Bürgergeld-Rechner 2026

Berechne überschlägig, wie viel Bürgergeld (ab Juli 2026: neue Grundsicherung) deinem Haushalt zusteht – aus Regelsatz, Mietkosten, Mehrbedarf und angerechnetem Einkommen.

Aktuell 2026Regelsätze 2026 · mit Einkommensanrechnung & Rechenweg

DAS WICHTIGSTE

Der Bürgergeld-Anspruch ergibt sich aus dem Gesamtbedarf (Regelsätze aller Haushaltsmitglieder + angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung + ggf. Mehrbedarf) minus dem anrechenbaren Einkommen. Für 2026 gilt eine Nullrunde: Alleinstehende erhalten weiterhin 563 € Regelsatz. Von Erwerbseinkommen bleibt ein Teil anrechnungsfrei.

Anspruch berechnen

Haushalt
Bei 18–24-Jährigen im Elternhaushalt liegt meist eine gemeinsame Bedarfsgemeinschaft mit den Eltern vor. Dann zählen Einkommen und Vermögen der Eltern mit – dieser Rechner ermittelt nur den eigenen Regelbedarf der jungen Person und bildet die Eltern nicht ab.
Wohnen
In der einjährigen Karenzzeit zählt die tatsächliche Warmmiete; danach nur die als angemessen anerkannten Kosten. Trage hier den voraussichtlich anerkannten Betrag ein.
Bitte eine Unterkunftskosten-Summe von 0 oder mehr eingeben.
Dieser Betrag ist ungewöhnlich hoch – das Jobcenter prüft die Angemessenheit.
Einkommen (optional)
Bitte einen gültigen Betrag eingeben.
Das Netto darf nicht höher als das Brutto sein.
Bitte einen gültigen Betrag eingeben.

Dein voraussichtlicher Anspruch

Bürgergeld pro Monat (Schätzung)

Bürgergeld-Rechner 2026: Anspruch aus Regelsatz, Miete und Einkommen berechnen

Bürgergeld berechnen: Regelsatz, Unterkunftskosten und Einkommen auf einen Blick

Der Bürgergeld-Rechner auf Rechnerlupe ermittelt deinen voraussichtlichen Anspruch auf Bürgergeld nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II). Du gibst Haushaltstyp, Kinderzahl, Unterkunftskosten und Einkommen ein. Der Rechner addiert Regelbedarf, Mehrbedarf und Kosten der Unterkunft zum Gesamtbedarf und zieht das anrechenbare Einkommen ab. Er ist kostenlos, ohne Anmeldung und läuft im Browser.

Ab dem 1. Juli 2026 heißt das Bürgergeld offiziell neue Grundsicherung. An den Regelsätzen und der Berechnung ändert sich dadurch nichts. Die hier ermittelten Werte gelten für beide Bezeichnungen.

Regelsätze 2026: Nullrunde bei allen Regelbedarfsstufen

Auch 2026 bleiben die Regelsätze unverändert (Nullrunde). Alleinstehende und Alleinerziehende erhalten 563 EUR (Regelbedarfsstufe 1). Partner in einer Bedarfsgemeinschaft bekommen je 506 EUR (Stufe 2). Erwachsene von 18 bis 24 Jahren im Elternhaushalt erhalten 451 EUR (Stufe 3).

Kinder erhalten nach Alter gestaffelte Sätze: 471 EUR für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren (Stufe 4) und 390 EUR für Kinder von 6 bis 13 Jahren (Stufe 5). Die jüngste Gruppe von 0 bis 5 Jahren erhält 357 EUR (Stufe 6). Das Jobcenter zahlt je Kind einen Kindersofortzuschlag von 25 EUR im Monat.

Kosten der Unterkunft, Heizkosten und Karenzzeit

Neben dem Regelbedarf übernimmt das Jobcenter die Kosten der Unterkunft und die Heizkosten, soweit sie angemessen sind. In der einjährigen Karenzzeit zu Beginn des Bezugs erkennt das Jobcenter die tatsächliche Warmmiete an. Nach der Karenzzeit prüft es die Angemessenheit anhand örtlicher Richtwerte.

Trage im Bürgergeld-Rechner die voraussichtlich anerkannte Warmmiete ein. Liegt deine tatsächliche Miete oberhalb der örtlichen Angemessenheitsgrenze und ist die Karenzzeit abgelaufen, übernimmt das Jobcenter nur den angemessenen Anteil.

Mehrbedarf für Alleinerziehende nach § 21 SGB II

Alleinerziehende erhalten nach § 21 Abs. 3 SGB II einen Mehrbedarf. Die Höhe richtet sich nach Alter und Anzahl der Kinder:

Bei einem Kind unter 7 Jahren oder bei zwei bis drei Kindern unter 16 Jahren beträgt der Mehrbedarf 36 % des Regelsatzes, also 202,68 EUR. Ergibt die Berechnung von 12 % je Kind einen höheren Betrag, gilt dieser. Gedeckelt ist der Mehrbedarf auf 60 % des Regelsatzes, also auf maximal 337,80 EUR.

Einkommensanrechnung: Freibeträge bei Erwerbseinkommen

Wer neben dem Bürgergeld arbeitet, darf einen Teil des Erwerbseinkommens behalten. Das Jobcenter berechnet den Freibetrag gestaffelt vom Bruttoeinkommen:

Bis 100 EUR bleibt das Einkommen als Grundfreibetrag komplett anrechnungsfrei. Vom Brutto zwischen 100 und 520 EUR bleiben 20 % frei, zwischen 520 und 1.000 EUR 30 %. Von 1.000 bis 1.200 EUR (mit minderjährigem Kind bis 1.500 EUR) bleiben 10 % frei. Maximal ergibt sich ein Freibetrag von 348 EUR ohne Kind und 378 EUR mit Kind.

Den Freibetrag zieht das Jobcenter vom Nettoeinkommen ab. Der verbleibende Betrag mindert den Bürgergeld-Anspruch. Sonstiges Einkommen ohne Erwerbsfreibetrag (Unterhalt, Renten, Elterngeld über dem Freibetrag) rechnet das Jobcenter in voller Höhe an.

Rechenbeispiel: 1.000 EUR brutto mit Bürgergeld

Bei 1.000 EUR brutto (rund 850 EUR netto) ergibt sich ein Freibetrag von 328 EUR. Er setzt sich zusammen aus 100 EUR Grundfreibetrag, 84 EUR (20 % von 420 EUR) und 144 EUR (30 % von 480 EUR). Angerechnet werden 850 EUR minus 328 EUR, also 522 EUR. Der Bürgergeld-Anspruch sinkt um 522 EUR, nicht um den vollen Lohn.

Kindergeld in der Einkommensanrechnung

Das Kindergeld von 259 EUR im Monat je Kind (Stand 2026) gilt als Einkommen des Kindes und mindert dessen Regelbedarf. Der Bürgergeld-Rechner berücksichtigt das Kindergeld automatisch für jedes eingetragene Kind. Ein höherer Auszahlungsbetrag entsteht dadurch in der Regel nicht, weil das Kindergeld den Anspruch des Kindes in gleicher Höhe senkt.

Abgrenzung zu anderen Rechnern

Wer prüfen möchte, wie viel Arbeitslosengeld I vor dem Bürgergeld-Bezug zusteht, nutzt den Arbeitslosengeld-Rechner auf Rechnerlupe. Was netto vom Bruttolohn übrig bleibt, zeigt der Brutto-Netto-Rechner. Die genaue Höhe des Kindergeldes je Kind ermittelt der Kindergeld-Rechner.

Grenzen des Bürgergeld-Rechners

Alle Ergebnisse dienen als Orientierung. Nicht abgebildet sind weitere Mehrbedarfe (Schwangerschaft, Behinderung, kostenaufwändige Ernährung), die Vermögensprüfung mit Schonvermögen und die Angemessenheitsprüfung der Warmmiete nach der Karenzzeit. Bei 18- bis 24-Jährigen im Elternhaushalt zählt das Einkommen der Eltern mit, das der Rechner nicht erfasst. Verbindlich über die Höhe des Anspruchs entscheidet das zuständige Jobcenter. Der Bürgergeld-Rechner ersetzt keinen Antrag und keine Sozialberatung.

Häufige Fragen zum Bürgergeld

Wie hoch ist der Bürgergeld-Regelsatz 2026?

Auch 2026 gilt eine Nullrunde. Alleinstehende und Alleinerziehende erhalten 563 EUR, Partner in einer Bedarfsgemeinschaft je 506 EUR, Erwachsene von 18 bis 24 im Elternhaushalt 451 EUR. Kinder erhalten 471 EUR (14 bis 17 Jahre), 390 EUR (6 bis 13 Jahre) und 357 EUR (0 bis 5 Jahre), jeweils plus 25 EUR Kindersofortzuschlag.

Wie funktioniert die Einkommensanrechnung beim Bürgergeld?

Von Erwerbseinkommen bleiben die ersten 100 EUR als Grundfreibetrag frei. Vom Brutto zwischen 100 und 520 EUR bleiben 20 % frei, zwischen 520 und 1.000 EUR 30 %, von 1.000 bis 1.200 EUR (mit Kind bis 1.500 EUR) 10 %. Den Freibetrag zieht das Jobcenter vom Nettoeinkommen ab, der Rest mindert den Anspruch.

Welcher Mehrbedarf gilt für Alleinerziehende?

Alleinerziehende erhalten nach § 21 Abs. 3 SGB II einen Mehrbedarf: 36 % des Regelsatzes bei einem Kind unter 7 Jahren oder zwei bis drei Kindern unter 16 Jahren, sonst 12 % je Kind. Gedeckelt ist der Mehrbedarf auf 60 % des Regelsatzes.

Übernimmt das Jobcenter die Mietkosten?

Ja. Das Jobcenter übernimmt die Kosten der Unterkunft und die Heizkosten, soweit sie angemessen sind. In der einjährigen Karenzzeit gelten die tatsächlichen Kosten. Danach prüft das Jobcenter die Angemessenheit nach örtlichen Richtwerten.

Zählt das Kindergeld als Einkommen?

Ja. Das Kindergeld von 259 EUR je Kind im Monat wird als Einkommen des Kindes angerechnet und mindert dessen Regelbedarf. Ein höherer Auszahlungsbetrag entsteht dadurch in der Regel nicht, weil das Kindergeld den Anspruch des Kindes in gleicher Höhe senkt.

Heißt das Bürgergeld 2026 noch Bürgergeld?

Zum 1. Juli 2026 wird das Bürgergeld in neue Grundsicherung umbenannt. An Regelsätzen und Berechnung ändert sich nichts. Die hier ermittelten Werte gelten für beide Bezeichnungen.