Pflegeversicherung · § 37 SGB XI

Pflegegeld-Rechner 2026

Berechne, wie viel Pflegegeld monatlich ausgezahlt wird: als reines Pflegegeld bei Pflege durch Angehörige oder anteilig als Kombinationsleistung, wenn zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst genutzt wird.

Pflegegeld berechnen

Beträge nach § 37 und § 38 SGB XI, gültig seit 1. Januar 2025 und unverändert in 2026.

Was wird hier berechnet? Pflegegeld ist die Auszahlung an die pflegebedürftige Person, wenn die Pflege zu Hause selbst organisiert wird. Wenn zusätzlich ein Pflegedienst abrechnet, sinkt das Pflegegeld anteilig. Genau dieses Rest-Pflegegeld kannst du hier ebenfalls berechnen.

Pflegegrad 1 erhält kein Pflegegeld, sondern nur den Entlastungsbetrag.

EUR

Bitte gib einen Betrag zwischen 0 Euro und dem Sachleistungsbudget des Pflegegrads ein.

Trage ein, welchen Betrag der ambulante Pflegedienst im Monat als Pflegesachleistung abrechnet. Das Pflegegeld wird im gleichen Verhältnis gekürzt.

Tage

Bitte gib 1 bis 30 Anspruchstage ein.

Anspruchstage im Monat. Der Kalendermonat wird gesetzlich mit 30 Tagen angesetzt (§ 37 Abs. 2 SGB XI).

Während Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege wird die Hälfte des Pflegegeldes für bis zu acht Wochen je Jahr weitergezahlt.

Monatliches Pflegegeld

Hinweis, keine Sozial- oder Rechtsberatung. Das Ergebnis ist eine Rechenhilfe. Die tatsächliche Auszahlung hängt vom anerkannten Pflegegrad, vom Bewilligungsbescheid, von den tatsächlich abgerechneten Pflegesachleistungen und von Entscheidungen der Pflegekasse ab. Verbindliche Auskünfte gibt deine Pflegekasse.

Pflegegeld-Rechner 2026: Pflegegeld nach Pflegegrad berechnen

So funktioniert der Pflegegeld-Rechner von Rechnerlupe

Der Pflegegeld-Rechner von Rechnerlupe berechnet das monatliche Pflegegeld nach Pflegegrad, das Rest-Pflegegeld bei einer Kombinationsleistung und den anteiligen Betrag bei einem Teilmonat. Du wählst den Pflegegrad und gibst optional die Sachleistung des Pflegedienstes oder die Anspruchstage ein.

Alle Berechnungen laufen im Browser, deine Eingaben werden nicht gespeichert. Grundlage sind die Beträge nach § 37 und § 38 SGB XI (Sozialgesetzbuch), gültig seit dem 1. Januar 2025 und 2026 unverändert. Der Pflegegeld-Rechner liefert eine Orientierung und ersetzt keine Beratung durch die Pflegekasse.

Pflegegeld 2026: Beträge nach Pflegegrad

Pflegegeld ist eine Geldleistung der sozialen Pflegeversicherung. Es steht Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 zu, die häusliche Pflege durch Angehörige oder andere nicht erwerbsmässig Pflegende erhalten. Die Pflegekasse zahlt den Betrag direkt an die pflegebedürftige Person aus (§ 37 Absatz 1 SGB XI).

Pflegegrad 2:347 Euro pro Monat
Pflegegrad 3:599 Euro pro Monat
Pflegegrad 4:800 Euro pro Monat
Pflegegrad 5:990 Euro pro Monat

Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 125 Euro pro Monat, aber nicht auf Pflegegeld oder Pflegesachleistung.

Die Beträge wurden zum 1. Januar 2025 um 4,5 % angehoben. Sie gelten 2026 unverändert fort. Die nächste planmässige Anpassung ist gesetzlich für den 1. Januar 2028 vorgesehen.

Voraussetzungen für den Bezug von Pflegegeld

Drei Bedingungen müssen erfüllt sein: ein anerkannter Pflegegrad von 2 bis 5, Versorgung zu Hause (häusliche Pflege) und Sicherstellung der Pflege durch die pflegebedürftige Person selbst. Die Betreuung übernehmen Angehörige oder andere ehrenamtliche Pflegepersonen.

Die pflegebedürftige Person muss das Pflegegeld bei der Pflegekasse beantragen. Nach Bewilligung erfolgt die Auszahlung monatlich. Anders als bei der Pflegesachleistung rechnet die Pflegekasse nicht mit einem ambulanten Pflegedienst ab, sondern überweist das Geld direkt.

Kombinationsleistung: Pflegegeld und Pflegedienst

Wer neben Angehörigen auch einen ambulanten Pflegedienst nutzt, kann eine Kombinationsleistung beziehen (§ 38 SGB XI). Das Pflegegeld wird dann anteilig um den Prozentsatz gekürzt, zu dem das Sachleistungsbudget verbraucht wurde.

Formel: Rest-Pflegegeld = Pflegegeld × (1 minus Anteil Sachleistung am Budget)

Beispiel bei Pflegegrad 3: Das Sachleistungsbudget beträgt 1.497 Euro. Rechnet der Pflegedienst 599 Euro ab, entspricht das 40 % des Budgets. Es bleiben 60 % des Pflegegeldes: 599 × 0,60 = 359,40 Euro. Die Sachleistungsbudgets nach Pflegegrad:

Pflegegrad 2:bis 796 Euro
Pflegegrad 3:bis 1.497 Euro
Pflegegrad 4:bis 1.859 Euro
Pflegegrad 5:bis 2.299 Euro

Teilmonat: Anteilige Berechnung nach Tagen

Besteht der Anspruch auf Pflegegeld nicht für den vollen Kalendermonat, wird der Betrag anteilig gekürzt. Das gilt etwa, wenn der Pflegegrad erst im Laufe des Monats anerkannt wurde.

Nach § 37 Absatz 2 Satz 1 SGB XI ist der Kalendermonat mit 30 Tagen anzusetzen. Der Tagessatz ergibt sich aus dem Monatsbetrag geteilt durch 30. Bei Pflegegrad 3 und 15 Anspruchstagen: 599 ÷ 30 × 15 = 299,50 Euro.

Halbe Fortzahlung bei Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Bei Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) oder Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI) wird das Pflegegeld nicht vollständig gestrichen. Die Pflegekasse zahlt die Hälfte des bisherigen Pflegegeldes weiter, jeweils bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr (§ 37 Absatz 2 Satz 2 SGB XI).

Bei Pflegegrad 3 beträgt die halbe Fortzahlung 299,50 Euro pro Monat. Die Regelung gilt getrennt für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Voraussetzung ist ein bestehender Bewilligungsbescheid über Pflegegeld.

Häufige Fragen zum Pflegegeld-Rechner

Wie hoch ist das Pflegegeld 2026 nach Pflegegrad?
Das monatliche Pflegegeld beträgt bei Pflegegrad 2 347 Euro, bei Pflegegrad 3 599 Euro, bei Pflegegrad 4 800 Euro und bei Pflegegrad 5 990 Euro. Die Beträge gelten seit dem 1. Januar 2025 und sind 2026 unverändert. Die nächste Anpassung ist für den 1. Januar 2028 vorgesehen.
Gibt es bei Pflegegrad 1 Pflegegeld?
Nein. Erst ab Pflegegrad 2 besteht Anspruch auf Pflegegeld. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 erhalten den Entlastungsbetrag von 125 Euro pro Monat und weitere Leistungen der Pflegeversicherung, aber kein Pflegegeld.
Was sind die Voraussetzungen für Pflegegeld?
Anspruch haben Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 in häuslicher Pflege. Die pflegebedürftige Person muss die Betreuung selbst sicherstellen, etwa durch Angehörige (§ 37 SGB XI). Das Pflegegeld ist bei der Pflegekasse zu beantragen.
Wie wird das Pflegegeld bei einem Teilmonat berechnet?
Der Kalendermonat wird mit 30 Tagen angesetzt. Der Tagessatz ergibt sich aus dem Monatsbetrag geteilt durch 30, multipliziert mit den Anspruchstagen. Bei Pflegegrad 3 und 15 Tagen: 599 ÷ 30 × 15 = 299,50 Euro.
Wird das Pflegegeld bei Verhinderungspflege weitergezahlt?
Ja, zur Hälfte. Bei Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zahlt die Pflegekasse 50 % des Pflegegeldes weiter, jeweils bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr. Der Pflegegeld-Rechner von Rechnerlupe zeigt die halbe Fortzahlung als separaten Betrag an.
Wie funktioniert die Kombinationsleistung?
Bei der Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI) nutzt die pflegebedürftige Person Pflegegeld und ambulanten Pflegedienst gleichzeitig. Das Pflegegeld sinkt um den Anteil, zu dem das Sachleistungsbudget verbraucht wurde. Bei 40 % Verbrauch bleiben 60 % des Pflegegeldes übrig.
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