Lohnsteuer · § 38b EStG

Steuerklassen-Rechner 2026

Finde heraus, welche Steuerklasse oder Kombination zu deiner Lebenssituation passt, von ledig über Heirat bis zum Ehepaar mit unterschiedlichem Einkommen. Optional schätzt der Rechner zusätzlich grob dein monatliches Netto je Klasse.

Schritt 1

Deine Situation

Die Steuerklasse hängt von Familienstand und Einkommensverhältnis ab.

Das Standardmodell nach der Heirat ist IV / IV. Bei unterschiedlichen Einkommen sind III / V oder IV mit Faktor verbreitet.

Schritt 2 · optional

Netto grob schätzen

Trag dein Bruttogehalt ein, dann zeigt der Rechner eine grobe Netto-Schätzung je Klasse.

EUR

Die Netto-Schätzung berücksichtigt nur ja/nein. Zusatzabschläge für mehrere Kinder unter 25 werden nicht gesondert berechnet.

Voraussichtliche Steuerklasse

Grobe Netto-Schätzung je Klasse

Monatswerte 2026, vereinfacht nach § 32a EStG und SV-Sätzen 2026. Nur Orientierung.

Nur Orientierung, keine Steuerberatung. Die Klassenzuordnung folgt den allgemeinen Regeln des § 38b EStG, kann aber Sonderfälle nicht abbilden. Die Netto-Werte sind eine vereinfachte Schätzung und weichen von der echten Lohnabrechnung ab, die der Arbeitgeber nach dem amtlichen Programmablaufplan erstellt. Die Steuerklasse verschiebt nur den monatlichen Abzug, die endgültige Steuer ergibt sich aus der Einkommensteuererklärung. Für deine konkrete Situation hilft das Finanzamt oder eine Steuerberatung.

Steuerklassen-Rechner 2026: passende Steuerklasse finden

Steuerklassen-Rechner: welche Klasse passt zu dir?

Der Steuerklassen-Rechner auf Rechnerlupe zeigt dir in wenigen Schritten, welche Steuerklasse zu deinem Familienstand passt. Ledig, alleinerziehend, verheiratet oder verwitwet: Jede Lebenssituation führt zu einer bestimmten Steuerklasse nach § 38b EStG (Einkommensteuergesetz). Der Rechner ordnet deine Situation ein und erklärt, warum genau diese Klasse gilt.

Optional schätzt er dein monatliches Nettogehalt je Steuerklasse. So kannst du Steuerklassen direkt vergleichen, zum Beispiel III/V gegen IV/IV oder IV mit Faktor. Die Berechnung nutzt den Einkommensteuertarif und die Sozialversicherungsbeiträge für 2026.

Wie der Steuerklassen-Rechner funktioniert

Du gibst deinen Familienstand ein: ledig, alleinerziehend, verheiratet oder verwitwet. Bei Ehepaaren fragt der Rechner zusätzlich nach dem Einkommensverhältnis. Verdienen beide ähnlich viel, passt ein anderes Modell als bei deutlich unterschiedlichen Gehältern.

Im zweiten Schritt kannst du deinen Bruttolohn eingeben. Der Steuerklassen-Rechner berechnet dann eine grobe Netto-Schätzung für jede in Frage kommende Klasse. Er zieht Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Sozialabgaben (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) ab.

Die sechs Steuerklassen im Überblick

Für den Lohnsteuerabzug teilt das Finanzamt Arbeitnehmer in sechs Steuerklassen ein. Jede Klasse bestimmt, wie viel Lohnsteuer der Arbeitgeber monatlich vom Gehalt einbehält. Die Steuerklasse ändert nicht die Jahressteuer, sondern nur die Höhe der monatlichen Vorauszahlung.

Steuerklasse I gilt für Ledige und Geschiedene ohne besondere Voraussetzungen. Steuerklasse II steht Alleinerziehenden mit Anspruch auf den Entlastungsbetrag zu. In Steuerklasse III gehören Verheiratete, wenn der Partner kein Einkommen hat oder Klasse V wählt. Steuerklasse IV ist der Standard für Ehepaare, bei denen beide verdienen. Als Gegenstück zu III dient Klasse V. Steuerklasse VI gilt für jedes weitere Arbeitsverhältnis neben dem Hauptjob.

Steuerklassenkombination für Ehepaare

Nach der Heirat landen beide Partner automatisch in Steuerklasse IV. Auf Antrag beim Finanzamt stehen drei Modelle zur Wahl: IV/IV, III/V und IV mit Faktor. Der Steuerklassen-Rechner vergleicht alle drei Optionen.

IV/IV eignet sich, wenn beide ähnlich viel verdienen. Jeder Partner wird wie ein Lediger besteuert. Nachzahlungen sind selten, eine Steuererklärung ist nicht zwingend nötig.

Bei III/V nimmt der höher verdienende Partner Klasse III mit niedrigem Lohnsteuerabzug. Der andere erhält Klasse V mit hohem Abzug. Zusammen bleibt monatlich mehr Netto, aber die Steuererklärung ist Pflicht. Wurde über das Jahr zu wenig gezahlt, folgt eine Nachzahlung. Wurde zu viel einbehalten, gibt es eine Erstattung.

Beim Faktorverfahren (§ 39f EStG) bleiben beide in Klasse IV, das Finanzamt rechnet aber einen Faktor kleiner als 1 ein. Der Splittingvorteil wird so bereits monatlich auf beide Partner verteilt. Nachzahlungen fallen seltener an als bei III/V.

Steuerklasse und Elterngeld

Das Elterngeld bemisst sich am Nettogehalt vor der Geburt. Ein Steuerklassenwechsel in eine günstigere Klasse kann das maßgebliche Netto und damit den Elterngeldanspruch erhöhen. Der Wechsel muss rechtzeitig vor dem Bemessungszeitraum erfolgen.

Ob und wann ein Wechsel sinnvoll ist, hängt von individuellen Faktoren ab. Die Regeln zum Steuerklassenwechsel beim Elterngeld sind eng gefasst. Eine Steuerberatung oder die Elterngeldstelle kann klären, ob sich der Wechsel in deinem Fall lohnt.

Abschaffung der Steuerklassen III und V

Zum 1. Januar 2030 sollen die Steuerklassen III und V abgeschafft werden. Verheiratete nutzen dann nur noch IV oder IV mit Faktor. Bis dahin bleiben alle Kombinationen wählbar. Das Ehegattensplitting bei der Jahressteuer bleibt von der Reform unberührt.

Für Paare, die aktuell III/V nutzen, ändert sich durch die Reform nur der monatliche Lohnsteuerabzug. Die Einkommensteuer am Jahresende bleibt gleich, weil das Ehegattensplitting weiterhin gilt.

Grenzen des Steuerklassen-Rechners

Die Netto-Schätzung verwendet den Einkommensteuertarif nach § 32a EStG und die Sozialversicherungssätze 2026 in vereinfachter Form. Die echte Lohnsteuer berechnet der Arbeitgeber nach dem amtlichen Programmablaufplan mit Vorsorgepauschale und weiteren Feinheiten. Abweichungen von einigen Euro im Monat sind normal.

Sonderfälle bildet der Steuerklassen-Rechner nicht ab: Kirchensteuer, Kinderfreibeträge über die Pflegeversicherung hinaus oder eine betriebliche Altersvorsorge fliessen nicht in die Schätzung ein. Bis zum Grundfreibetrag (2026: 12.096 EUR) fällt keine Lohnsteuer an. Für eine verbindliche Auskunft hilft das Finanzamt, ein Lohnsteuerhilfeverein oder eine Steuerberatung.

Häufige Fragen zum Steuerklassen-Rechner

Welche Steuerklasse habe ich nach der Heirat?
Nach der Heirat werden beide Partner automatisch in Steuerklasse IV eingestuft. Auf gemeinsamen Antrag beim Finanzamt könnt ihr stattdessen III/V oder IV mit Faktor wählen. Die Wahl betrifft nur den monatlichen Lohnsteuerabzug, nicht die endgültige Jahressteuer.
Wann lohnt sich die Kombination III/V?
III/V lohnt sich, wenn die Einkommen der Partner deutlich unterschiedlich sind. Der höher Verdienende nimmt Klasse III, der andere Klasse V. Monatlich bleibt zusammen mehr Netto, aber bei der Steuererklärung kommt es oft zu einer Nachzahlung. Die Steuererklärung ist bei III/V Pflicht.
Was ist das Faktorverfahren?
Beim Faktorverfahren (§ 39f EStG) bleiben beide Partner in Steuerklasse IV. Das Finanzamt rechnet einen Faktor kleiner als 1 ein, der den Splittingvorteil bereits monatlich verteilt. So wird die Lohnsteuer gerechter aufgeteilt und Nachzahlungen fallen seltener an als bei III/V.
Kann ein Steuerklassenwechsel das Elterngeld erhöhen?
Ja, ein Wechsel in eine günstigere Steuerklasse kann das maßgebliche Netto und damit das Elterngeld erhöhen. Der Wechsel muss aber rechtzeitig vor dem Bemessungszeitraum erfolgen und unterliegt engen Regeln. Kläre das mit der Elterngeldstelle oder einer Steuerberatung.
Werden die Steuerklassen III und V abgeschafft?
Zum 1. Januar 2030 sollen III und V gesetzlich abgeschafft werden. Verheiratete nutzen dann nur noch IV oder IV mit Faktor. Bis dahin bleiben alle Kombinationen wählbar. Das Ehegattensplitting bei der Jahressteuer bleibt erhalten.
Warum weicht die Netto-Schätzung von meiner Abrechnung ab?
Der Rechner verwendet den Einkommensteuertarif und die Sozialversicherungssätze 2026 in vereinfachter Form. Die echte Lohnsteuer berechnet der Arbeitgeber nach dem amtlichen Programmablaufplan mit Vorsorgepauschale und weiteren Feinheiten. Abweichungen von einigen Euro pro Monat sind normal.
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