Grundsicherung-Rechner 2026: Anspruch im Alter berechnen
Grundsicherung berechnen: Anspruch nach SGB XII prüfen
Der Grundsicherung-Rechner auf Rechnerlupe ermittelt, ob dir Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung zusteht und wie hoch sie ausfallen könnte. Du gibst Regelbedarf, Unterkunftskosten, Mehrbedarfe und dein Einkommen ein, und der Rechner zeigt den monatlichen Anspruch mit vollständigem Rechenweg. Er ist kostenlos, ohne Anmeldung und läuft im Browser.
Diese Sozialleistung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII sichert das Existenzminimum. Sie greift, wenn die eigene Rente oder das sonstige Einkommen nicht ausreicht. Anspruch haben Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, oder Personen ab 18 Jahren mit dauerhafter voller Erwerbsminderung. Das Sozialamt zahlt die Leistung aus.
Bedarf minus Einkommen: die Grundformel
Grundsicherung schließt die Lücke zwischen dem anerkannten Bedarf und dem anrechenbaren Einkommen. Die Formel lautet: Grundsicherung = anerkannter Bedarf minus anrechenbares Einkommen. Ist das Einkommen niedriger als der Bedarf, wird die Differenz als Grundsicherung ausgezahlt. Übersteigt das Einkommen den Bedarf, besteht kein Anspruch.
Der anerkannte Bedarf setzt sich aus drei Bausteinen zusammen: dem Regelsatz, etwaigen Mehrbedarfen und den tatsächlichen, angemessenen Unterkunftskosten einschließlich Heizung.
Regelsatz 2026: die Regelbedarfsstufen
Wegen einer Nullrunde gelten 2026 dieselben Regelsätze wie 2024 und 2025. Der Besitzschutz nach § 28a Abs. 5 SGB XII verhindert, dass die Beträge trotz gesunkener Inflation sinken. Alleinstehende mit eigenem Haushalt erhalten 563 EUR im Monat (Regelbedarfsstufe 1). Ehe- oder Lebenspartner im gemeinsamen Haushalt erhalten je 506 EUR (Regelbedarfsstufe 2). Erwachsene ohne eigenen Haushalt, etwa in einer Einrichtung, erhalten 451 EUR (Regelbedarfsstufe 3).
Mehrbedarfe: zusätzliche Leistungen zum Regelsatz
Über den Regelbedarf hinaus können Mehrbedarfe anerkannt werden. Personen mit dem Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis erhalten einen Mehrbedarf von 17 % der maßgebenden Regelbedarfsstufe (§ 30 Abs. 1 SGB XII). Bei Alleinstehenden sind das 95,71 EUR.
Wird das Warmwasser dezentral erzeugt, etwa über einen Durchlauferhitzer, gibt es einen Mehrbedarf für dezentrale Warmwasserbereitung von 2,3 % der Regelbedarfsstufe (§ 30 Abs. 7 SGB XII). Bei bestimmten Erkrankungen kann ein Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung hinzukommen. Die Summe aller Mehrbedarfe darf den maßgebenden Regelsatz nicht übersteigen (§ 30 Abs. 6 SGB XII). Der Grundsicherung-Rechner deckelt die Mehrbedarfe entsprechend.
Welches Einkommen angerechnet wird
Nicht jedes Einkommen wird gleich behandelt. Bei der gesetzlichen Rente aus Pflichtbeiträgen gibt es keinen pauschalen Freibetrag. Die Rente wird grundsätzlich voll angerechnet, jedoch erst nach Abzug der Pflichtbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung (§ 82 Abs. 2 Nr. 2 SGB XII). Angerechnet wird also die um Krankenversicherung (KV) und Pflegeversicherung (PV) bereinigte Rente, nicht die Bruttorente.
Beim Erwerbseinkommen bleiben 30 % als Freibetrag anrechnungsfrei, höchstens 281,50 EUR (50 % der Regelbedarfsstufe 1). Für Einkommen aus freiwilliger zusätzlicher Altersvorsorge wie Riester- oder Betriebsrente gilt ein eigener Freibetrag: 100 EUR plus 30 % des übersteigenden Betrags, höchstens 281,50 EUR (§ 82 Abs. 4 SGB XII).
Wer mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten hat, erhält zusätzlich einen Grundrentenfreibetrag auf die gesetzliche Rente. Auch er beträgt 100 EUR plus 30 % vom Rest, maximal 281,50 EUR (§ 82a SGB XII).
Rechenbeispiel: Alleinstehend mit Rente und Merkzeichen G
Eine alleinstehende Person bezieht 850 EUR Bruttorente, zahlt davon 100 EUR KV/PV und hat Unterkunftskosten von 520 EUR warm. Im Schwerbehindertenausweis steht Merkzeichen G. Der Regelsatz beträgt 563 EUR (Stufe 1), der Mehrbedarf für Merkzeichen G 95,71 EUR. Der Bedarf ergibt sich aus 563 EUR plus 95,71 EUR plus 520 EUR, also 1.178,71 EUR. Als anrechenbares Einkommen gilt die Rente nach Abzug der KV/PV: 750 EUR. Die Grundsicherung beträgt 428,71 EUR pro Monat.
Unterkunftskosten: tatsächliche Miete plus Heizung
Als Unterkunftskosten zählen die tatsächliche Kaltmiete, die Nebenkosten und die Heizkosten, soweit sie angemessen sind. Was als angemessen gilt, richtet sich nach dem örtlichen Mietniveau und der Haushaltsgröße. Das Sozialamt prüft die Angemessenheit im Einzelfall. Bei Paaren wird die gesamte Warmmiete des Haushalts als Bedarf angesetzt.
Vermögen und Angehörige
Geschützt ist ein Schonvermögen von 10.000 EUR pro Person. Ein angemessenes selbst genutztes Eigenheim bleibt ebenfalls unberücksichtigt. Erst wenn das Vermögen den Schonbetrag übersteigt, muss es eingesetzt werden, bevor Grundsicherung gezahlt wird.
Kinder werden für die Grundsicherung ihrer Eltern seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz nur herangezogen, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen mehr als 100.000 EUR beträgt. Liegt es darunter, bleibt der Anspruch unberührt.
Abgrenzung: Grundsicherung, Bürgergeld und Wohngeld
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII gilt für Menschen ab der Regelaltersgrenze oder mit dauerhafter voller Erwerbsminderung. Erwerbsfähige Personen erhalten stattdessen Bürgergeld nach SGB II. Den Bürgergeld-Anspruch ermittelt der Bürgergeld-Rechner auf Rechnerlupe. Wer knapp über der Grundsicherung liegt, kann Wohngeld als vorrangige Leistung beantragen.
Abgrenzung zu weiteren Rechnern
Die gesetzliche Rente einschließlich Entgeltpunkte ermittelt der Rentenpunkte-Rechner. Wer prüfen will, ob eine Erwerbsminderungsrente in Frage kommt, nutzt den Erwerbsminderungsrente-Rechner auf Rechnerlupe.
Grenzen des Grundsicherung-Rechners
Alle Ergebnisse dienen als Orientierung. Nicht abgebildet sind die Vermögensprüfung, die Angemessenheit der Unterkunftskosten im konkreten Fall, vorrangige Leistungen wie Wohngeld und individuelle Sondersituationen. Der Grundsicherung-Rechner ersetzt keine Beratung durch das Sozialamt. Verbindlich ist der Bescheid des Sozialamts. Werte für 2026.