Elterngeldrechner 2026: Basiselterngeld und ElterngeldPlus berechnen
Elterngeld berechnen: Basiselterngeld und ElterngeldPlus auf einen Blick
Der Elterngeldrechner auf Rechnerlupe berechnet dein voraussichtliches Basiselterngeld und ElterngeldPlus nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Du gibst dein Elterngeld-Netto ein, und der Rechner ermittelt die Ersatzrate, wendet Mindest- und Höchstbetrag an und rechnet Geschwisterbonus sowie Mehrlingszuschlag hinzu. Er ist kostenlos, ohne Anmeldung und läuft im Browser.
Maßgeblich für die Berechnung ist das Elterngeld-Netto, nicht das Netto von der Gehaltsabrechnung. Die Elterngeldstelle ermittelt es aus dem Bruttoeinkommen der zwölf Monate vor der Geburt (Bemessungszeitraum) mit pauschalen Abzügen für Steuern, Sozialversicherung und den Arbeitnehmer-Pauschbetrag.
Elterngeld-Netto: Berechnung und Berücksichtigungsgrenze
Vom Bruttoeinkommen zieht die Elterngeldstelle pauschale Beträge für Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Sozialversicherung und den Arbeitnehmer-Pauschbetrag ab. Individuelle Freibeträge oder Werbungskosten bleiben unberücksichtigt. Das so ermittelte Elterngeld-Netto weicht daher vom Lohnzettel-Netto ab.
Berücksichtigt wird ein Elterngeld-Netto von höchstens 2.770 EUR (§ 2 Abs. 1 BEEG). Ein höheres Einkommen erhöht das Elterngeld nicht weiter. Eine Orientierung zum Brutto-Netto-Verhältnis liefert der Brutto-Netto-Rechner auf Rechnerlupe.
Ersatzrate nach § 2 BEEG: 65 bis 100 %
Die Ersatzrate bestimmt, welcher Anteil des Elterngeld-Nettos als Elterngeld ausgezahlt wird. Bei einem Elterngeld-Netto zwischen 1.000 und 1.200 EUR beträgt sie 67 %. Geringverdiener mit einem Elterngeld-Netto unter 1.000 EUR erhalten eine höhere Rate: Je 2 EUR unterhalb von 1.000 EUR steigt sie um 0,1 Prozentpunkte, bis maximal 100 %.
Liegt das Elterngeld-Netto über 1.200 EUR, sinkt die Ersatzrate je 2 EUR oberhalb von 1.200 EUR um 0,1 Prozentpunkte. Ab 1.240 EUR gilt die Untergrenze von 65 %. Unabhängig von der Ersatzrate liegt das Basiselterngeld zwischen dem Mindestbetrag von 300 EUR und dem Höchstbetrag von 1.800 EUR im Monat.
Rechenbeispiel: Elterngeld-Netto von 2.000 EUR
Mit einem Elterngeld-Netto von 2.000 EUR greift die Ersatzrate von 65 %. Das ergibt ein Basiselterngeld von 1.300 EUR im Monat. Verdient jemand vor der Geburt nur 600 EUR Elterngeld-Netto, steigt die Ersatzrate auf 87 %, das Basiselterngeld beträgt dann 522 EUR. Wer vor der Geburt kein Einkommen hatte, erhält den Mindestbetrag von 300 EUR.
Basiselterngeld oder ElterngeldPlus: Bezugsdauer und Höhe
Basiselterngeld wird für bis zu 12 Lebensmonate des Kindes gezahlt. Nimmt der andere Elternteil mindestens zwei Partnermonate, verlängert sich der Bezug auf 14 Monate. ElterngeldPlus beträgt höchstens die Hälfte des Basiselterngeldes, kann dafür aber doppelt so lange bezogen werden. Ein Basismonat lässt sich in zwei ElterngeldPlus-Monate umwandeln.
Gerade bei Teilzeit nach der Geburt lohnt sich ElterngeldPlus: Das Teilzeiteinkommen zehrt den niedrigeren Höchstbetrag weniger stark auf. Arbeiten beide Elternteile gleichzeitig in Teilzeit (25 bis 32 Stunden pro Woche), kommt der Partnerschaftsbonus hinzu.
Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag
Anspruch auf den Geschwisterbonus besteht, wenn ein Kind unter 3 Jahren im Haushalt lebt, wenn zwei Kinder unter 6 Jahren im Haushalt leben oder wenn ein Kind mit Behinderung unter 14 Jahren im Haushalt lebt. Er erhöht das Elterngeld um 10 %, mindestens um 75 EUR im Monat.
Zusätzlich zahlt die Elterngeldstelle bei Mehrlingsgeburten einen Mehrlingszuschlag von 300 EUR für jedes weitere Kind. Bei Zwillingen kommen 300 EUR hinzu, bei Drillingen 600 EUR.
Einkommensgrenze: wer 2026 keinen Anspruch hat
Für Geburten ab dem 1. April 2025 gilt eine einheitliche Einkommensgrenze von 175.000 EUR zu versteuerndem Einkommen. Paare und Alleinerziehende unterliegen derselben Grenze. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt. Liegt es darüber, besteht kein Anspruch auf Elterngeld.
Während des Bezugs darf höchstens 32 Stunden pro Woche gearbeitet werden. Mutterschaftsgeld und vergleichbare Lohnersatzleistungen rechnet die Elterngeldstelle in den ersten Lebensmonaten auf das Elterngeld an.
Abgrenzung zu anderen Rechnern
Was netto vom Bruttolohn übrig bleibt, zeigt der Brutto-Netto-Rechner auf Rechnerlupe. Wer nach der Elternzeit Anspruch auf Bürgergeld prüfen möchte, nutzt den Bürgergeld-Rechner. Eine Orientierung zur gesetzlichen Rente liefert der Rentenrechner.
Grenzen des Elterngeldrechners
Alle Ergebnisse dienen als Orientierung. Nicht abgebildet sind Teilzeiteinkommen während des Bezugs, die genaue Ermittlung des Elterngeld-Nettos aus dem Bruttoeinkommen und die Anrechnung von Mutterschaftsgeld. Arbeitet ein Elternteil nach der Geburt in Teilzeit, berechnet die Elterngeldstelle das Elterngeld aus der Einkommensdifferenz. Verbindlich ist allein der Bescheid der Elterngeldstelle. Den Elterngeldantrag stellst du innerhalb von drei Monaten nach der Geburt. Die Elterngeldstelle zahlt höchstens drei Monate rückwirkend. Der Elterngeldrechner ersetzt keine Sozialberatung.