Schätze den voraussichtlichen Pflegegrad anhand der Punktesystematik des Begutachtungsinstruments. Pflegestufen heißen seit 2017 Pflegegrade. Dieser Rechner ist ein NBA-Punkte-Rechner: Du gibst je Modul eine geschätzte Rohpunktsumme ein, der Rechner wandelt sie in gewichtete Punkte um und ordnet sie einem Pflegegrad zu.
Wichtig vorab. Die echten Rohpunkte je Modul legt bei der Begutachtung eine Pflegefachkraft anhand vieler Einzelkriterien fest. Wenn du diese Einzelpunkte nicht kennst, ist das Ergebnis nur eine grobe Orientierung. Verbindlich ist allein der Bescheid der Pflegekasse.
Schätze je Modul die Rohpunkte aus der Begutachtung. Höhere Werte bedeuten größere Beeinträchtigung der Selbständigkeit; der Rechner ordnet sie anschließend den gesetzlichen Gewichtungsstufen zu.
Sich fortbewegen, Positionswechsel, Treppensteigen, Halten einer Sitzposition.
Erkennen, Erinnern, Orientierung, Verstehen, Mitteilen von Bedürfnissen.
Unruhe, Ängste, Aggression, nächtliche Störungen, Abwehr von Hilfe.
Hinweis: Von Modul 2 und 3 zählt nur der höhere gewichtete Wert.
Körperpflege, An- und Auskleiden, Essen, Trinken, Toilettengang. Das gewichtigste Modul.
Umgang mit Medikamenten, Verbänden, Arztbesuchen, Therapien und Hilfsmitteln.
Tagesablauf gestalten, sich beschäftigen, Kontakte pflegen, in die Zukunft planen.
Nur Orientierung, keine Einstufung. Das Ergebnis beruht ausschließlich auf deinen geschätzten Punkten und gibt die gesetzliche Rechenlogik wieder. Den tatsächlichen Pflegegrad stellt allein die Pflegekasse auf Basis der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst oder Medicproof fest. Für eine fundierte Einschätzung hilft eine kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.
Der Pflegestufen-Rechner von Rechnerlupe berechnet den Pflegegrad anhand der gewichteten Punkte aus dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA) nach § 15 SGB XI. Du gibst die Rohpunkte der sechs Module ein und erhältst den voraussichtlichen Pflegegrad von 1 bis 5.
Alle Berechnungen laufen im Browser, deine Eingaben werden nicht gespeichert. Der Pflegestufen-Rechner liefert eine Orientierung und ersetzt keine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Grundlage sind die gesetzlichen Punktgrenzen nach § 15 Absatz 3 SGB XI (Sozialgesetzbuch), gültig seit dem 1. Januar 2017.
Seit dem 1. Januar 2017 gibt es keine Pflegestufen mehr. Das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) hat die drei alten Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt. Statt des Zeitaufwands für die Pflege zählt jetzt der Grad der Selbstständigkeit. Der Begriff Pflegestufe wird im Alltag oft noch verwendet, meint seit 2017 aber den Pflegegrad.
Pflegebedürftigkeit wird nach § 14 SGB XI definiert: Eine Person ist pflegebedürftig, wenn sie gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit aufweist und auf Hilfe angewiesen ist. Die Einstufung übernimmt das Neue Begutachtungsassessment. Aus dem ermittelten Pflegegrad leiten sich die Pflegeleistungen der Pflegeversicherung ab, etwa Pflegegeld für häusliche Pflege oder Pflegesachleistung.
Das NBA prüft die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen. Jedes Modul hat ein eigenes Rohpunkt-Maximum und eine eigene Gewichtung an der Gesamtpunktzahl.
| Mobilität (Gewichtung 10 %, max. 15 Rohpunkte) | |
| Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (Gewichtung 15 %, max. 33 Rohpunkte) | |
| Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (Gewichtung 15 %, max. 65 Rohpunkte) | |
| Selbstversorgung (Gewichtung 40 %, max. 54 Rohpunkte) | |
| Krankheits- oder therapiebedingte Anforderungen (Gewichtung 20 %, max. 15 Rohpunkte) | |
| Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (Gewichtung 15 %, max. 18 Rohpunkte) |
Selbstversorgung bestimmt mit 40 % den grössten Anteil am Ergebnis. Hier zählen Tätigkeiten wie Waschen, Ankleiden, Essen und Trinken oder der Toilettengang.
Kognitive Fähigkeiten und Verhaltensweisen teilen sich einen gemeinsamen Gewichtungsanteil von 15 %. Nach § 15 Absatz 3 Satz 2 SGB XI zählt nur das Modul mit dem höheren gewichteten Wert. Das andere fällt aus der Berechnung heraus.
Beispiel: Erreicht das Modul Kognitive Fähigkeiten gewichtet 7,5 Punkte und Verhaltensweisen gewichtet 3,75 Punkte, gehen nur die 7,5 Punkte in die Gesamtpunktzahl ein. Umgekehrt gilt dasselbe. Die Regelung kommt Menschen mit Demenz zugute, bei denen die kognitiven Einschränkungen oft stärker wiegen als Verhaltensauffälligkeiten.
Aus der Summe der gewichteten Punktzahl ergibt sich der Pflegegrad. Die Gesamtpunktzahl kann zwischen 0 und 100 liegen.
| Unter 12,5 Punkte: | kein Pflegegrad |
| 12,5 bis unter 27 Punkte: | Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit) |
| 27 bis unter 47,5 Punkte: | Pflegegrad 2 (erhebliche Beeinträchtigung) |
| 47,5 bis unter 70 Punkte: | Pflegegrad 3 (schwere Beeinträchtigung) |
| 70 bis unter 90 Punkte: | Pflegegrad 4 (schwerste Beeinträchtigung) |
| 90 bis 100 Punkte: | Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen) |
Mit steigendem Pflegegrad wachsen die Leistungen der Pflegeversicherung. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 erhalten Pflegegeld, Pflegesachleistung oder eine Kombinationsleistung. Bei Pflegegrad 1 besteht Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 125 Euro pro Monat.
Nach dem Antrag bei der Pflegekasse beauftragt sie den Medizinischen Dienst (bei gesetzlich Versicherten) oder Medicproof (bei privat Versicherten) mit der Begutachtung. Ein Gutachter besucht die pflegebedürftige Person zu Hause und bewertet die Selbstständigkeit in allen sechs Modulen.
Die Pflegekasse muss den Antrag innerhalb von 25 Arbeitstagen bescheiden (§ 18 Absatz 3 SGB XI). Bei verspäteter Bearbeitung können Pflegebedürftige eine Entschädigung geltend machen.
Ein Pflegetagebuch hilft bei der Vorbereitung auf die Begutachtung. Halte über zwei bis vier Wochen fest, bei welchen Tätigkeiten und wie oft du auf Hilfe angewiesen bist. Konkrete Beispiele aus dem Alltag erleichtern dem Gutachter die Einschätzung.
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen haben Anspruch auf kostenfreie Pflegeberatung (§ 7a SGB XI). Die Beratung umfasst die Erstellung eines individuellen Versorgungsplans und Hilfe bei der Antragstellung. Anlaufstellen sind die Pflegekasse, Pflegestützpunkte oder unabhängige Beratungsstellen.
Eine Pflegeberatung kann auch vor dem Antrag auf einen Pflegegrad genutzt werden. Sie ist besonders dann sinnvoll, wenn unklar ist, ob und in welchem Umfang Pflegebedürftigkeit vorliegt.
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