Mehrwertsteuer-Rechner 2026: MwSt, Brutto und Netto berechnen
Mehrwertsteuer berechnen: Netto, Brutto und Steuersatz
Der Mehrwertsteuer-Rechner auf Rechnerlupe rechnet Nettopreise in Bruttopreise um oder rechnet die MwSt aus einem Bruttopreis heraus. Du gibst einen Betrag ein und wählst den Steuersatz (19 %, 7 % oder frei). Der Rechner zeigt Netto, Brutto und Mehrwertsteuer, mit Rechenweg. Er ist kostenlos, ohne Anmeldung und läuft im Browser.
Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer (USt) bezeichnen dieselbe Steuer. Im Umsatzsteuergesetz (UStG) heißt sie Umsatzsteuer, im Alltag wird meist Mehrwertsteuer oder MwSt gesagt. Auf Rechnungen findest du beide Abkürzungen. Ein MwSt-Rechner, Umsatzsteuerrechner oder USt-Rechner macht dasselbe wie dieser Mehrwertsteuer-Rechner.
Netto in Brutto umrechnen: MwSt aufschlagen
Kennst du den Nettopreis und willst den Bruttopreis wissen, multiplizierst du den Nettobetrag mit dem Faktor des Steuersatzes. Bei 19 % lautet der Faktor 1,19, bei 7 % lautet er 1,07.
Die Formel: Brutto = Netto × (1 + Steuersatz ÷ 100). Beispiel: 100 EUR netto × 1,19 = 119 EUR (Euro) brutto. Die Mehrwertsteuer beträgt 19 EUR, der Bruttopreis 119 EUR.
Brutto in Netto umrechnen: MwSt herausrechnen
Kennst du nur den Bruttopreis, teilst du ihn durch den Faktor. Bei 19 % teilst du durch 1,19, bei 7 % durch 1,07. Die Differenz zwischen Brutto und Netto ist die enthaltene Mehrwertsteuer. Im Alltag wird das Herausrechnen auch „MwSt rausrechnen" oder „rückwärts rechnen" genannt.
Die Formel: Netto = Brutto ÷ (1 + Steuersatz ÷ 100). Beispiel: 119 EUR brutto ÷ 1,19 = 100 EUR netto, enthaltene MwSt 19 EUR.
Häufiger Fehler: Prozentsatz vom Brutto abziehen
Wer aus 119 EUR einfach 19 % abzieht, landet bei 96,39 EUR. Das ist falsch. Korrekt sind 100 EUR netto. Der Fehler entsteht, weil sich die 19 % auf den Nettopreis beziehen, nicht auf den Bruttopreis. Richtig ist immer die Teilung durch den Faktor 1,19. Im Mehrwertsteuer-Rechner wendet die Formel den Faktor automatisch an.
Regelsteuersatz 19 % und ermäßigter Satz 7 %
In Deutschland gelten zwei Steuersätze. Mit dem Regelsteuersatz von 19 % werden die meisten Waren und Dienstleistungen besteuert. Unter den ermäßigten Steuersatz von 7 % fallen unter anderem:
Lebensmittel (Getränke sind häufig ausgenommen und fallen unter 19 %)
Bücher, Zeitungen und Zeitschriften
Öffentlicher Nahverkehr und Bahnfahrten
Eintritt zu Theatern, Konzerten und Museen
Restaurant-Speisen (seit 1. Januar 2026 dauerhaft 7 %, § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG)
Getränke in der Gastronomie bleiben bei 19 %, unabhängig davon, ob sie im Lokal serviert, mitgenommen oder geliefert werden. Im Mehrwertsteuer-Rechner wählst du den passenden Steuersatz oder gibst einen freien Satz ein.
Gastronomie seit 2026: Speisen 7 %, Getränke 19 %
Seit dem 1. Januar 2026 werden Restaurant-Speisen dauerhaft mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 % besteuert (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG). Die Regel gilt für Speisen im Lokal, zum Mitnehmen und zur Lieferung. Getränke bleiben bei 19 %. Auf der Rechnung müssen Speisen und Getränke getrennt ausgewiesen werden, weil unterschiedliche Steuersätze gelten.
Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG
Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen auf ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer aus. Voraussetzung: Im Vorjahr lag der Umsatz unter 25.000 EUR, und im laufenden Jahr überschreitet er voraussichtlich 100.000 EUR nicht. Kleinunternehmer erheben keine Mehrwertsteuer, dürfen im Gegenzug aber auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Im Mehrwertsteuer-Rechner ist die Kleinunternehmerregelung nicht abgebildet, da bei ihr kein Steuerausweis erfolgt.
Vorsteuer und Umsatzsteuervoranmeldung
Unternehmen, die Umsatzsteuer ausweisen, können die in Eingangsrechnungen enthaltene Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen. Aus der Differenz zwischen eingenommener Umsatzsteuer und gezahlter Vorsteuer ergibt sich die Zahllast für die Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt. Im Mehrwertsteuer-Rechner lässt sich die Steuer für einzelne Beträge berechnen, nicht die Voranmeldung als Ganzes. Für die Buchführung empfiehlt sich ein Buchhaltungstool mit integriertem Steuerausweis.
Rundung und Cent-Abweichungen
Im Mehrwertsteuer-Rechner wird auf zwei Nachkommastellen gerundet (kaufmännische Rundung). Bei Rechnungen mit mehreren Positionen kann es zu einer Cent-Abweichung kommen, je nachdem ob pro Position oder auf die Gesamtsumme gerundet wird. Als Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer gilt nach § 10 UStG der Nettopreis. Die Rundung auf den Cent erfolgt erst am Ende der Berechnung.
Innergemeinschaftliche Lieferung und Reverse-Charge
Bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung an ein Unternehmen in einem anderen EU-Land fällt keine deutsche Umsatzsteuer an. Stattdessen versteuert der Empfänger die Ware in seinem Land. Bei bestimmten Dienstleistungen greift das Reverse-Charge-Verfahren: Nicht der Leistende, sondern der Leistungsempfänger schuldet die Steuer. Beide Sonderfälle bildet der Mehrwertsteuer-Rechner nicht ab, da sie eine individuelle steuerliche Prüfung erfordern.
Abgrenzung zu anderen Rechnern
Prozentuale Anteile und Zu-/Abschläge jeder Art berechnet der Prozentrechner auf Rechnerlupe. Zinseszins bei Sparanlagen ermittelt der Zinseszinsrechner. Den Stundenlohn aus Monatsgehalt oder Jahresbrutto leitet der Stundenlohn-Rechner ab.
Grenzen des Mehrwertsteuer-Rechners
Alle Ergebnisse dienen als Orientierung. Sonderfälle wie die Kleinunternehmerregelung, steuerfreie Umsätze, innergemeinschaftliche Lieferungen oder das Reverse-Charge-Verfahren bildet der Rechner nicht ab. Verbindlich ist allein die steuerliche Beratung. Der Mehrwertsteuer-Rechner ersetzt keine Steuerberatung. Werte für 2026.