BAföG-Rückzahlungsrechner 2026: Raten und Nachlass berechnen
BAföG-Rückzahlung berechnen: Ratenlaufzeit und Nachlass auf einen Blick
Der BAföG-Rückzahlungsrechner auf Rechnerlupe zeigt, wie lange du dein BAföG-Darlehen in Raten tilgst und wie viel du bei vorzeitiger Ablösung sparst. Du gibst deine Darlehensschuld ein, und der Rechner ermittelt die Laufzeit bei der Regelrate von 130 EUR (Euro) sowie den Nachlass nach der amtlichen Tabelle. Er ist kostenlos, ohne Anmeldung und läuft im Browser.
Studierenden-BAföG besteht zur Hälfte aus einem Zuschuss, den du nie zurückzahlst, und zur Hälfte aus einem zinslosen Staatsdarlehen. Nur das Darlehen ist zurückzuzahlen, und auch das nur bis zu einem Deckel von 10.010 EUR (Erstförderung ab September 2019). Die Rückzahlung beginnt fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer.
Regelrate und Laufzeit: 130 EUR im Monat
Die Regelrate beträgt 130 EUR im Monat. Eingezogen wird sie im Dreimonatsrhythmus als 390 EUR pro Quartal. Bei der maximalen Schuld von 10.010 EUR ergibt das 77 Raten, also rund sechs Jahre Laufzeit.
Freiwillig kannst du eine höhere Rate zahlen und schneller tilgen. Eine Pflicht dazu gibt es nicht. Umgekehrt ist eine Reduzierung der Regelrate nicht vorgesehen, wohl aber eine vollständige Freistellung bei geringem Einkommen.
Nachlass bei vorzeitiger Ablösung
Löst du die Restschuld auf einen Schlag ab, erhältst du einen prozentualen Nachlass nach der amtlichen Tabelle (§ 6 Darlehensverordnung, gültig seit 01.04.2020). Je höher die abgelöste Schuld, desto höher der Prozentsatz. Eine Teilablösung ist erst ab 475 EUR in einer Summe möglich.
Ausgewählte Stufen der Nachlasstabelle: Bis 5.000 EUR Restschuld beträgt der Nachlass 13,0 %. Bis 8.000 EUR sind es 18,0 %, bis 10.000 EUR 21,0 % und bei der vollen gedeckelten Schuld (bis 10.500 EUR) 21,5 %. Bei einer Ablösung der vollen Schuld von 10.010 EUR zahlst du statt 10.010 EUR nur rund 7.858 EUR und sparst damit über 2.150 EUR.
Beim Feststellungsbescheid kann sich eine Einmalzahlung lohnen, wenn du den Ablösebetrag auf dem Konto hast. Ein Studienkredit für die Ablösung rechnet sich nur, wenn die Kreditzinsen insgesamt unter dem Nachlass liegen.
Wann die Rückzahlung beginnt
Fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer startet die Rückzahlung, nicht nach dem tatsächlichen Studienende. Etwa viereinhalb Jahre nach dem Ende der Förderung schickt das Bundesverwaltungsamt den Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid. Darin stehen die genaue Darlehenshöhe, der Tilgungsplan und der erste Zahlungstermin.
Zwischen dem Ende des Studiums und dem Rückzahlungsbeginn fallen keine Zinsen an. Das Darlehen bleibt über die gesamte Laufzeit zinslos, solange du pünktlich zahlst.
Freistellung bei geringem Einkommen
Liegt dein bereinigtes Nettoeinkommen unter dem Freibetrag von 1.690 EUR im Monat, kannst du dich auf Antrag freistellen lassen. Für einen Ehepartner kommen 850 EUR hinzu, je Kind 770 EUR. Verdienst du nur knapp mehr als den Freibetrag, zahlst du eine reduzierte Rate.
Jährlich musst du die Freistellung neu beim Bundesverwaltungsamt beantragen. Ohne Antrag laufen die Raten weiter, und versäumte Zahlungen führen zu Zahlungsverzug. Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen von 6 % pro Jahr auf die gesamte Restschuld an.
20-Jahres-Erlass und Sonderfälle
Nach spätestens 20 Jahren wird die Restschuld erlassen, wenn du dich nachweislich um Tilgung bemüht hast (Ratenzahlung oder Freistellungsanträge). Freistellungszeiten ab April 2020 werden dabei nicht auf die 20 Jahre angerechnet.
Schüler-BAföG ist ein reiner Zuschuss ohne Rückzahlung. Beim Aufstiegs-BAföG für Meister- und Fortbildungsabschlüsse gelten eigene Rückzahlungsregeln. Wie viel vom Gehalt nach dem Studium übrig bleibt, zeigt der Brutto-Netto-Rechner auf Rechnerlupe. Den monatlichen BAföG-Anspruch im Bewilligungszeitraum ermittelst du mit dem BAföG-Rechner.
Grenzen des BAföG-Rückzahlungsrechners
Alle Ergebnisse beruhen auf der amtlichen Nachlasstabelle und der Regelrate. Nicht abgebildet sind der exakte Ablösebetrag nach bereits geleisteten Teilzahlungen, individuelle Freistellungszeiträume und die Anrechnung von Freistellungszeiten auf den 20-Jahres-Erlass. Verbindlich ist allein der Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid des Bundesverwaltungsamts.