Witwenrentenrechner 2026

Berechne die Höhe deiner Witwen- oder Witwerrente – große und kleine Rente, mit Sterbevierteljahr, Freibetrag und Anrechnung des eigenen Einkommens nach §§ 46, 97 SGB VI.

Aktuell 202655/60 % groß · 25 % klein · mit Einkommensanrechnung

DAS WICHTIGSTE

Die große Witwenrente beträgt 55 % (altes Recht: 60 %) der Rente des Verstorbenen, die kleine 25 %. Im Sterbevierteljahr (erste 3 Kalendermonate nach dem Sterbemonat) gibt es die volle Rente ohne Anrechnung. Danach wird eigenes Nettoeinkommen über dem Freibetrag (ab Juli 2026: rund 1.122,53 €) zu 40 % angerechnet.

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Witwenrentenrechner 2026: Höhe und Einkommensanrechnung berechnen

Witwenrente berechnen nach SGB VI

Der Witwenrentenrechner auf Rechnerlupe berechnet die Höhe der Witwen- oder Witwerrente nach Paragraf 46 SGB VI. Du gibst die Rente des verstorbenen Ehepartners ein, wählst große oder kleine Witwenrente und siehst sofort den Bruttobetrag, optional mit Einkommensanrechnung. Im Sterbevierteljahr zeigt der Rechner die volle Versichertenrente ohne Abzug. Alle Werte erscheinen mit Rechenweg, kostenlos und ohne Anmeldung.

Große und kleine Witwenrente: Sätze und Voraussetzungen

Als Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es zwei Rentenarten. Die große Witwenrente beträgt 55 % der Versichertenrente (neues Recht) oder 60 % (altes Recht) und wird unbefristet gezahlt. Voraussetzung: Du hast das Mindestalter erreicht (2026: 46 Jahre und 6 Monate), erziehst ein minderjähriges Kind oder bist erwerbsgemindert. Ein Kind mit Behinderung, das sich nicht selbst unterhalten kann, zählt auch über 18 hinaus.

Ohne Mindestalter, Kind oder Erwerbsminderung bleibt nur die kleine Witwenrente von 25 % der Versichertenrente. Nach neuem Recht ist sie auf 24 Monate befristet, nach altem Recht unbefristet.

55 oder 60 %: altes und neues Recht

Ob 55 oder 60 % gelten, hängt vom anwendbaren Recht ab. Das alte Recht mit 60 % greift nur unter einer Voraussetzung: Die Ehe wurde vor 2002 geschlossen und mindestens ein Ehepartner ist vor dem 2. Januar 1962 geboren, oder der Todesfall lag vor 2002. Der Vertrauensschutz sichert ältere Ansprüche ab. Für alle anderen gilt das neue Recht mit 55 %.

Sterbevierteljahr: volle Rente ohne Anrechnung

Das Sterbevierteljahr umfasst die drei Kalendermonate nach dem Sterbemonat des Ehepartners. Die Deutsche Rentenversicherung zahlt dann die volle Versichertenrente, also 100 %, ohne Einkommensanrechnung. Zweck: die erste finanziell schwierige Phase nach dem Trauerfall überbrücken. Erst nach dem Sterbevierteljahr greifen der reduzierte Satz und die Anrechnung des eigenen Einkommens.

Rechenbeispiel: Bei einer Versichertenrente von 1.800 Euro erhältst du im Sterbevierteljahr volle 1.800 Euro pro Monat. Ab dem vierten Monat gilt der Satz von 55 % (neues Recht) = 990 Euro brutto.

Einkommensanrechnung nach Paragraf 97 SGB VI

Eigenes Nettoeinkommen mindert die Witwenrente nur, soweit es einen Freibetrag übersteigt. Der Freibetrag ist an den aktuellen Rentenwert gekoppelt und wird jährlich zum 1. Juli angepasst:

Ab 01.07.2026: rund 1.122,53 Euro im Monat (das 26,4-Fache des Rentenwerts von 42,52 Euro)
Bis 30.06.2026: rund 1.076,86 Euro (Rentenwert 40,79 Euro)
Je waisenrentenberechtigtem Kind: zusätzlich rund 238,11 Euro (ab Juli 2026)

Vom Nettoeinkommen über dem Freibetrag zieht die Rentenversicherung 40 % ab. Maßgeblich ist ein pauschaliertes Nettoeinkommen: Bei Arbeitsentgelt wird das Brutto um rund 40 % gekürzt, bei eigener Rente um pauschale Beiträge. Anrechenbar sind unter anderem Arbeitsentgelt, eigene Renten und Kapitaleinkünfte.

Rechenbeispiel: Eigenes Nettoeinkommen 1.300 Euro, Freibetrag ab Juli 2026 = 1.122,53 Euro, keine Kinder. Übersteigender Betrag: 177,47 Euro. Anrechnung: 40 % von 177,47 Euro = 70,99 Euro. Bei einer Brutto-Witwenrente von 990 Euro bleiben nach Anrechnung rund 919 Euro.

Rentenabschläge und Kinderzuschlag

Beginnt die große Witwenrente vor einer bestimmten Altersgrenze, kann die Rentenversicherung Rentenabschläge berechnen. Zusätzlich gibt es den Kinderzuschlag nach Paragraf 78a SGB VI. Für Erziehungszeiten bis zum dritten Lebensjahr kann ein Zuschlag gewährt werden, der erst nach dem Sterbevierteljahr greift. Beide Faktoren bildet der Witwenrentenrechner nicht ab.

Wiederheirat und Rentensplitting

Bei Wiederheirat endet die Witwenrente. Auf Antrag zahlt die Rentenversicherung eine Rentenabfindung in Höhe von 24 Monatsrenten der großen Witwenrente. Wird die neue Ehe aufgelöst, lebt der Anspruch auf die Witwenrente wieder auf.

Alternativ können Ehepaare zu Lebzeiten ein Rentensplitting vereinbaren. Dabei werden die Rentenanwartschaften beider Partner angeglichen. Wer sich für das Rentensplitting entscheidet, verzichtet auf die Hinterbliebenenrente. Beide Optionen bildet der Rechner nicht ab.

Verwandte Rechner auf Rechnerlupe

Mit dem Witwenrentenrechner berechnest du die Hinterbliebenenrente für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner. Die Waisenrente für Kinder zeigt der Waisenrenten-Rechner. Einen Überblick über die eigene Altersrente liefert der Rentenrechner. Wer die Versorgungslücke mit einer privaten Absicherung schließen will, findet im Risikolebensversicherung-Rechner die passende Berechnung.

Grenzen des Witwenrentenrechners

Der Witwenrentenrechner berechnet die Witwenrente auf Basis der Sätze und der Einkommensanrechnung nach Paragraf 46 und 97 SGB VI. Nicht abgebildet sind die genaue Ermittlung des Nettoeinkommens aus verschiedenen Einkommensarten, Rentenabschläge, der Kinderzuschlag nach Paragraf 78a SGB VI, Rentensplitting und Wiederheirat mit Rentenabfindung. Den verbindlichen Betrag nennt der Rentenbescheid der Deutschen Rentenversicherung. Alle Werte gelten für 2026. Keine Renten- oder Steuerberatung.

Häufige Fragen zur Witwenrente

Wie hoch ist die große Witwenrente?

55 % der Versichertenrente nach neuem Recht, 60 % nach altem Recht. Vom Bruttobetrag wird eigenes Nettoeinkommen über dem Freibetrag zu 40 % abgezogen. Im Sterbevierteljahr gibt es die volle Rente ohne Anrechnung.

Was unterscheidet große und kleine Witwenrente?

Die große Witwenrente (55/60 %) erhält, wer das Mindestalter erreicht hat, ein minderjähriges Kind erzieht oder erwerbsgemindert ist. Die kleine Witwenrente beträgt 25 % und ist nach neuem Recht auf 24 Monate befristet.

Was ist das Sterbevierteljahr?

Gemeint sind die drei Kalendermonate nach dem Sterbemonat. Während des Sterbevierteljahrs wird die volle Versichertenrente gezahlt, ohne Einkommensanrechnung. Erst danach greifen der reduzierte Satz und die Anrechnung.

Wie wird eigenes Einkommen angerechnet?

Eigenes Nettoeinkommen über dem Freibetrag (ab Juli 2026: rund 1.122,53 Euro, je Kind +238,11 Euro) wird zu 40 % von der Witwenrente abgezogen. Maßgeblich ist ein pauschaliertes Nettoeinkommen.

Wann gilt das alte Recht mit 60 %?

Nur wenn die Ehe vor 2002 geschlossen wurde und ein Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren ist, oder wenn der Todesfall vor 2002 lag. Für alle anderen gilt das neue Recht mit 55 %.

Was passiert bei Wiederheirat?

Bei Wiederheirat endet die Witwenrente. Auf Antrag gibt es eine Rentenabfindung in Höhe von 24 Monatsrenten. Wird die neue Ehe aufgelöst, lebt der Anspruch wieder auf.