Teilzeitrechner 2026: Teilzeitgehalt berechnen und vergleichen
Teilzeitgehalt berechnen oder auf Vollzeit hochrechnen
Der Teilzeitrechner auf Rechnerlupe berechnet dein Bruttogehalt bei weniger Arbeitszeit. Du gibst Vollzeitgehalt, Vollzeitstunden und gewünschte Teilzeitstunden ein und siehst sofort das neue Bruttogehalt, den Beschäftigungsgrad und den Stundenlohn. Im zweiten Modus rechnest du ein Teilzeitgehalt auf Vollzeit hoch. Alle Werte erscheinen mit Rechenweg, kostenlos und ohne Anmeldung.
Formel: So ergibt sich das Teilzeitgehalt
Teilzeitgehalt = Vollzeitgehalt × (Teilzeitstunden ÷ Vollzeitstunden).
Beispiel: Bei 3.000 Euro brutto und 40 Vollzeitstunden ergibt eine Kürzung auf 20 Stunden ein Teilzeitgehalt von 1.500 Euro brutto. Der Beschäftigungsgrad liegt bei 50 %. Umgekehrt gilt: 1.500 Euro bei 20 Stunden ergeben ein Vollzeitgehalt von 3.000 Euro bei 40 Stunden.
Stundenlohn bleibt bei Teilzeit gleich
Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) dürfen Arbeitgeber Teilzeitkräfte beim Stundenlohn nicht schlechterstellen. Das Monatsgehalt sinkt proportional zur Stundenzahl, der Stundenlohn bleibt identisch. Wer von 40 auf 20 Stunden geht, halbiert das Bruttogehalt, verdient pro Stunde aber genauso viel.
Bruttogehalt sinkt proportional, Nettogehalt nicht
Das Bruttogehalt sinkt bei gleich hohem Stundenlohn im selben Verhältnis wie die Arbeitszeit. Beim Nettogehalt ist das anders. Wegen der Steuerprogression fällt der Steuerabzug bei niedrigem Einkommen geringer aus. Vom neuen Brutto bleibt anteilig mehr netto übrig, als die reine Stundenrechnung vermuten lässt. Das genaue Netto hängt von Steuerklasse, Kirchensteuer und Sozialabgaben ab. Für den Vergleich beider Fälle eignet sich der Brutto-Netto-Rechner auf Rechnerlupe.
Beschäftigungsgrad verstehen
In Stellenausschreibungen taucht oft ein Prozentwert auf: der Beschäftigungsgrad. Er zeigt, welchen Anteil einer Vollzeitstelle du leistest, und ergibt sich aus Teilzeitstunden geteilt durch Vollzeitstunden mal 100:
35 von 40 Stunden: 87,5 %
30 von 40 Stunden: 75 %
20 von 40 Stunden: 50 %
10 von 40 Stunden: 25 %
Im Teilzeitrechner erscheint der Beschäftigungsgrad automatisch.
Sonderzahlungen und Zulagen in Teilzeit
Die proportionale Rechnung gilt für das reguläre Monatsgehalt. Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld, Zulagen, Boni oder ein Dienstwagen sinken nicht zwangsläufig im selben Verhältnis. Maßgeblich sind Arbeitsvertrag und ein eventueller Tarifvertrag. Feste Zuschüsse oder besondere tarifliche Regeln können abweichen.
Anspruch auf Teilzeit und Brückenteilzeit
Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz besteht unter bestimmten Bedingungen ein gesetzlicher Anspruch auf Teilzeit (Paragraf 8 TzBfG):
Das Arbeitsverhältnis besteht länger als 6 Monate.
Im Betrieb arbeiten in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer (ohne Azubis).
Der Antrag geht mindestens 3 Monate vorher in Textform ein und nennt Stundenzahl und Verteilung.
Ablehnen darf der Arbeitgeber nur aus betrieblichen Gründen. Reagiert er nicht rechtzeitig, gilt die Kürzung als genehmigt. Bei unbefristeter Teilzeit gibt es kein Recht auf Rückkehr zur vollen Stundenzahl.
Die Brückenteilzeit nach Paragraf 9a TzBfG ist auf 1 bis 5 Jahre befristet. Danach kehrt der Arbeitnehmer automatisch zur vollen Wochenarbeitszeit zurück. Voraussetzung: mehr als 45 Arbeitnehmer im Betrieb.
Urlaub in Teilzeit
Für den Urlaubsanspruch zählen die Arbeitstage pro Woche, nicht die Stundenzahl. Wer weiterhin an 5 Tagen arbeitet und nur die täglichen Stunden kürzt, behält in der Regel den vollen Urlaubsanspruch in Tagen. Wer auf weniger Arbeitstage pro Woche geht, bekommt die Tage anteilig gekürzt.
Beispiel: 30 Urlaubstage bei 5 Arbeitstagen pro Woche werden bei 3 Arbeitstagen zu 18 Tagen. In beiden Fällen sind das 6 Urlaubswochen.
Teilzeit und Rente
Weniger Gehalt bedeutet geringere Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung und weniger Entgeltpunkte. Über Jahre entsteht so eine Rentenlücke. Wer längerfristig in Teilzeit arbeitet, sollte die Folgen für die spätere Rente einplanen. Auch ein Minijob ist rechtlich Teilzeit und bringt nur geringe Rentenansprüche.
Verwandte Rechner auf Rechnerlupe
Mit dem Teilzeitrechner ermittelst du Brutto-Teilzeitgehalt und Beschäftigungsgrad. Den genauen Stundenlohn aus dem Monatsgehalt berechnet der Stundenlohnrechner. Was nach Steuern und Sozialabgaben übrig bleibt, zeigt der Brutto-Netto-Rechner. Wer in Elternzeit die Arbeitszeit kürzt, findet im Elterngeldrechner die passende Berechnung.
Grenzen des Teilzeitrechners
Der Teilzeitrechner liefert eine Orientierung auf Basis der Bruttowerte. Nicht abgebildet sind Steuern, Sozialabgaben, tarifliche Sonderregeln und einzelne Vertragsklauseln. Berechnet wird das reguläre Monatsgehalt. Alle Werte gelten für 2026. Keine Lohn- oder Steuerberatung.