Elterngeldrechner 2026

Berechne dein Basiselterngeld und ElterngeldPlus aus deinem Elterngeld-Netto – inklusive Ersatzrate nach § 2 BEEG, Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag.

Aktuell 2026Ersatzrate 65–100 % · 300 € bis 1.800 € · mit Boni & Rechenweg

DAS WICHTIGSTE

Das Basiselterngeld ersetzt 65–67 % deines Elterngeld-Nettos vor der Geburt (bei geringem Einkommen bis zu 100 %), mindestens 300 € und höchstens 1.800 € im Monat. ElterngeldPlus ist die Hälfte, wird aber doppelt so lange gezahlt. Wichtig: maßgeblich ist das Elterngeld-Netto, nicht das Netto von deiner Lohnabrechnung.

Elterngeld berechnen

Das Elterngeld-Netto weicht vom Lohnabrechnungs-Netto ab. Eine Orientierung liefert der Brutto-Netto-Rechner; den genauen Wert errechnet die Elterngeldstelle.
Bitte ein Elterngeld-Netto ab 0 € eingeben.
Für die Berechnung zählt höchstens 2.770 € – darüber wird mit 2.770 € Bemessungsgrundlage gerechnet.
Anzahl der Kinder zusätzlich zum ersten: Zwillinge = 1, Drillinge = 2.
Bitte einen Wert zwischen 0 und 4 eingeben.
Kein Anspruch auf Elterngeld, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen über 175.000 € liegt (Geburten ab 1. April 2025, für Paare und Alleinerziehende). Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt – nicht das Brutto.

Dein voraussichtliches Elterngeld

Basiselterngeld / Monat
bis zu 12–14 Monate
ElterngeldPlus / Monat
bis zu 24+ Monate

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Elterngeldrechner 2026: Basiselterngeld und ElterngeldPlus berechnen

Elterngeld berechnen: Basiselterngeld und ElterngeldPlus auf einen Blick

Der Elterngeldrechner auf Rechnerlupe berechnet dein voraussichtliches Basiselterngeld und ElterngeldPlus nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Du gibst dein Elterngeld-Netto ein, und der Rechner ermittelt die Ersatzrate, wendet Mindest- und Höchstbetrag an und rechnet Geschwisterbonus sowie Mehrlingszuschlag hinzu. Er ist kostenlos, ohne Anmeldung und läuft im Browser.

Maßgeblich für die Berechnung ist das Elterngeld-Netto, nicht das Netto von der Gehaltsabrechnung. Die Elterngeldstelle ermittelt es aus dem Bruttoeinkommen der zwölf Monate vor der Geburt (Bemessungszeitraum) mit pauschalen Abzügen für Steuern, Sozialversicherung und den Arbeitnehmer-Pauschbetrag.

Elterngeld-Netto: Berechnung und Berücksichtigungsgrenze

Vom Bruttoeinkommen zieht die Elterngeldstelle pauschale Beträge für Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Sozialversicherung und den Arbeitnehmer-Pauschbetrag ab. Individuelle Freibeträge oder Werbungskosten bleiben unberücksichtigt. Das so ermittelte Elterngeld-Netto weicht daher vom Lohnzettel-Netto ab.

Berücksichtigt wird ein Elterngeld-Netto von höchstens 2.770 EUR (§ 2 Abs. 1 BEEG). Ein höheres Einkommen erhöht das Elterngeld nicht weiter. Eine Orientierung zum Brutto-Netto-Verhältnis liefert der Brutto-Netto-Rechner auf Rechnerlupe.

Ersatzrate nach § 2 BEEG: 65 bis 100 %

Die Ersatzrate bestimmt, welcher Anteil des Elterngeld-Nettos als Elterngeld ausgezahlt wird. Bei einem Elterngeld-Netto zwischen 1.000 und 1.200 EUR beträgt sie 67 %. Geringverdiener mit einem Elterngeld-Netto unter 1.000 EUR erhalten eine höhere Rate: Je 2 EUR unterhalb von 1.000 EUR steigt sie um 0,1 Prozentpunkte, bis maximal 100 %.

Liegt das Elterngeld-Netto über 1.200 EUR, sinkt die Ersatzrate je 2 EUR oberhalb von 1.200 EUR um 0,1 Prozentpunkte. Ab 1.240 EUR gilt die Untergrenze von 65 %. Unabhängig von der Ersatzrate liegt das Basiselterngeld zwischen dem Mindestbetrag von 300 EUR und dem Höchstbetrag von 1.800 EUR im Monat.

Rechenbeispiel: Elterngeld-Netto von 2.000 EUR

Mit einem Elterngeld-Netto von 2.000 EUR greift die Ersatzrate von 65 %. Das ergibt ein Basiselterngeld von 1.300 EUR im Monat. Verdient jemand vor der Geburt nur 600 EUR Elterngeld-Netto, steigt die Ersatzrate auf 87 %, das Basiselterngeld beträgt dann 522 EUR. Wer vor der Geburt kein Einkommen hatte, erhält den Mindestbetrag von 300 EUR.

Basiselterngeld oder ElterngeldPlus: Bezugsdauer und Höhe

Basiselterngeld wird für bis zu 12 Lebensmonate des Kindes gezahlt. Nimmt der andere Elternteil mindestens zwei Partnermonate, verlängert sich der Bezug auf 14 Monate. ElterngeldPlus beträgt höchstens die Hälfte des Basiselterngeldes, kann dafür aber doppelt so lange bezogen werden. Ein Basismonat lässt sich in zwei ElterngeldPlus-Monate umwandeln.

Gerade bei Teilzeit nach der Geburt lohnt sich ElterngeldPlus: Das Teilzeiteinkommen zehrt den niedrigeren Höchstbetrag weniger stark auf. Arbeiten beide Elternteile gleichzeitig in Teilzeit (25 bis 32 Stunden pro Woche), kommt der Partnerschaftsbonus hinzu.

Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag

Anspruch auf den Geschwisterbonus besteht, wenn ein Kind unter 3 Jahren im Haushalt lebt, wenn zwei Kinder unter 6 Jahren im Haushalt leben oder wenn ein Kind mit Behinderung unter 14 Jahren im Haushalt lebt. Er erhöht das Elterngeld um 10 %, mindestens um 75 EUR im Monat.

Zusätzlich zahlt die Elterngeldstelle bei Mehrlingsgeburten einen Mehrlingszuschlag von 300 EUR für jedes weitere Kind. Bei Zwillingen kommen 300 EUR hinzu, bei Drillingen 600 EUR.

Einkommensgrenze: wer 2026 keinen Anspruch hat

Für Geburten ab dem 1. April 2025 gilt eine einheitliche Einkommensgrenze von 175.000 EUR zu versteuerndem Einkommen. Paare und Alleinerziehende unterliegen derselben Grenze. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt. Liegt es darüber, besteht kein Anspruch auf Elterngeld.

Während des Bezugs darf höchstens 32 Stunden pro Woche gearbeitet werden. Mutterschaftsgeld und vergleichbare Lohnersatzleistungen rechnet die Elterngeldstelle in den ersten Lebensmonaten auf das Elterngeld an.

Abgrenzung zu anderen Rechnern

Was netto vom Bruttolohn übrig bleibt, zeigt der Brutto-Netto-Rechner auf Rechnerlupe. Wer nach der Elternzeit Anspruch auf Bürgergeld prüfen möchte, nutzt den Bürgergeld-Rechner. Eine Orientierung zur gesetzlichen Rente liefert der Rentenrechner.

Grenzen des Elterngeldrechners

Alle Ergebnisse dienen als Orientierung. Nicht abgebildet sind Teilzeiteinkommen während des Bezugs, die genaue Ermittlung des Elterngeld-Nettos aus dem Bruttoeinkommen und die Anrechnung von Mutterschaftsgeld. Arbeitet ein Elternteil nach der Geburt in Teilzeit, berechnet die Elterngeldstelle das Elterngeld aus der Einkommensdifferenz. Verbindlich ist allein der Bescheid der Elterngeldstelle. Den Elterngeldantrag stellst du innerhalb von drei Monaten nach der Geburt. Die Elterngeldstelle zahlt höchstens drei Monate rückwirkend. Der Elterngeldrechner ersetzt keine Sozialberatung.

Häufige Fragen zum Elterngeld

Wie wird das Elterngeld berechnet?

Grundlage ist das Elterngeld-Netto vor der Geburt, also das Bruttoeinkommen abzüglich pauschaler Abzüge für Steuern und Sozialversicherung. Die Elterngeldstelle multipliziert das Elterngeld-Netto mit der Ersatzrate (65 bis 100 %). Basiselterngeld liegt zwischen dem Mindestbetrag von 300 EUR und dem Höchstbetrag von 1.800 EUR im Monat.

Was ist das Elterngeld-Netto?

Ein eigens nach dem BEEG ermittelter Wert, der vom Lohnzettel-Netto abweicht. Die Elterngeldstelle zieht vom Bruttoeinkommen der zwölf Monate vor der Geburt pauschale Beträge für Steuern, Sozialversicherung und Arbeitnehmer-Pauschbetrag ab. Berücksichtigt wird ein Elterngeld-Netto von höchstens 2.770 EUR.

Wie hoch ist die Ersatzrate?

Bei einem Elterngeld-Netto von 1.000 bis 1.200 EUR beträgt die Ersatzrate 67 %. Unter 1.000 EUR steigt sie um 0,1 Prozentpunkte je 2 EUR bis maximal 100 %. Über 1.200 EUR sinkt sie um 0,1 Prozentpunkte je 2 EUR bis minimal 65 % (ab 1.240 EUR).

Was unterscheidet Basiselterngeld und ElterngeldPlus?

Basiselterngeld wird für bis zu 12 Lebensmonate gezahlt, mit Partnermonaten bis zu 14 Monate. ElterngeldPlus beträgt höchstens die Hälfte des Basiselterngeldes, kann dafür doppelt so lange bezogen werden. ElterngeldPlus lohnt sich besonders bei Teilzeit nach der Geburt.

Was sind Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag?

Durch den Geschwisterbonus steigt das Elterngeld um 10 % (mindestens 75 EUR), wenn ein Kind unter 3 Jahren, zwei Kinder unter 6 Jahren oder ein Kind mit Behinderung unter 14 Jahren im Haushalt lebt. Pro weiterem Kind bei Mehrlingsgeburten kommen 300 EUR Mehrlingszuschlag hinzu.

Wer bekommt 2026 kein Elterngeld?

Kein Anspruch besteht, wenn das zu versteuernde Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt über 175.000 EUR liegt. Die Einkommensgrenze gilt seit dem 1. April 2025 einheitlich für Paare und Alleinerziehende. Während des Bezugs darf höchstens 32 Stunden pro Woche gearbeitet werden.