, wenn sie länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind. In den ersten sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber das volle Gehalt weiter (Entgeltfortzahlung). Ab der siebten Woche übernimmt die gesetzliche Krankenkasse. Rechtsgrundlage ist § 47 SGB V mit der sogenannten 70/90-Regel.
Die 70/90-Regel: so berechnet sich das Krankengeld
Krankengeld beträgt 70 % des beitragspflichtigen Bruttoentgelts (Regelentgelt). Es darf aber 90 % des Nettoentgelts nicht übersteigen. Es gilt immer der niedrigere der beiden Werte. Die Berechnung erfolgt kalendertäglich.
Konkretes Beispiel: Bei 3.000 EUR Bruttoentgelt und 2.000 EUR Nettoentgelt ergibt sich ein tägliches Regelentgelt von 100 EUR (3.000 EUR geteilt durch 30 Tage). 70 % davon sind 70 EUR. 90 % des Tagesnettos (66,67 EUR) sind 60 EUR. Die Krankenkasse zahlt den niedrigeren Wert: 60 EUR pro Kalendertag. Auf den Monat gerechnet sind das rund 1.800 EUR, noch vor Abzug der Sozialbeiträge.
In der Praxis greift fast immer die 90-%-Netto-Grenze. Im Krankengeldrechner werden beide Werte automatisch geprüft.
Höchstkrankengeld 2026: 135,63 EUR pro Tag
Beim Regelentgelt berücksichtigt die Krankenkasse höchstens die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung. Sie liegt 2026 bei 5.812,50 EUR im Monat, das sind 193,75 EUR pro Kalendertag. 70 % davon ergeben das Höchstkrankengeld von 135,63 EUR brutto pro Kalendertag. Auch bei einem höheren Gehalt zahlt die Krankenkasse maximal diesen Tagessatz.
Auf den Monat gerechnet sind das rund 4.069 EUR brutto. Nach Abzug der Sozialbeiträge (12,4 bis 13,0 %) bleiben davon etwa 3.540 bis 3.565 EUR Nettokrankengeld.
Entgeltfortzahlung und Beginn des Krankengeldes
Bei Arbeitsunfähigkeit zahlt der Arbeitgeber in den ersten sechs Wochen das volle Gehalt weiter. Die Entgeltfortzahlung (auch Lohnfortzahlung genannt) endet nach 42 Tagen. Ab dem 43. Tag springt die gesetzliche Krankenkasse ein und zahlt Krankengeld. Voraussetzung ist eine ärztlich bescheinigte Arbeitsunfähigkeit und eine Mitgliedschaft mit Krankengeldanspruch.
Bezugsdauer: maximal 78 Wochen in drei Jahren
Für dieselbe Krankheit zahlt die Krankenkasse Krankengeld für höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Da die ersten sechs Wochen in der Regel durch die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers abgedeckt sind, verbleiben bis zu 72 Wochen Krankengeld. Eine während der Arbeitsunfähigkeit hinzutretende weitere Krankheit verlängert die Bezugsdauer nicht.
Sozialbeiträge: was vom Krankengeld abgeht
Beim Bruttokrankengeld handelt es sich um einen Bruttobetrag. Die Krankenkasse zieht davon den Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung (9,3 %), zur Arbeitslosenversicherung (1,3 %) und zur Pflegeversicherung ab. Die Krankenversicherung ist während des Bezugs beitragsfrei. Den Arbeitgeberanteil übernimmt die Krankenkasse.
Mit Kind betragen die Abgaben zusammen rund 12,4 %. Kinderlose ab 23 Jahren zahlen einen Zuschlag zur Pflegeversicherung und kommen auf rund 13,0 %. Der genaue Pflegebeitrag hängt von der Kinderzahl ab (Abschläge ab dem zweiten Kind). Im Krankengeldrechner wählst du zwischen beiden Varianten.
Steuerfrei, aber mit Progressionsvorbehalt
Krankengeld ist einkommensteuerfrei. Es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Die Krankenkasse addiert das Krankengeld zum übrigen Einkommen, um den persönlichen Steuersatz zu ermitteln. Auf das Krankengeld selbst fällt keine Steuer an, aber der Steuersatz auf das restliche Einkommen kann steigen.
Einmalzahlungen und Sonderfälle
Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld erhöhen anteilig das Regelentgelt und damit das Krankengeld. Die genaue Berechnung nimmt die Krankenkasse anhand der Gehaltsabrechnung vor. Im Krankengeldrechner sind Einmalzahlungen nicht abgebildet, da sie individuell stark variieren.
Für Selbstständige mit Wahlerklärung gelten eigene Regeln: Sie erhalten Krankengeld ohne die 90-%-Netto-Grenze. Kinderkrankengeld nach § 45 SGB V wird anders berechnet und ist ebenfalls nicht im Rechner abgebildet.
Abgrenzung zu anderen Rechnern
Nettolohn nach Steuern und Sozialabgaben berechnet der Brutto-Netto-Rechner auf Rechnerlupe. Nach Auslauf des Krankengeldes ermittelt der Arbeitslosengeldrechner die Höhe des Arbeitslosengeldes. Elterngeld nach der Geburt eines Kindes berechnet der Elterngeldrechner.
Grenzen des Krankengeldrechners
Alle Ergebnisse dienen als Orientierung. Einmalzahlungen, exakte Beitragssätze und Sonderfälle wie Krankengeld für Selbstständige oder Kinderkrankengeld bildet der Rechner nicht ab. Verbindlich ist allein die Berechnung der Krankenkasse. Der Krankengeldrechner ersetzt keine Sozial- oder Steuerberatung. Werte für 2026.