KFZ-Steuer-Rechner 2026: Hubraum, CO₂ und Steuerbefreiung
KFZ-Steuer berechnen: Hubraum, CO₂ und Steuerbefreiung
Der KFZ-Steuer-Rechner auf Rechnerlupe ermittelt die jährliche Kraftfahrzeugsteuer (KFZ-Steuer) für Pkw und Motorräder. Du gibst Hubraum, Kraftstoffart, Erstzulassung und CO₂-Ausstoß ein. Der Rechner zeigt die Jahressteuer mit Rechenweg. Er ist kostenlos, ohne Anmeldung und läuft im Browser.
Die KFZ-Steuer ist eine Bundessteuer. Das Hauptzollamt erhebt sie jährlich für jedes zugelassene Fahrzeug. Rechtsgrundlage sind die §§ 8 und 9 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG). Je nach Fahrzeugtyp setzt sich die Steuer aus einem Hubraum-Anteil und einem CO₂-Anteil zusammen.
Formel: Hubraum-Anteil plus CO₂-Anteil
Für Pkw mit Erstzulassung ab Juli 2009 gilt die Formel: KFZ-Steuer = Hubraum-Anteil + CO₂-Anteil. Beide Anteile werden getrennt berechnet und addiert. Beim Hubraum-Anteil zählen Motorengröße und Kraftstoffart. Beim CO₂-Anteil zählt der CO₂-Ausstoß laut Zulassungsbescheinigung.
Hubraum-Anteil: Benziner und Diesel im Vergleich
Beim Hubraum-Anteil rechnet das Hauptzollamt je angefangene 100 Kubikzentimeter (ccm). Für einen Benziner beträgt der Steuersatz 2,00 EUR pro angefangene 100 ccm. Für einen Diesel liegt er bei 9,50 EUR pro angefangene 100 ccm. Ein Benziner mit 1.998 ccm Hubraum zahlt 20 × 2,00 EUR = 40,00 EUR Hubraum-Anteil. Ein Diesel mit 1.998 ccm zahlt 20 × 9,50 EUR = 190,00 EUR.
Dieser höhere Steuersatz für Diesel gleicht den niedrigeren Energiesteuersatz auf Dieselkraftstoff aus. Im KFZ-Steuer-Rechner wählst du die Kraftstoffart aus, und der Rechner wendet den passenden Steuersatz automatisch an.
CO₂-Anteil: Freibetrag und progressive Staffelung
Beim CO₂-Anteil gilt ein Freibetrag von 95 g/km für Pkw mit Erstzulassung seit 2014. CO₂-Ausstoß unterhalb des Freibetrags von 95 g/km bleibt steuerfrei. Für Fahrzeuge mit Erstzulassung bis Ende 2011 liegt der Freibetrag bei 120 g/km, für Erstzulassungen 2012 und 2013 bei 110 g/km.
Seit 2021 gilt für Neuzulassungen eine progressive CO₂-Staffelung in sechs Stufen. Von 96 bis 115 g/km kostet jedes Gramm 2,00 EUR. Von 116 bis 135 g/km steigt der Satz auf 2,20 EUR. Von 136 bis 155 g/km fallen 2,50 EUR an, von 156 bis 175 g/km 2,90 EUR. Von 176 bis 195 g/km beträgt der Satz 3,40 EUR. Ab 196 g/km kostet jedes Gramm 4,00 EUR. Fahrzeuge mit hohem CO₂-Ausstoß zahlen überproportional mehr.
Den CO₂-Wert findest du in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein). Feld V.7 enthält den Wert nach dem Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure (WLTP). Feld V.9 zeigt den älteren Wert nach dem Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ). Im KFZ-Steuer-Rechner trägst du den CO₂-Wert aus dem passenden Feld ein.
Elektroauto: bis zu 10 Jahre steuerfrei
Reine Elektroautos sind ab Erstzulassung für 10 Jahre von der KFZ-Steuer befreit. Die Steuerbefreiung gilt längstens bis zum 31. Dezember 2030. Nach Ablauf der Befreiung zahlen Elektroautos nur noch einen gewichtsbasierten Steuersatz, der in der Regel deutlich unter der Steuer für Verbrenner liegt.
Plug-in-Hybride fallen nicht unter die Steuerbefreiung. Sie werden wie konventionelle Pkw nach Hubraum und CO₂-Ausstoß besteuert. Im KFZ-Steuer-Rechner wählst du bei einem Elektroauto die entsprechende Kraftstoffart. Der Rechner prüft automatisch, ob die Befreiung noch gilt.
Motorrad: Besteuerung nur nach Hubraum
Motorräder (Krafträder) werden ausschließlich nach Hubraum besteuert. Ein CO₂-Anteil fällt nicht an. Der Steuersatz beträgt 1,84 EUR je angefangene 25 ccm Hubraum. Ein Motorrad mit 649 ccm Hubraum zahlt 26 × 1,84 EUR = 47,84 EUR Jahressteuer.
Fahrzeuge mit Erstzulassung vor Juli 2009
Pkw mit Erstzulassung vor dem 1. Juli 2009 werden nach Hubraum und Schadstoffklasse (Euro-Norm) besteuert. Je sauberer die Abgasnorm, desto niedriger der Steuersatz pro 100 ccm. Die Schadstoffklasse steht in Feld 14 der Zulassungsbescheinigung Teil I und die Erstzulassung in Feld B.
Oldtimer mit H-Kennzeichen zahlen pauschal 191,73 EUR (Pkw) oder 46,02 EUR (Motorrad) Jahressteuer, unabhängig von Hubraum und Emissionen. Für Wohnmobile gelten eigene Sätze nach Gesamtgewicht und Schadstoffklasse.
Abgrenzung zu anderen Rechnern
Nettolohn nach Steuern und Sozialabgaben berechnet der Brutto-Netto-Rechner auf Rechnerlupe. Den Mehrwertsteuerbetrag auf Waren und Dienstleistungen ermittelt der Mehrwertsteuer-Rechner. Prozentuale Anteile berechnet der Prozentrechner.
Grenzen des KFZ-Steuer-Rechners
Alle Ergebnisse dienen als Orientierung. Sonderfälle wie Saisonkennzeichen, rote Kennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen bildet der Rechner nicht ab. Für verbindliche Auskünfte ist das Hauptzollamt zuständig. Der KFZ-Steuer-Rechner ersetzt keine Steuerberatung. Werte für 2026.