PKV-Wechsel-Rechner 2026: Versicherungspflichtgrenze prüfen
PKV-Wechsel prüfen: Einkommen, Berufsstatus und Versicherungspflichtgrenze
Der PKV-Wechsel-Rechner auf Rechnerlupe prüft, ob ein Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) formal möglich ist. Du gibst deinen Berufsstatus und dein regelmäßiges Arbeitsentgelt ein. Der Rechner vergleicht dein Einkommen mit der Versicherungspflichtgrenze 2026 und zeigt das Ergebnis sofort. Er ist kostenlos, ohne Anmeldung und läuft im Browser.
Für Angestellte ist die Versicherungspflichtgrenze entscheidend: Erst wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt über 77.400 EUR (Euro) liegt, endet die Krankenversicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Selbstständige, Freiberufler und Beamte können unabhängig vom Einkommen in die PKV wechseln.
Was ist die Versicherungspflichtgrenze?
Als Versicherungspflichtgrenze wird die Einkommensgrenze bezeichnet, ab der Angestellte versicherungsfrei werden. Der offizielle Name lautet Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG). Im Jahr 2026 beträgt die allgemeine Versicherungspflichtgrenze 77.400 EUR im Jahr, das entspricht 6.450 EUR im Monat. Liegt das regelmäßige Arbeitsentgelt über der JAEG, dürfen Angestellte frei zwischen GKV und PKV wählen.
Jedes Jahr wird die JAEG an die Lohnentwicklung angepasst und steigt in der Regel. Künftige Erhöhungen können den Zugang zur PKV erschweren, weil ein höheres Einkommen nötig wird. Im PKV-Wechsel-Rechner ist die aktuelle Grenze für 2026 hinterlegt.
Regelmäßiges Arbeitsentgelt: was zählt
Maßgeblich für den Vergleich mit der Versicherungspflichtgrenze ist das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt. Gemeint ist das vorhersehbare Bruttoentgelt einschließlich fest zugesagter Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld. Nicht garantierte Boni, Überstundenvergütungen oder einmalige Prämien zählen in der Regel nicht mit.
Im PKV-Wechsel-Rechner gibst du dein Bruttoeinkommen pro Monat oder pro Jahr ein. Der Rechner rechnet automatisch um und vergleicht den Jahreswert mit der Versicherungspflichtgrenze.
Berufsstatus: Angestellte, Selbstständige, Beamte, Studierende
Nur für Angestellte gilt die Versicherungspflichtgrenze als Zugangshürde zur PKV. Für andere Berufsgruppen gelten eigene Regeln:
Angestellte: PKV-Wechsel nur über der Versicherungspflichtgrenze von 77.400 EUR
Selbstständige und Freiberufler: können unabhängig vom Einkommen in die PKV wechseln
Beamte: erhalten Beihilfe vom Dienstherrn und ergänzen den verbleibenden Anteil meist mit einer privaten Restkostenversicherung
Studierende: können sich fristgebunden von der studentischen Pflichtversicherung befreien lassen, die Befreiung gilt fürs gesamte Studium und ist nicht frei widerrufbar
Im PKV-Wechsel-Rechner wählst du deinen Berufsstatus aus. Bei Selbstständigen, Beamten und Studierenden entfällt die Einkommenseingabe, weil die Versicherungspflichtgrenze für sie nicht gilt.
Versicherungspflichtgrenze und Beitragsbemessungsgrenze im Vergleich
Zwei Grenzen mit unterschiedlicher Funktion werden häufig verwechselt. Mit der Versicherungspflichtgrenze (77.400 EUR im Jahr) wird geprüft, ob ein Wechsel in die PKV möglich ist. Mit der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung (69.750 EUR im Jahr, 5.812,50 EUR im Monat) wird festgelegt, bis zu welchem Einkommen ein GKV-Beitrag berechnet wird. Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze ist beitragsfrei.
Für Angestellte, die bereits am 31. Dezember 2002 privat versichert waren, gilt eine besondere Versicherungspflichtgrenze in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze (2026: 69.750 EUR). Im PKV-Wechsel-Rechner wird nur die allgemeine Grenze von 77.400 EUR geprüft, nicht der Bestandsschutz.
Versicherungsfreiheit: wann sie beginnt
Überschreitet das regelmäßige Arbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze, tritt die Versicherungsfreiheit nicht sofort ein. Sie beginnt in der Regel erst mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem das Entgelt erstmals über der Grenze liegt. Voraussetzung ist, dass das Entgelt auch die Grenze des Folgejahres überschreitet. Den genauen Zeitpunkt prüft der Arbeitgeber im Rahmen der sogenannten Arbeitgeberprüfung.
Rückkehr in die GKV
Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist als Angestellter grundsätzlich nur möglich, wenn das Einkommen wieder unter die Versicherungspflichtgrenze sinkt. Ab dem Alter von 55 Jahren ist die Rückkehr stark eingeschränkt. Ein Wechsel in die PKV sollte deshalb langfristig durchdacht sein: Alter, Gesundheitsprüfung, Familienplanung und die Beitragsentwicklung im Alter spielen eine wichtige Rolle.
Abgrenzung zu anderen Rechnern
Nettolohn nach allen Abzügen zeigt der Brutto-Netto-Rechner auf Rechnerlupe. Gesetzliches Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit ermittelt der Krankengeldrechner. Den Beitrag einer Risikolebensversicherung berechnet der Risikolebensversicherung-Rechner.
Grenzen des PKV-Wechsel-Rechners
Der PKV-Wechsel-Rechner prüft ausschließlich die formale Wechselmöglichkeit anhand der allgemeinen Versicherungspflichtgrenze 2026. Er ist keine Empfehlung für oder gegen die PKV und ersetzt keine individuelle Beratung. Ob die PKV sinnvoll ist, hängt von Alter, Gesundheitszustand, Familienplanung und Beitragsentwicklung ab. Sonderfälle wie den Bestandsschutz, den Basistarif oder Zusatzversicherungen bildet der Rechner nicht ab. Keine Versicherungsberatung im Sinne des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Werte für 2026.