Geldanlage · ETF-Sparplan

ETF-Sparplan-Rechner 2026

Berechne das Endkapital deines ETF-Sparplans realistisch, mit laufenden Kosten (TER) und der deutschen Fondsbesteuerung: Teilfreistellung, Sparerpauschbetrag und Abgeltungsteuer auf die Vorabpauschale.

Dieser Rechner ist speziell für ETFs gedacht, mit Kosten und Steuer. Für eine reine Sparrate-Berechnung ohne ETF-Spezifika nutze den Sparplan-Rechner, für eine einmalige Anlage den Zinseszins-Rechner.

ETF-Sparplan berechnen

Steuerwerte 2026: Basiszins 3,20 %, Teilfreistellung 30 %, Sparerpauschbetrag 1.000 EUR.

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Bereits investierter Betrag zu Beginn. 0 möglich.

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Bruttorendite vor Kosten. Aktien-ETFs historisch im Mittel rund 6 bis 8 Prozent, ohne Garantie.

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Gesamtkostenquote des ETFs pro Jahr. Breite Aktien-ETFs meist 0,05 bis 0,40 Prozent.

Jahre

Jährliche Abgeltungsteuer auf die Vorabpauschale, nach Sparerpauschbetrag.

Unterstellt, dass jedes Jahr 1.000 EUR Freistellungsauftrag für diesen ETF-Sparplan verfügbar sind.

Voraussichtliches Endkapital

Orientierung, keine Anlage- oder Steuerberatung. Die Rendite gibst du selbst vor, künftige Kurse sind unsicher und können auch fallen. Die TER wird vereinfacht von der Bruttorendite abgezogen. Die Steuer auf die Vorabpauschale ist eine Näherung über den Basiszins 2026 und wird hier modellhaft dem Depot entnommen, real bucht die Bank sie meist vom Verrechnungskonto. Beim späteren Verkauf bereits versteuerte Vorabpauschalen werden angerechnet, das bildet dieser Ansparrechner nicht ab. Die tatsächliche Steuerlast hängt vom konkreten ETF und deiner Situation ab.

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ETF-Sparplan-Rechner 2026: Endkapital mit TER und Steuer berechnen

So funktioniert der ETF-Sparplan-Rechner von Rechnerlupe

Mit dem ETF-Sparplan-Rechner von Rechnerlupe berechnest du das voraussichtliche Endkapital deines ETF-Sparplans unter Berücksichtigung von laufenden Kosten und der deutschen Fondsbesteuerung. Du gibst Startkapital, monatliche Sparrate, erwartete Rendite, die TER des ETFs (Exchange Traded Fund) und die Laufzeit ein. Der Rechner ermittelt das Endkapital nach Abzug der Gesamtkostenquote und der Abgeltungsteuer auf die jährliche Vorabpauschale.

Optional lässt sich die Steuer auf die Vorabpauschale deaktivieren oder der Sparerpauschbetrag ausschalten. Alle Berechnungen laufen im Browser. Deine Eingaben werden nicht gespeichert und nicht an einen Server übertragen. Der Rechner dient der Orientierung und ersetzt keine Anlage- oder Steuerberatung.

Warum ein eigener Rechner für den ETF-Sparplan?

Ein gewöhnlicher Sparplan-Rechner zeigt, wie aus Sparrate, Zins und Laufzeit durch den Zinseszins ein Endkapital entsteht. Für einen ETF-Sparplan reicht das nicht, weil zwei Faktoren das Ergebnis spürbar verändern: die laufenden Fondskosten und die deutsche Fondsbesteuerung nach dem Investmentsteuergesetz (InvStG). Der ETF-Sparplan-Rechner bildet beide Punkte ab, damit das Ergebnis näher an der Realität eines echten Depots liegt.

Laufende Kosten: die Total Expense Ratio (TER)

Als jährliche Gesamtkostenquote eines ETFs wird die TER laufend aus dem Fondsvermögen entnommen und schmälert die Bruttorendite. Bei breit gestreuten Aktien-ETFs liegt sie 2026 meist zwischen 0,05 und 0,40 %. Ein ETF mit 7 % Bruttorendite und 0,20 % TER erzielt eine Nettorendite von 6,80 %. Der Rechner zieht die TER direkt von der eingegebenen Rendite ab, sodass das Endkapital mit der tatsächlichen Nettorendite berechnet wird.

Vorabpauschale nach Paragraf 18 InvStG

Bei thesaurierenden ETFs wird jährlich eine fiktive Mindestbesteuerung angesetzt. Grundlage ist der Basisertrag: der Wert des ETFs zu Jahresbeginn multipliziert mit dem Basiszins und 70 %. Laut BMF-Schreiben (Bundesministerium der Finanzen) beträgt der Basiszins 2026 genau 3,20 %. Als Vorabpauschale gilt der kleinere Wert aus Basisertrag und tatsächlicher Wertsteigerung des Jahres. Ohne Wertsteigerung fällt keine Vorabpauschale an.

Im ETF-Sparplan-Rechner wird die Vorabpauschale jährlich berechnet und die darauf anfallende Steuer vom Depotstand abgezogen. Real bucht die Depotbank die Steuer meist vom Verrechnungskonto. Bereits gezahlte Vorabpauschalen rechnet das Finanzamt beim späteren Verkauf auf den Veräußerungsgewinn an. Diesen Anrechnungsschritt bildet ein reiner Ansparrechner nicht ab.

Teilfreistellung nach Paragraf 20 InvStG

Aktien-ETFs mit einer Aktienquote von mindestens 51 % erhalten eine Teilfreistellung von 30 %. Nur 70 % der Vorabpauschale oder des Veräußerungsgewinns unterliegen damit der Besteuerung. Bei Mischfonds mit einer Aktienquote zwischen 25 und 50 % beträgt die Teilfreistellung 15 %. Diese Regelung gleicht aus, dass der Fonds auf Fondsebene bereits Steuern zahlt. Im Rechner wählst du die Fondsart, und die passende Teilfreistellung wird automatisch angewendet.

Sparerpauschbetrag und Abgeltungsteuer

Kapitalerträge bleiben bis zum Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro pro Person und Jahr steuerfrei. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren sind es 2.000 Euro. Voraussetzung ist ein Freistellungsauftrag bei der Depotbank. Erst oberhalb des Sparerpauschbetrags fällt die Abgeltungsteuer an: 25 % Kapitalertragsteuer plus 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf, zusammen 26,375 %.

In den ersten Sparjahren deckt der Sparerpauschbetrag die Steuer auf die Vorabpauschale bei kleinen Depots oft vollständig ab. Mit wachsendem Depotwert übersteigt die Vorabpauschale irgendwann den Freibetrag, und es fällt tatsächlich Abgeltungsteuer an.

Steuerwerte im ETF-Sparplan-Rechner 2026

SteuerwertHöhe 2026
Basiszins (Vorabpauschale)3,20 %
Teilfreistellung Aktien-ETF30 %
Teilfreistellung Mischfonds15 %
Abgeltungsteuer inkl. Soli26,375 %
Sparerpauschbetrag (ledig)1.000 EUR

Abgrenzung: ETF-Sparplan, Sparplan, Zinseszins

Alle drei Rechner auf Rechnerlupe nutzen dieselbe Zinseszins-Mathematik, beantworten aber unterschiedliche Fragen. Der Zinseszins-Rechner eignet sich für eine einmalige Anlage ohne laufende Einzahlung. Der Sparplan-Rechner ergänzt die regelmäßige Sparrate, bleibt aber bewusst neutral ohne Kosten und Steuer. Der ETF-Sparplan-Rechner geht einen Schritt weiter und rechnet die ETF-typische TER und die Fondsbesteuerung mit Vorabpauschale, Teilfreistellung und Abgeltungsteuer mit ein.

Grenzen des ETF-Sparplan-Rechners

Der Rechner berechnet die Ansparphase als Näherung. Nicht abgebildet sind die Schlussbesteuerung beim Verkauf, Kurseinbrüche während der Laufzeit, Ordergebühren beim Kauf der Sparplan-Anteile und die Kirchensteuer. Für eine vollständige Steuerberechnung ist eine Steuerberatung der richtige Ansprechpartner.

Häufige Fragen zum ETF-Sparplan-Rechner

Worin unterscheidet sich der ETF-Sparplan-Rechner von einem Sparplan-Rechner?
Ein normaler Sparplan-Rechner berücksichtigt nur Sparrate, Zinssatz und Laufzeit. Der ETF-Sparplan-Rechner bildet zusätzlich die laufenden Fondskosten (TER) und die deutsche Fondsbesteuerung ab: Teilfreistellung, Abgeltungsteuer auf die jährliche Vorabpauschale und den Sparerpauschbetrag. Dadurch liegt das berechnete Endkapital näher an der Realität einer ETF-Anlage.
Was ist die TER bei einem ETF?
Die TER (Total Expense Ratio) ist die jährliche Gesamtkostenquote. Sie wird laufend aus dem Fondsvermögen entnommen und mindert die Rendite. Breit gestreute Aktien-ETFs liegen 2026 zwischen 0,05 und 0,40 % pro Jahr. Im Rechner wird die TER direkt von der erwarteten Bruttorendite abgezogen.
Wie berechnet sich die Vorabpauschale?
Die Vorabpauschale ist eine fiktive jährliche Ertragsbesteuerung für thesaurierende Fonds (Paragraf 18 InvStG). Sie beträgt höchstens den Basisertrag: Wert zu Jahresbeginn multipliziert mit dem Basiszins von 3,20 % und 70 %. Bei Aktien-ETFs sind 30 % durch die Teilfreistellung steuerfrei. Der Rest wird mit 26,375 % Abgeltungsteuer inklusive Solidaritätszuschlag belastet. Der Sparerpauschbetrag wird zuvor abgezogen.
Welche Rolle spielt die Teilfreistellung von 30 %?
Aktien-ETFs mit mindestens 51 % Aktienquote profitieren von einer Teilfreistellung von 30 % (Paragraf 20 InvStG). Versteuert werden nur 70 % der Vorabpauschale oder des Veräußerungsgewinns. Für Mischfonds gilt eine Teilfreistellung von 15 %. Die Regelung gleicht aus, dass der Fonds auf Fondsebene bereits Steuern zahlt.
Wie hoch ist der Sparerpauschbetrag 2026?
Der Sparerpauschbetrag beträgt 2026 unverändert 1.000 Euro pro Person und Jahr. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren sind es 2.000 Euro. Kapitalerträge bleiben bis zu dieser Höhe steuerfrei, wenn ein Freistellungsauftrag bei der Bank vorliegt. Bei kleinen Depots deckt der Pauschbetrag die Steuer auf die Vorabpauschale in den ersten Jahren vollständig ab.
Ist der ETF-Sparplan-Rechner eine Anlageberatung?
Nein. Der Rechner liefert eine Orientierung und keine Anlage- oder Steuerberatung. Die erwartete Rendite gibst du selbst vor, künftige Kursentwicklungen sind unsicher und können auch negativ sein. Die Steuerberechnung ist eine Näherung auf Basis der Steuerwerte 2026.