BAföG-Rechner

Berechne, wie viel BAföG dir als Studierende oder Studierender 2026 zusteht. Der Rechner ermittelt deinen Bedarf und zieht dein anrechenbares Eltern- und Eigeneinkommen sowie Vermoegen ab. Inklusive Freibetraegen, Geschwistern und der Aufteilung in Zuschuss und Darlehen.

Aktuell 2026Hoechstsatz 992 € · Eltern-Freibetraege · Zuschuss und Darlehen · mit Rechenweg

DAS WICHTIGSTE

BAföG ist der Bedarfssatz minus anrechenbares Einkommen und Vermoegen. Der Hoechstsatz liegt 2026 bei 992 € (eigene Wohnung, eigene Krankenversicherung). Den vollen Satz gibt es nur ohne anrechenbares Einkommen. Studierenden-BAföG ist zur Haelfte Zuschuss, zur Haelfte zinsloses Darlehen, das auf hoechstens 10.010 € gedeckelt ist.

BAföG berechnen

Dein Bedarf
Dein eigenes Einkommen und Vermoegen
Einkommen deiner Eltern

Dein moegliches BAföG

Foerderung pro Monat
Zuschuss (50 %)
Zinsloses Darlehen (50 %)
RECHENWEG

Dieser Rechner liefert eine vereinfachte Schaetzung und ersetzt keinen BAföG-Bescheid. Insbesondere die Anrechnung von Eltern- und Eigeneinkommen erfolgt vereinfacht. Massgeblich sind das zustaendige BAföG-Amt und dein Bescheid. Werte fuer 2026, Stand der Reform Wintersemester 2024/25.

BAföG reicht nicht ganz?
Vergleiche guenstige Studienkredite und Konten speziell fuer Studierende, um die Luecke zu schliessen.
Angebote ansehen

BAföG-Rechner 2026: Anspruch und Höhe berechnen

BAföG berechnen: Anspruch und monatliche Förderung auf einen Blick

Der BAföG-Rechner auf Rechnerlupe ermittelt deinen monatlichen Anspruch auf Studierenden-BAföG. Du gibst deinen Bedarfssatz, das Einkommen deiner Eltern und dein eigenes Einkommen sowie Vermögen ein, und der Rechner zeigt die Förderung mit vollständigem Rechenweg. Er ist kostenlos, ohne Anmeldung und läuft im Browser.

BAföG folgt einer festen Formel: Vom monatlichen Bedarfssatz werden dein anrechenbares Eigeneinkommen, dein anrechenbares Vermögen und der Anrechnungsbetrag aus dem Elterneinkommen abgezogen. Was übrig bleibt, ist die monatliche Förderung. Liegt das anrechenbare Einkommen über dem Bedarf, besteht kein Anspruch.

Bedarfssatz 2026: Grundbedarf, Wohnpauschale und Versicherungszuschlag

Dein Bedarfssatz setzt sich aus drei Bausteinen zusammen. Der Grundbedarf liegt 2026 bei 475 EUR (Euro). Dazu kommt die Wohnpauschale: 380 EUR für eine eigene Wohnung, 59 EUR bei Wohnung bei den Eltern. Wer selbst pflichtversichert ist, erhält zusätzlich 102 EUR Krankenversicherungszuschlag und 35 EUR Pflegeversicherungszuschlag.

Für Studierende beträgt der Höchstsatz damit 992 EUR im Monat (eigene Wohnung, selbst versichert). Familienversicherte Studierende erhalten keinen Versicherungszuschlag, ihr Bedarf liegt dann bei 855 EUR. Studierende mit Kindern unter 14 Jahren erhalten zusätzlich 160 EUR Kinderbetreuungszuschlag je Kind (§ 14b BAföG). Der Kinderbetreuungszuschlag ist ein reiner Zuschuss.

Alle Sätze gelten seit der Reform zum Wintersemester 2024/25 und sind 2026 unverändert. Zum Wintersemester 2026/27 ist eine höhere Wohnpauschale von 440 EUR geplant, aber noch nicht beschlossen. Der BAföG-Rechner arbeitet mit den aktuell geltenden Werten.

Wie das Elterneinkommen angerechnet wird

Das Elterneinkommen ist der häufigste Grund, warum BAföG niedriger ausfällt oder ganz entfällt. Grundlage ist das bereinigte Nettoeinkommen der Eltern (nach Steuern und Sozialabgaben). Vom bereinigten Netto zieht der BAföG-Rechner schrittweise Freibeträge ab:

Verheiratete, zusammenlebende Eltern erhalten einen gemeinsamen Freibetrag von 2.540 EUR. Leben die Eltern getrennt, bekommt jeder Elternteil einen eigenen Freibetrag von 1.690 EUR. Für jedes weitere unterhaltsberechtigte Kind, das nicht selbst gefördert wird, kommen 770 EUR hinzu.

Vom danach verbleibenden Betrag bleiben weitere 50 % anrechnungsfrei, plus 5 % je berücksichtigtem Kind ohne Förderung. Nur der Rest ist der monatliche Anrechnungsbetrag der Eltern.

Haben Geschwister gleichzeitig selbst BAföG, wird der Elternbeitrag nach § 11 Abs. 4 BAföG zu gleichen Teilen auf alle geförderten Kinder verteilt. Geschwister ohne eigene Förderung erhöhen die Freibeträge, geförderte Geschwister teilen den Anrechnungsbetrag.

Eigenes Einkommen und Vermögen

Verdienst du neben dem Studium, bleibt dein Erwerbseinkommen bis rund 556 EUR im Monatsdurchschnitt anrechnungsfrei. Im Jahr entspricht das der Minijob-Grenze. Vor der Anrechnung wird eine Sozialversicherungspauschale und Werbungskostenpauschale abgezogen. Verdienst du regelmäßig mehr als 556 EUR, rechnet das BAföG-Amt den übersteigenden Teil auf dein BAföG an.

Beim Vermögen gilt ein Freibetrag von 15.000 EUR für unter 30-Jährige und 45.000 EUR ab 30 Jahren. Pro eigenem Kind kommen 2.300 EUR hinzu. Vermögen oberhalb des Freibetrags wird auf die zwölf Monate des Bewilligungszeitraums verteilt und monatlich vom BAföG abgezogen. Maßgeblich ist der Stand bei Antragstellung.

Rechenbeispiel: 512 EUR BAföG bei 3.500 EUR Elterneinkommen

Studentin, eigene Wohnung, selbst pflichtversichert, kein Nebenjob, kein Vermögen. Eltern verheiratet und zusammenlebend, bereinigtes Netto 3.500 EUR, keine weiteren Kinder.

Bedarf: 475 EUR Grundbedarf + 380 EUR Wohnpauschale + 137 EUR Versicherungszuschlag = 992 EUR. Elternbeitrag: 3.500 EUR minus 2.540 EUR Freibetrag = 960 EUR, davon 50 % anrechnungsfrei, bleiben 480 EUR Anrechnungsbetrag. BAföG: 992 EUR minus 480 EUR = 512 EUR im Monat, je zur Hälfte Zuschuss und Darlehen.

Zuschuss und Darlehen: was du zurückzahlst

Studierenden-BAföG wird zur Hälfte als Zuschuss gezahlt, den du nie zurückzahlst. Die andere Hälfte ist ein zinsloses Darlehen. Die Rückzahlung des Darlehens ist auf höchstens 10.010 EUR gedeckelt, unabhängig davon, wie viel du insgesamt erhalten hast. Sie beginnt fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer und richtet sich nach deinem späteren Einkommen.

Schüler-BAföG ist ein reiner Zuschuss ohne Rückzahlung. Auch der Kinderbetreuungszuschlag für Studierende ist ein reiner Zuschuss.

Abgrenzung zu anderen Förderungen

Der BAföG-Rechner gilt für das Studierenden-BAföG nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. Schüler-BAföG hat eigene, oft niedrigere Bedarfssätze. Das Aufstiegs-BAföG für Meister- und Fortbildungsabschlüsse folgt eigenen Regeln und wird hier nicht berechnet. Wer dauerhaft erwerbsgemindert ist oder das Rentenalter erreicht hat, findet mit dem Grundsicherung-Rechner auf Rechnerlupe das passende Werkzeug. Für die Zeit nach dem Studium zeigt der Brutto-Netto-Rechner, wie viel vom Gehalt übrig bleibt. Wer nach dem Studium ohne Beschäftigung ist, ermittelt mit dem Bürgergeld-Rechner den möglichen Anspruch.

Grenzen des BAföG-Rechners

Alle Ergebnisse sind eine Schätzung auf Basis der geltenden Sätze und Freibeträge. Nicht abgebildet sind Sonderfälle wie Vorausleistungen, Auslandszuschläge oder Härtefreibeträge beim Vermögen. Die Anrechnung des Elterneinkommens erfolgt vereinfacht, weil das bereinigte Netto in der Praxis aus dem Steuerbescheid des vorletzten Kalenderjahres abgeleitet wird. Verbindlich ist allein der Bescheid des zuständigen BAföG-Amts. Stelle den Antrag frühzeitig: BAföG gibt es erst ab dem Antragsmonat, nicht rückwirkend.

Häufige Fragen zum BAföG-Rechner

Wie hoch ist der BAföG-Höchstsatz 2026?

Für Studierende beträgt der Höchstsatz 2026 monatlich 992 EUR. Er setzt sich zusammen aus 475 EUR Grundbedarf, 380 EUR Wohnpauschale für eine eigene Wohnung sowie 102 EUR Krankenversicherungszuschlag und 35 EUR Pflegeversicherungszuschlag. Den vollen Betrag erhält nur, wer kein anrechenbares Eltern- oder Eigeneinkommen hat.

Welche Freibeträge gelten beim Elterneinkommen?

Vom bereinigten Monatsnetto der Eltern bleiben 2.540 EUR anrechnungsfrei, wenn sie verheiratet zusammenleben, sonst 1.690 EUR je Elternteil. Für jedes weitere unterhaltsberechtigte Kind, das nicht selbst gefördert wird, kommen 770 EUR hinzu. Vom danach verbleibenden Betrag bleiben weitere 50 % frei, plus 5 % je berücksichtigtem Kind.

Wie viel darf ich neben dem BAföG verdienen?

Eigenes Erwerbseinkommen bleibt bis rund 556 EUR im Monatsdurchschnitt anrechnungsfrei. Im Jahr entspricht das der Minijob-Grenze. Wer regelmäßig mehr verdient, bei dem rechnet das BAföG-Amt den übersteigenden Teil auf das BAföG an.

Wird mein Vermögen auf das BAföG angerechnet?

Vermögen bis 15.000 EUR bleibt für unter 30-Jährige anrechnungsfrei, ab 30 Jahren sind es 45.000 EUR. Pro eigenem Kind kommen 2.300 EUR hinzu. Vermögen oberhalb des Freibetrags wird auf zwölf Monate verteilt und monatlich abgezogen.

Muss ich das BAföG zurückzahlen?

Zurückzuzahlen ist nur der Darlehensteil (die Hälfte der Förderung), gedeckelt auf höchstens 10.010 EUR. Die Rückzahlung beginnt fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer und richtet sich nach deinem Einkommen. Schüler-BAföG ist ein reiner Zuschuss ohne Rückzahlung.

Was ist elternunabhängiges BAföG?

Bei elternunabhängigem BAföG wird das Einkommen der Eltern nicht angerechnet. Voraussetzung ist in der Regel eine mindestens fünfjährige Erwerbstätigkeit vor Studienbeginn oder ein Alter ab 30 Jahren bei Beginn des Studiums. Die genauen Voraussetzungen prüft das BAföG-Amt.