Riester-Rechner 2026: Zulagen und Eigenbeitrag berechnen
Riester-Zulagen und Eigenbeitrag berechnen
Der Riester-Rechner auf Rechnerlupe zeigt dir deine Zulagen und den Eigenbeitrag für die volle Riester-Förderung. Du gibst dein Vorjahresbrutto ein, wählst die Anzahl der Kinder und deinen Förderstatus und erhältst den Eigenbeitrag mit Rechenweg sofort. Grundzulage, Kinderzulage, Berufseinsteigerbonus und Sockelbetrag nach den §§ 84 bis 86 EStG fließen ein. Er ist kostenlos, ohne Anmeldung und läuft im Browser.
Wer ist förderberechtigt?
Unmittelbar förderberechtigt sind Arbeitnehmer mit Pflichtversicherung in der Rentenversicherung, Beamte, Soldaten, Azubis, Bezieher von Arbeitslosengeld I sowie bestimmte Erziehende und nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen. Selbstständige ohne gesetzliche Rentenversicherungspflicht erhalten keine Riester-Zulagen.
Mittelbar förderberechtigt kann der Ehepartner einer unmittelbar förderberechtigten Person sein. Ein eigener Riester-Vertrag mit dem Sockelbetrag von 60 EUR (Euro) im Jahr reicht dann für die volle Grundzulage. Bedingung: Der unmittelbar förderberechtigte Partner leistet seinen eigenen Mindesteigenbeitrag. Im Riester-Rechner wählst du deinen Förderstatus aus und siehst den Eigenbeitrag für beide Fälle.
Formel: so wird der Eigenbeitrag berechnet
Eigenbeitrag = 4 % des Vorjahresbruttos (max. 2.100 EUR) minus Zulagen, mindestens 60 EUR Sockelbetrag. Du zahlst also nicht den vollen Beitrag aus eigener Tasche. Die Zulagen fließen direkt in den Riester-Vertrag und werden vom geforderten Beitrag abgezogen.
40.000 EUR Vorjahresbrutto, zwei Kinder ab 2008: 4 % = 1.600 EUR Gesamtbeitrag. Zulagen: 175 EUR Grundzulage + 2 × 300 EUR Kinderzulage = 775 EUR. Eigenbeitrag: 1.600 minus 775 = 825 EUR im Jahr, rund 69 EUR im Monat.
Grundzulage, Kinderzulage und Berufseinsteigerbonus
Jede förderberechtigte Person mit eigenem Riester-Vertrag erhält die Grundzulage von 175 EUR pro Jahr, sofern der Mindesteigenbeitrag geleistet wird.
Pro kindergeldberechtigtem Kind kommt eine Kinderzulage hinzu: 300 EUR für ab 2008 geborene Kinder, 185 EUR für davor geborene. Bei verheirateten Eltern wird sie der Mutter zugeordnet, auf gemeinsamen Antrag dem Vater. Gezahlt wird sie, solange Anspruch auf Kindergeld besteht.
Wer zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und unmittelbar förderberechtigt ist, erhält einmalig einen Berufseinsteigerbonus von 200 EUR.
Mindesteigenbeitrag und Sockelbetrag
Als Mindesteigenbeitrag gelten 4 % des Vorjahresbruttos, gedeckelt auf den Höchstbetrag von 2.100 EUR. Davon zieht der Staat die Zulagen ab. Es gilt aber immer ein Sockelbetrag von 60 EUR im Jahr. Auch wenn die Zulagen den Beitrag rechnerisch abdecken, musst du diese 60 EUR selbst einzahlen.
Zahlst du weniger als den Mindesteigenbeitrag ein, kürzt der Staat die Zulagen anteilig. Die Förderquote sinkt dann entsprechend. Es lohnt sich also, mindestens den errechneten Eigenbeitrag zu leisten.
Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung
Neben den Zulagen fördert der Staat die Riester-Rente über den Sonderausgabenabzug. Eigenbeitrag plus Zulagen (maximal 2.100 EUR) trägst du als Sonderausgaben in die Steuererklärung ein. Das Finanzamt prüft dann, ob Zulagen oder Steuerersparnis günstiger sind (Günstigerprüfung). Bei Geringverdienern überwiegt meist die Zulage, bei Gutverdienern oft die Steuerersparnis.
Für wen lohnt sich die Riester-Rente?
Familien mit Kindern profitieren besonders: Die Kinderzulagen senken den Eigenbeitrag stark, bei drei oder mehr Kindern teils bis auf den Sockelbetrag von 60 EUR. Geringverdiener erhalten eine hohe Förderquote, weil die Zulagen einen großen Anteil am Gesamtbeitrag ausmachen. Gutverdiener nutzen eher den Steuervorteil über den Sonderausgabenabzug.
Ob sich ein konkreter Riester-Vertrag rechnet, hängt auch von den Tarifkosten ab. Hohe Abschluss- und Verwaltungskosten können die Förderung teilweise aufzehren. Ein Vergleich mehrerer Angebote ist deshalb sinnvoll. Als ergänzende Altersvorsorge kann sich Riester je nach Lebenssituation trotzdem lohnen.
Was der Riester-Rechner nicht abbildet
Der Riester-Rechner liefert eine Orientierung auf Basis der Eingaben. Nicht abgebildet sind die Steuerersparnis (hängt vom Steuersatz ab), die Kosten des Tarifs und die spätere Rente. Die Riester-Rente befindet sich in einer Übergangsphase: Die Bundesregierung plant ein neues Vorsorgeprodukt als Nachfolger. Bestehende Riester-Verträge sollen Bestandsschutz genießen. Der Rechner ersetzt keine Anlageberatung. Werte für 2026.
Abgrenzung zu anderen Rechnern
Deine gesetzliche Rente berechnet der Rentenrechner auf Rechnerlupe. Nettolohn und Abzüge aus dem Bruttogehalt zeigt der Brutto-Netto-Rechner. Wie sich Sparpläne mit Zinseszins entwickeln, berechnet der Zinseszinsrechner.