Arbeitslosengeldrechner 2026: ALG 1 Höhe und Bezugsdauer berechnen
Arbeitslosengeld berechnen: Höhe und Bezugsdauer auf einen Blick
Der Arbeitslosengeldrechner auf Rechnerlupe ermittelt die Höhe deines ALG 1 (Arbeitslosengeld) und die voraussichtliche Bezugsdauer. Du gibst dein Bruttogehalt und die Steuerklasse ein oder trägst das pauschalierte Nettoentgelt direkt ein, und der Rechner zeigt das monatliche Arbeitslosengeld mit vollständigem Rechenweg. Er ist kostenlos, ohne Anmeldung und läuft im Browser.
Arbeitslosengeld 1 beträgt 60 % des Leistungsentgelts, mit mindestens einem Kind 67 %. Grundlage ist das Bemessungsentgelt, also das durchschnittliche beitragspflichtige Bruttogehalt im Bemessungszeitraum (in der Regel die letzten zwölf abgerechneten Monate). Davon zieht die Agentur für Arbeit pauschal 20 % Sozialversicherungspauschale und die Lohnsteuer nach Steuerklasse ab (§ 153 SGB III). Übrig bleibt das Leistungsentgelt.
Vom Brutto zum Leistungsentgelt
Das Leistungsentgelt ist nicht dein tatsächliches Netto. Es entsteht aus dem Bemessungsentgelt durch drei pauschale Abzüge nach § 153 SGB III:
Zuerst zieht die Agentur für Arbeit eine Sozialversicherungspauschale von 20 % ab. Dann folgt die Lohnsteuer nach der Steuerklasse zu Jahresbeginn. Zuletzt kommt der Solidaritätszuschlag hinzu, soweit er anfällt. Individuelle Abzüge wie Kirchensteuer oder private Versicherungen bleiben außen vor. Deshalb weicht das pauschalierte Nettoentgelt vom Netto deiner Gehaltsabrechnung ab.
Für die Berechnung zählt das Bruttogehalt höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 EUR (Euro) im Monat (101.400 EUR im Jahr, 2026 bundeseinheitlich). Verdienst du mehr, rechnet die Agentur für Arbeit nur mit diesem Höchstbetrag.
Rechenbeispiel: 3.000 EUR brutto, Steuerklasse I. Abzüge: 20 % Sozialversicherungspauschale (600 EUR) und rund 15 % Lohnsteuer (450 EUR). Leistungsentgelt: etwa 1.950 EUR. Davon 60 % ergeben rund 1.170 EUR ALG 1 pro Monat (30 Kalendertage). Mit Kind sind es 67 %, also rund 1.307 EUR.
Leistungssatz: 60 oder 67 %
Beim Arbeitslosengeld gibt es zwei Leistungssätze. 60 % des Leistungsentgelts erhalten alle, die keinen Kindergeldanspruch haben. Den erhöhten Satz von 67 % bekommst du, wenn du selbst oder dein Ehe- oder Lebenspartner mindestens ein Kind hat, für das ein Kindergeldanspruch besteht. Maßgeblich ist allein der Kindergeldanspruch, nicht die Zahl der Kinder.
Bezugsdauer nach § 147 SGB III
Wie lange du Arbeitslosengeld 1 erhältst, hängt von zwei Faktoren ab: den Beitragsmonaten der letzten fünf Jahre und deinem Lebensalter bei Beginn der Arbeitslosigkeit.
Mit 12 Beitragsmonaten erhältst du 6 Monate ALG 1, mit 16 Monaten 8, mit 20 Monaten 10 und mit 24 Monaten 12 Monate. Wer jünger als 50 ist, erhält höchstens 12 Monate, unabhängig von der Beitragsdauer.
Ab 50 Jahren verlängert sich die Bezugsdauer bei entsprechend langer Beitragszeit. 30 Beitragsmonate ab 50 Jahren ergeben 15 Monate. 36 Monate ab 55 Jahren ergeben 18 Monate. 48 Monate ab 58 Jahren ergeben die maximale Bezugsdauer von 24 Monaten. Maßgeblich sind die Versicherungsmonate in den letzten fünf Jahren vor der Arbeitslosmeldung.
Anwartschaftszeit: wann ein Anspruch besteht
Voraussetzung für Arbeitslosengeld 1 ist die Anwartschaftszeit nach SGB III. Innerhalb der letzten 30 Monate müssen mindestens 12 Monate versicherungspflichtige Beschäftigung (Versicherungspflicht) liegen. Außerdem musst du dich arbeitslos gemeldet haben und der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen.
Ohne erfüllte Anwartschaftszeit besteht kein Anspruch auf ALG 1. Dann kommt unter Umständen das Bürgergeld in Betracht. Die Höhe des Bürgergeldes ermittelst du mit dem Bürgergeld-Rechner auf Rechnerlupe.
Zwei Eingabewege im Arbeitslosengeldrechner
Im Brutto-Modus gibst du dein durchschnittliches Bruttogehalt und die Steuerklasse ein. Der Rechner schätzt die Lohnsteuer je Steuerklasse vereinfacht und zieht sie zusammen mit der Sozialversicherungspauschale ab. Die Agentur für Arbeit nutzt den genauen Programmablaufplan des Bundesfinanzministeriums, weshalb der tatsächliche Betrag leicht abweichen kann.
Alternativ trägst du im Netto-Modus das pauschalierte Nettoentgelt direkt ein, falls es dir vorliegt (etwa aus dem Bescheid der Agentur für Arbeit). Ohne Lohnsteuerschätzung liefert dieser Weg das genauere Ergebnis.
Sperrzeit und Ruhenszeit
Kündigst du selbst oder schließt einen Aufhebungsvertrag, kann die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen verhängen. Während der Sperrzeit ruht das Arbeitslosengeld. Auch bei einer Abfindung kann eine Ruhenszeit eintreten, wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde. Beide Fälle bildet der Arbeitslosengeldrechner nicht ab.
Grenzen des Arbeitslosengeldrechners
Der Arbeitslosengeldrechner liefert eine Orientierung nach §§ 149 und 153 SGB III. Nicht abgebildet sind die exakte Lohnsteuer (im Brutto-Modus vereinfacht geschätzt), Sperrzeiten, Ruhenszeiten, Nebeneinkommen während des Bezugs und die Kirchensteuer. Verbindlich ist allein der Bescheid der Agentur für Arbeit. Melde dich frühzeitig arbeitslos, spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit. Die Arbeitsuchendmeldung gibst du bereits drei Monate vorher ab. Wie hoch dein Nettogehalt vor der Arbeitslosigkeit war, zeigt der Brutto-Netto-Rechner auf Rechnerlupe.