Krankenversicherung-Rechner

Berechne deinen Beitrag zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung 2026, als Arbeitnehmer oder als freiwillig versicherter Selbststaendiger. Mit Zusatzbeitrag, Beitragsbemessungsgrenze, Kinderlosenzuschlag und Rechenweg.

Aktuell 202614,6 % + Zusatzbeitrag 2,9 % · Pflege 3,6 % / 4,2 % · mit Rechenweg

DAS WICHTIGSTE

Der allgemeine Krankenkassen-Beitragssatz liegt 2026 bei 14,6 %, dazu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag von durchschnittlich 2,9 %. Die Pflegeversicherung kostet 3,6 %, fuer Kinderlose ab 23 4,2 %. Beitraege werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € im Monat erhoben. Arbeitnehmer teilen sich den Beitrag mit dem Arbeitgeber, Selbststaendige zahlen ihn allein.

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Dieser Rechner dient der Orientierung und ersetzt keine Beratung. Massgeblich ist der tatsaechliche Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse. Bei Selbststaendigen werden alle beitragspflichtigen Einkuenfte herangezogen, mindestens die Mindestbemessungsgrundlage. Werte fuer 2026.

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Krankenversicherung-Rechner 2026: GKV-Beitrag berechnen

GKV-Beitrag berechnen: Beitragssatz, Zusatzbeitrag und Pflege

Der Krankenversicherung-Rechner auf Rechnerlupe ermittelt den monatlichen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und zur Pflegeversicherung. Du gibst dein Bruttogehalt, deine Krankenkasse und deine Kinderzahl ein. Der Rechner zeigt den Gesamtbeitrag, aufgeteilt in Arbeitnehmeranteil und Arbeitgeberanteil, mit Rechenweg. Er ist kostenlos, ohne Anmeldung und läuft im Browser.

Arbeitnehmer teilen sich den Beitrag mit dem Arbeitgeber. Selbstständige tragen den vollen Beitrag allein. In beiden Fällen setzt sich der Beitrag aus drei Bausteinen zusammen: allgemeiner Beitragssatz, kassenindividueller Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung. Alle drei Bausteine bildet der Krankenversicherung-Rechner ab, einschließlich der Beitragsbemessungsgrenze als Obergrenze.

Allgemeiner Beitragssatz und Zusatzbeitrag 2026

Für die gesetzliche Krankenversicherung gilt 2026 ein allgemeiner Beitragssatz von 14,6 %. Er ist für alle Krankenkassen identisch. Arbeitnehmer mit Krankengeldanspruch zahlen den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 %. Wer keinen Krankengeldanspruch hat (etwa freiwillig Versicherte ohne Wahltarif), zahlt den ermäßigten Beitragssatz von 14,0 %.

Zusätzlich erhebt jede Krankenkasse einen individuellen Zusatzbeitrag. Im Durchschnitt liegt der Zusatzbeitrag 2026 bei 2,9 %. Je nach Krankenkasse kann er niedriger oder höher ausfallen. Auch den Zusatzbeitrag teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber hälftig. Im Krankenversicherung-Rechner wählst du deine Krankenkasse oder trägst den Zusatzbeitrag manuell ein.

Pflegeversicherung: Beitragssatz und Kinderabschläge

Zur Krankenversicherung kommt die Pflegeversicherung. Ihr regulärer Beitragssatz liegt 2026 bei 3,6 %. Wer kinderlos und mindestens 23 Jahre alt ist, zahlt den Kinderlosenzuschlag von 0,6 Prozentpunkten und kommt auf 4,2 %. Ab dem zweiten Kind unter 25 Jahren sinkt der Beitrag um je 0,25 Prozentpunkte (Kinderabschläge). Bis zum fünften Kind wirken die Kinderabschläge, und sie betreffen ausschließlich den Arbeitnehmeranteil.

Beim Arbeitgeberanteil zur Pflegeversicherung gilt bundesweit ein fester Satz von 1,8 %. In Sachsen liegt der Arbeitgeberanteil bei 1,3 %, weil Arbeitnehmer dort den Beitrag für den Buß- und Bettag allein tragen. Im Krankenversicherung-Rechner wählst du dein Bundesland, und der Rechner passt die Aufteilung automatisch an.

Beitragsbemessungsgrenze als Deckel

Für Krankenversicherung und Pflegeversicherung gilt 2026 eine Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 EUR im Monat (69.750 EUR im Jahr). Auf Einkommen oberhalb von 5.812,50 EUR fallen keine Beiträge an. Wer mehr verdient, zahlt trotzdem nur den Beitrag bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Beim Arbeitnehmeranteil zur Krankenversicherung ergibt sich so ein Höchstbeitrag von rund 510 EUR im Monat, abhängig vom Zusatzbeitrag.

Versicherungspflichtgrenze und freiwillige Versicherung

Mit 6.450 EUR im Monat (77.400 EUR im Jahr) liegt die Versicherungspflichtgrenze 2026 oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze. Arbeitnehmer mit einem Gehalt ab 6.450 EUR können in die private Krankenversicherung wechseln. Wer freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt, zahlt den Beitrag auf alle Einkünfte bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Neben dem Nettogehalt berücksichtigt die Krankenkasse bei freiwillig Versicherten auch Kapitaleinkünfte, Mieteinnahmen und sonstige Einkünfte.

Beitrag für Selbstständige in der GKV

Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung tragen den vollen Beitrag allein. Einen Arbeitgeberanteil gibt es nicht. Oft wählen Selbstständige den ermäßigten Beitragssatz von 14,0 %, um die Abgabenlast zu senken. Krankengeldanspruch besteht dann nicht automatisch, kann aber über einen Wahltarif hinzugebucht werden.

Als Mindestbemessungsgrundlage für Selbstständige gelten 2026 monatlich 1.318,33 EUR. Krankenversicherung und Pflegeversicherung zusammen ergeben einen Mindestbeitrag von rund 270 bis 286 EUR im Monat, abhängig von Kinderzahl und Zusatzbeitrag. Auch für Selbstständige bildet die Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 EUR die Obergrenze.

Beitrag für Rentner

Pflichtversicherte Rentner zahlen den Beitrag auf ihre gesetzliche Rente und auf Versorgungsbezüge (Betriebsrenten). Von der Deutschen Rentenversicherung erhalten Rentner einen Zuschuss in Höhe des halben Beitragssatzes. Auf Versorgungsbezüge tragen Rentner den vollen Beitrag allein. Mieteinnahmen und Kapitaleinkünfte bleiben bei pflichtversicherten Rentnern beitragsfrei. Auch für Rentner zeigt der Krankenversicherung-Rechner den korrekten Rechenweg.

Sonderkündigungsrecht bei Zusatzbeitragserhöhung

Erhöht eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag, haben Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht. Eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende gilt in diesem Fall. Ein Wechsel lohnt sich vor allem dann, wenn der Zusatzbeitrag der aktuellen Krankenkasse deutlich über dem Durchschnitt von 2,9 % liegt. Mit dem Krankenversicherung-Rechner vergleichst du die Abgabenlast bei unterschiedlichen Zusatzbeiträgen.

Abgrenzung zu anderen Rechnern

Nettolohn nach allen Abzügen berechnet der Brutto-Netto-Rechner auf Rechnerlupe. Rentenpunkte und deren Wert ermittelt der Rentenpunkte-Rechner. Krankengeld nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit zeigt der Krankengeld-Rechner.

Grenzen des Krankenversicherung-Rechners

Alle Ergebnisse dienen als Orientierung. Private Krankenversicherung, individuelle Wahltarife und Zusatzversicherungen bildet der Rechner nicht ab. Verbindlich ist allein die Beitragsberechnung der Krankenkasse. Auch spezielle Konstellationen (Erziehungsphase, Elternzeit, Studium) können vom Standardfall abweichen. Der Krankenversicherung-Rechner ersetzt keine Sozialversicherungsberatung. Werte für 2026.

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Häufige Fragen zur Krankenversicherung

Wie hoch ist der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung 2026?

Für alle Krankenkassen gilt ein allgemeiner Beitragssatz von 14,6 %. Dazu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag, der 2026 im Durchschnitt 2,9 % beträgt. Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich beide Beiträge hälftig.

Was ist die Beitragsbemessungsgrenze 2026?

Bei Krankenversicherung und Pflegeversicherung liegt die Beitragsbemessungsgrenze 2026 bei 5.812,50 EUR im Monat (69.750 EUR im Jahr). Auf Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze fallen keine Beiträge an.

Was unterscheidet Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze?

Beitragsbemessungsgrenze (5.812,50 EUR/Monat) begrenzt das beitragspflichtige Einkommen. Versicherungspflichtgrenze (6.450 EUR/Monat) bestimmt, ab welchem Gehalt ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich ist. Die Versicherungspflichtgrenze liegt höher als die Beitragsbemessungsgrenze.

Wie viel zahlen Selbstständige mindestens?

Als Mindestbemessungsgrundlage für Selbstständige gelten 2026 monatlich 1.318,33 EUR. Krankenversicherung und Pflegeversicherung zusammen ergeben einen Mindestbeitrag von rund 270 bis 286 EUR im Monat, je nach Zusatzbeitrag und Kinderzahl.

Welchen Einfluss haben Kinder auf den Pflegebeitrag?

Kinderlose ab 23 Jahren zahlen einen Kinderlosenzuschlag von 0,6 Prozentpunkten zur Pflegeversicherung (4,2 % statt 3,6 %). Ab dem zweiten Kind unter 25 Jahren sinkt der Arbeitnehmeranteil um je 0,25 Prozentpunkte. Bis zum fünften Kind wirken die Kinderabschläge.

Wann besteht ein Sonderkündigungsrecht?

Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags haben Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht. Eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende gilt in diesem Fall. Über die Erhöhung und das Sonderkündigungsrecht muss die Krankenkasse ihre Mitglieder informieren.