Bürgergeld-Rechner 2026: Anspruch aus Regelsatz, Miete und Einkommen berechnen
Bürgergeld berechnen: Regelsatz, Unterkunftskosten und Einkommen auf einen Blick
Der Bürgergeld-Rechner auf Rechnerlupe ermittelt deinen voraussichtlichen Anspruch auf Bürgergeld nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II). Du gibst Haushaltstyp, Kinderzahl, Unterkunftskosten und Einkommen ein. Der Rechner addiert Regelbedarf, Mehrbedarf und Kosten der Unterkunft zum Gesamtbedarf und zieht das anrechenbare Einkommen ab. Er ist kostenlos, ohne Anmeldung und läuft im Browser.
Ab dem 1. Juli 2026 heißt das Bürgergeld offiziell neue Grundsicherung. An den Regelsätzen und der Berechnung ändert sich dadurch nichts. Die hier ermittelten Werte gelten für beide Bezeichnungen.
Regelsätze 2026: Nullrunde bei allen Regelbedarfsstufen
Auch 2026 bleiben die Regelsätze unverändert (Nullrunde). Alleinstehende und Alleinerziehende erhalten 563 EUR (Regelbedarfsstufe 1). Partner in einer Bedarfsgemeinschaft bekommen je 506 EUR (Stufe 2). Erwachsene von 18 bis 24 Jahren im Elternhaushalt erhalten 451 EUR (Stufe 3).
Kinder erhalten nach Alter gestaffelte Sätze: 471 EUR für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren (Stufe 4) und 390 EUR für Kinder von 6 bis 13 Jahren (Stufe 5). Die jüngste Gruppe von 0 bis 5 Jahren erhält 357 EUR (Stufe 6). Das Jobcenter zahlt je Kind einen Kindersofortzuschlag von 25 EUR im Monat.
Kosten der Unterkunft, Heizkosten und Karenzzeit
Neben dem Regelbedarf übernimmt das Jobcenter die Kosten der Unterkunft und die Heizkosten, soweit sie angemessen sind. In der einjährigen Karenzzeit zu Beginn des Bezugs erkennt das Jobcenter die tatsächliche Warmmiete an. Nach der Karenzzeit prüft es die Angemessenheit anhand örtlicher Richtwerte.
Trage im Bürgergeld-Rechner die voraussichtlich anerkannte Warmmiete ein. Liegt deine tatsächliche Miete oberhalb der örtlichen Angemessenheitsgrenze und ist die Karenzzeit abgelaufen, übernimmt das Jobcenter nur den angemessenen Anteil.
Mehrbedarf für Alleinerziehende nach § 21 SGB II
Alleinerziehende erhalten nach § 21 Abs. 3 SGB II einen Mehrbedarf. Die Höhe richtet sich nach Alter und Anzahl der Kinder:
Bei einem Kind unter 7 Jahren oder bei zwei bis drei Kindern unter 16 Jahren beträgt der Mehrbedarf 36 % des Regelsatzes, also 202,68 EUR. Ergibt die Berechnung von 12 % je Kind einen höheren Betrag, gilt dieser. Gedeckelt ist der Mehrbedarf auf 60 % des Regelsatzes, also auf maximal 337,80 EUR.
Einkommensanrechnung: Freibeträge bei Erwerbseinkommen
Wer neben dem Bürgergeld arbeitet, darf einen Teil des Erwerbseinkommens behalten. Das Jobcenter berechnet den Freibetrag gestaffelt vom Bruttoeinkommen:
Bis 100 EUR bleibt das Einkommen als Grundfreibetrag komplett anrechnungsfrei. Vom Brutto zwischen 100 und 520 EUR bleiben 20 % frei, zwischen 520 und 1.000 EUR 30 %. Von 1.000 bis 1.200 EUR (mit minderjährigem Kind bis 1.500 EUR) bleiben 10 % frei. Maximal ergibt sich ein Freibetrag von 348 EUR ohne Kind und 378 EUR mit Kind.
Den Freibetrag zieht das Jobcenter vom Nettoeinkommen ab. Der verbleibende Betrag mindert den Bürgergeld-Anspruch. Sonstiges Einkommen ohne Erwerbsfreibetrag (Unterhalt, Renten, Elterngeld über dem Freibetrag) rechnet das Jobcenter in voller Höhe an.
Rechenbeispiel: 1.000 EUR brutto mit Bürgergeld
Bei 1.000 EUR brutto (rund 850 EUR netto) ergibt sich ein Freibetrag von 328 EUR. Er setzt sich zusammen aus 100 EUR Grundfreibetrag, 84 EUR (20 % von 420 EUR) und 144 EUR (30 % von 480 EUR). Angerechnet werden 850 EUR minus 328 EUR, also 522 EUR. Der Bürgergeld-Anspruch sinkt um 522 EUR, nicht um den vollen Lohn.
Kindergeld in der Einkommensanrechnung
Das Kindergeld von 259 EUR im Monat je Kind (Stand 2026) gilt als Einkommen des Kindes und mindert dessen Regelbedarf. Der Bürgergeld-Rechner berücksichtigt das Kindergeld automatisch für jedes eingetragene Kind. Ein höherer Auszahlungsbetrag entsteht dadurch in der Regel nicht, weil das Kindergeld den Anspruch des Kindes in gleicher Höhe senkt.
Abgrenzung zu anderen Rechnern
Wer prüfen möchte, wie viel Arbeitslosengeld I vor dem Bürgergeld-Bezug zusteht, nutzt den Arbeitslosengeld-Rechner auf Rechnerlupe. Was netto vom Bruttolohn übrig bleibt, zeigt der Brutto-Netto-Rechner. Die genaue Höhe des Kindergeldes je Kind ermittelt der Kindergeld-Rechner.
Grenzen des Bürgergeld-Rechners
Alle Ergebnisse dienen als Orientierung. Nicht abgebildet sind weitere Mehrbedarfe (Schwangerschaft, Behinderung, kostenaufwändige Ernährung), die Vermögensprüfung mit Schonvermögen und die Angemessenheitsprüfung der Warmmiete nach der Karenzzeit. Bei 18- bis 24-Jährigen im Elternhaushalt zählt das Einkommen der Eltern mit, das der Rechner nicht erfasst. Verbindlich über die Höhe des Anspruchs entscheidet das zuständige Jobcenter. Der Bürgergeld-Rechner ersetzt keinen Antrag und keine Sozialberatung.