Waisenrenten-Rechner

Berechne die Halb- oder Vollwaisenrente nach § 48 SGB VI: 10 bzw. 20 Prozent der Versichertenrente, optional mit geschätztem Zuschlag. Mit aktuellem Rentenwert 2026.

SGB VI10 / 20 % der Versichertenrente · Zuschlag optional · Rentenwert 2026

DAS WICHTIGSTE

Die Halbwaisenrente beträgt 10 %, die Vollwaisenrente 20 % der Versichertenrente des verstorbenen Elternteils, jeweils plus einen Zuschlag nach § 78 SGB VI. Gezahlt wird bis 18, in Ausbildung bis längstens 27. Eigenes Einkommen wird seit 2015 nicht mehr angerechnet.

Waisenrente berechnen

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Vereinfachte Schätzung: Versichertenrente = Entgeltpunkte × Rentenwert. Zugangsfaktor, Abschläge und Zurechnungszeiten des Verstorbenen bleiben unberücksichtigt. Genauer ist der Modus „Rente bekannt".

Der Zuschlag nach § 78 SGB VI richtet sich nach den Rentenzeiten des Verstorbenen. Diese Schätzung ist eine grobe Näherung – der genaue Wert steht im Rentenbescheid. Bei Vollwaisen wird der Zuschlag aus dem Elternteil mit der höheren Rente berechnet und um Entgeltpunkte des zweiten Elternteils gemindert; das bildet diese vereinfachte Schätzung nicht ab.
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Waisenrenten-Rechner: Halb- und Vollwaisenrente berechnen

Halb- und Vollwaisenrente berechnen nach SGB VI

Der Waisenrenten-Rechner auf Rechnerlupe berechnet die Halb- oder Vollwaisenrente nach Paragraf 48 SGB VI. Du gibst die Versichertenrente des verstorbenen Elternteils ein und siehst sofort den Grundbetrag, optional mit geschätztem Zuschlag. Im zweiten Modus schätzt der Rechner die Rente über Entgeltpunkte. Alle Werte erscheinen mit Rechenweg, kostenlos und ohne Anmeldung.

Formel: So setzt sich die Waisenrente zusammen

Die Waisenrente ist eine Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie besteht aus zwei Teilen:

Waisenrente = Grundbetrag (10 bzw. 20 % der Versichertenrente) + Zuschlag

Bei der Halbwaisenrente beträgt der Grundbetrag 10 % der Versichertenrente, die der verstorbene Elternteil bezogen hat oder bei voller Erwerbsminderung bezogen hätte. Für die Vollwaisenrente liegt er bei 20 %. Hinzu kommt jeweils ein Zuschlag nach Paragraf 78 SGB VI.

Rechenbeispiel: Bei einer Versichertenrente von 1.250 Euro ergibt der Grundbetrag der Halbwaisenrente 10 % = 125 Euro, der Vollwaisenrente 20 % = 250 Euro. Dazu kommt jeweils der Zuschlag.

Zuschlag nach Paragraf 78 SGB VI

Zum Grundbetrag addiert die Deutsche Rentenversicherung einen Zuschlag, der die Rentenzeiten des verstorbenen Elternteils abbildet. Je Zuschlagsmonat werden 0,0833 Entgeltpunkte (Halbwaise) oder 0,0750 Entgeltpunkte (Vollwaise) angesetzt und mit dem Zugangsfaktor multipliziert. Multipliziert mit dem Rentenartfaktor der Waisenrente (10 bzw. 20 %) und dem aktuellen Rentenwert ergibt sich der monatliche Zuschlag. Als Zuschlagsmonate zählen Beitragsmonate und Anrechnungsmonate des Verstorbenen.

Für Vollwaisen ist der Zuschlag komplexer: Er wird aus der Versicherung des Elternteils mit der höheren Rente ermittelt. Entgeltpunkte des zweiten Elternteils rechnet die Rentenversicherung gegen, wodurch der Zuschlag geringer ausfallen oder ganz entfallen kann. Den genauen Betrag nennt der Rentenbescheid.

Aktueller Rentenwert 2026

Grundbetrag und Zuschlag werden mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert. Seit der Rentenanpassung gelten folgende Werte:

Bis 30.06.2026: 40,79 Euro
Ab 01.07.2026: 42,52 Euro

Seit dem 1. Juli 2023 gilt ein bundeseinheitlicher Rentenwert. Eine Unterscheidung zwischen Ost und West gibt es nicht mehr.

Wie lange wird die Waisenrente gezahlt?

Die Waisenrente läuft bis zum 18. Geburtstag. Der Anspruch verlängert sich bis zum 27. Geburtstag, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt:

Schulausbildung, Studium oder Berufsausbildung
Freiwilligendienst (FSJ, FÖJ, BFD)
Übergangszeit von bis zu 4 Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten
Körperliche, geistige oder seelische Behinderung, die den eigenen Unterhalt unmöglich macht

Voraussetzung: Die Ausbildung muss ernsthaft betrieben werden und in der Regel mehr als 20 Stunden pro Woche an Zeitaufwand erfordern.

Eigenes Einkommen und Steuern

Seit dem 1. Juli 2015 gibt es bei der Waisenrente keine Einkommensanrechnung mehr. Eigener Verdienst mindert die Rente nicht. Nach dem 18. Geburtstag muss aber weiterhin ein Anspruchsgrund vorliegen, etwa Schulausbildung, Studium oder ein Freiwilligendienst. Ein reiner Vollzeitjob ohne einen solchen Status kann den Anspruch beenden, nicht wegen der Höhe, sondern weil die Voraussetzung entfällt.

Steuerlich zählt die Waisenrente zu den sonstigen Einkünften. Bei Rentenbeginn 2026 liegt der Besteuerungsanteil bei 84 %. Ob tatsächlich Steuern anfallen, hängt vom Gesamteinkommen und den Freibeträgen ab.

Unterschied zwischen Halb- und Vollwaisenrente

Eine Halbwaisenrente erhält ein Kind, wenn ein Elternteil verstorben ist und noch ein unterhaltspflichtiger Elternteil lebt. Eine Vollwaisenrente steht zu, wenn beide unterhaltspflichtigen Elternteile verstorben sind. Berechnet wird die Vollwaisenrente aus der Versicherung des Elternteils mit der höheren Rente.

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Grenzen des Waisenrenten-Rechners

Im Modus „Rente bekannt" berechnet der Waisenrenten-Rechner den Grundbetrag exakt. Im Entgeltpunkte-Modus und beim Zuschlag handelt es sich um Näherungen, da Zugangsfaktor, Abschläge und Zurechnungszeiten individuell abweichen. Den genauen Betrag nennt der Rentenbescheid der Deutschen Rentenversicherung. Alle Werte gelten für 2026. Keine Renten- oder Steuerberatung.

Häufige Fragen zur Waisenrente

Wie hoch ist die Halbwaisenrente?

10 % der Versichertenrente des verstorbenen Elternteils bilden den Grundbetrag. Hinzu kommt ein Zuschlag nach Paragraf 78 SGB VI, der sich nach den Rentenzeiten richtet. Bei einer Versichertenrente von 1.250 Euro ergibt der Grundbetrag 125 Euro plus Zuschlag.

Wie hoch ist die Vollwaisenrente?

20 % der Versichertenrente bilden den Grundbetrag, gezahlt wird, wenn beide unterhaltspflichtigen Elternteile verstorben sind. Berechnet wird aus der Versicherung des Elternteils mit der höheren Rente.

Bis wann läuft die Waisenrente?

Bis zum 18. Geburtstag. In Schulausbildung, Studium, Berufsausbildung oder einem Freiwilligendienst bis zum 27. Geburtstag. Auch eine Übergangszeit von bis zu 4 Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten ist abgedeckt.

Rechnet die Rentenversicherung eigenes Einkommen an?

Nein. Seit dem 1. Juli 2015 gibt es keine Einkommensanrechnung mehr. Nach dem 18. Geburtstag muss aber ein Anspruchsgrund vorliegen, etwa Studium oder Berufsausbildung. Ein Vollzeitjob ohne solchen Status kann den Anspruch beenden.

Ist die Berechnung exakt?

Im Modus „Rente bekannt" ist der Grundbetrag exakt. Im Entgeltpunkte-Modus und beim Zuschlag handelt es sich um Näherungen. Den genauen Betrag nennt der Rentenbescheid der Deutschen Rentenversicherung.

Was unterscheidet Halb- und Vollwaisenrente?

Halbwaisenrente erhält ein Kind, wenn ein Elternteil verstorben ist. Vollwaisenrente steht zu, wenn beide Elternteile verstorben sind. Halbwaisenrente: 10 %, Vollwaisenrente: 20 % der Versichertenrente.