Mietrecht · § 536 BGB

Mietminderungs-Rechner

Berechne als Orientierung, wie viel deine Miete bei einem Mangel rechnerisch sinkt und welcher Betrag sich für einen bestimmten Zeitraum ergibt. Die Quote musst du selbst einschätzen, denn feste gesetzliche Werte gibt es nicht.

Minderung berechnen

Basis ist die Warmmiete, also die Bruttomiete inklusive Nebenkosten (BGH-Rechtsprechung).

EUR

Bitte gib eine Warmmiete zwischen 1 und 20.000 Euro ein.

Nettokaltmiete plus Nebenkostenvorauszahlung oder Nebenkostenpauschale.

10 %

Orientiere dich an veröffentlichten Urteilen zu vergleichbaren Mängeln. Es gibt keine verbindliche Tabelle.

Tage

Bitte gib eine Dauer zwischen 1 und 3.650 Tagen ein.

Anzahl der Tage, an denen der Mangel bestand. Gerechnet wird mit einem 30-Tage-Monat.

Minderung pro Monat
Geminderte Warmmiete / Monat
Minderung pro Tag
Minderungsbetrag im Zeitraum

Nur Orientierung, keine Rechtsberatung. Das Ergebnis ist eine reine Rechenhilfe auf Basis deiner Eingaben. Ob ein Mangel vorliegt und welche Quote angemessen ist, hängt vom Einzelfall ab und kann nur rechtlich geprüft werden. Kürze die Miete nicht voreilig; eine unberechtigte oder zu hohe Kürzung kann zu Mietrückständen und im Extremfall zur Kündigung führen.

Mietminderung-Rechner 2026: Minderungsbetrag aus Warmmiete berechnen

So funktioniert der Mietminderung-Rechner von Rechnerlupe

Der Mietminderung-Rechner von Rechnerlupe berechnet den Minderungsbetrag, die geminderte Warmmiete und die Gesamtminderung für einen bestimmten Zeitraum. Du gibst deine monatliche Warmmiete ein, wählst eine geschätzte Minderungsquote und trägst die Dauer des Mangels in Tagen ein.

Alle Berechnungen laufen im Browser, deine Eingaben werden nicht gespeichert. Der Mietminderung-Rechner liefert eine reine Rechenhilfe und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob ein Mangel vorliegt und welche Quote angemessen ist, hängt immer vom Einzelfall ab.

Warum die Warmmiete als Berechnungsgrundlage gilt

Grundlage der Mietminderung ist die Bruttomiete, also die Warmmiete einschließlich aller Nebenkosten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom 20.07.2005 (VIII ZR 347/04) entschieden. Ob die Nebenkosten als Nebenkostenvorauszahlung oder als Nebenkostenpauschale geschuldet werden, spielt keine Rolle.

Häufig rechnen Mieter fälschlicherweise nur mit der Nettokaltmiete. Das führt zu einem zu niedrigen Minderungsbetrag. Trage daher immer deine volle monatliche Warmmiete in den Rechner ein.

Mietminderung nach § 536 BGB

Weist eine Mietsache einen Mangel auf, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch mindert, schuldet der Mieter nur eine angemessen herabgesetzte Miete (§ 536 Bürgerliches Gesetzbuch). Die Mietminderung tritt kraft Gesetzes ein. Ein Antrag beim Vermieter ist nicht nötig.

Eine unerhebliche Beeinträchtigung bleibt außer Betracht (§ 536 Absatz 1 Satz 3 BGB). Wo genau die Erheblichkeitsschwelle liegt, entscheiden im Streitfall Gerichte. Kleine Unannehmlichkeiten des Wohnalltags reichen nicht aus.

So wird der Minderungsbetrag berechnet

Die Berechnung folgt einer einfachen Formel:

Minderung pro Monat = Warmmiete × Minderungsquote

Für die tagesgenaue Berechnung gilt ein 30-Tage-Monat:

Minderung pro Tag = Minderung pro Monat ÷ 30

Gesamtminderung = Minderung pro Tag × Anzahl der Tage

Rechenbeispiel: Bei 950 Euro Warmmiete und einer Minderungsquote von 10 % beträgt die Minderung 95 Euro pro Monat. Pro Tag sind das rund 3,17 Euro. Über 45 Tage ergibt sich ein Minderungsbetrag von rund 142,50 Euro.

Minderungsquote: Keine festen gesetzlichen Werte

§ 536 BGB nennt keine konkreten Prozentwerte. Das Gesetz spricht nur von einer angemessen herabgesetzten Miete. Sogenannte Mietminderungstabellen sammeln lediglich frühere Gerichtsurteile zu vergleichbaren Mängeln. Sie liefern Anhaltspunkte, keine verbindlichen Vorgaben.

Die Höhe der angemessenen Minderungsquote hängt von der Schwere und Dauer der konkreten Beeinträchtigung ab. Typische Quoten aus der Rechtsprechung reichen von 5 % bei leichten Mängeln bis hin zu 100 % bei vollständiger Unbewohnbarkeit. Maßgeblich ist immer der Einzelfall.

Mangel anzeigen und richtig vorgehen

Bevor du die Miete kürzt, muss der Vermieter vom Mangel erfahren. Zeige den Mietmangel unverzüglich an, am besten schriftlich mit Fotos und genauer Beschreibung. Wer einen Mangel kennt, aber nicht meldet, kann seine Rechte verlieren (Mängelanzeige).

In der Praxis empfehlen Mietervereine, die volle Miete zunächst unter Vorbehalt der Rückforderung zu zahlen. So vermeidest du das Risiko eines Mietrückstands. Eine zu hoch angesetzte oder unberechtigte Kürzung kann zu Mietrückständen und im Extremfall zur Kündigung führen. Lass die angemessene Quote durch eine Rechtsberatung klären.

Sonderfall energetische Modernisierung

Geht die Beeinträchtigung auf eine energetische Modernisierung nach § 555b Nummer 1 BGB zurück, bleibt eine Minderung drei Monate lang außer Betracht (§ 536 Absatz 1a BGB). Auch bei eingeschränkter Nutzbarkeit der Wohnung greift die Mietminderung in diesem Zeitraum nicht.

Häufige Fragen zum Mietminderung-Rechner

Von welcher Miete wird die Mietminderung berechnet?
Bemessungsgrundlage ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Bruttomiete, also die Warmmiete einschließlich aller Nebenkostenvorauszahlungen oder Nebenkostenpauschalen. Die Minderung wird nicht nur auf die Nettokaltmiete bezogen.
Wie hoch darf ich die Miete mindern?
Es gibt keine gesetzlich festgelegten Minderungsquoten. § 536 BGB spricht nur von einer angemessen herabgesetzten Miete. Mietminderungstabellen sammeln lediglich Gerichtsurteile zu vergleichbaren Fällen und sind keine verbindlichen Vorgaben. Die Höhe hängt vom Einzelfall ab.
Tritt die Mietminderung automatisch ein?
Ja. Die Minderung tritt nach § 536 BGB kraft Gesetzes ein, sobald ein erheblicher Mangel vorliegt. Ein Antrag ist nicht nötig. Wichtig ist trotzdem, den Mangel dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.
Ab wann gilt eine Beeinträchtigung als erheblich?
Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt nach § 536 Absatz 1 Satz 3 BGB außer Betracht. Die Grenze ist eine Frage des Einzelfalls. Kleine Unannehmlichkeiten des Wohnalltags reichen in der Regel nicht aus.
Sollte ich die Miete sofort kürzen?
Mietervereine empfehlen, die volle Miete zunächst unter Vorbehalt der Rückforderung zu zahlen. Eine zu hohe oder unberechtigte Kürzung kann zu Mietrückständen und zur Kündigung führen. Lass die angemessene Quote vorher rechtlich klären.
Gilt bei energetischer Modernisierung eine Besonderheit?
Ja. Nach § 536 Absatz 1a BGB bleibt eine Minderung drei Monate lang außer Betracht, wenn sie auf einer energetischen Modernisierung nach § 555b Nummer 1 BGB beruht.
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