Kindergeld-Rechner 2026: Kindergeld pro Monat und Jahr berechnen
So funktioniert der Kindergeld-Rechner von Rechnerlupe
Der Kindergeld-Rechner von Rechnerlupe zeigt dir, wie viel Kindergeld du 2026 pro Monat und pro Jahr erhältst. Du gibst die Anzahl deiner Kinder ein und siehst sofort die monatliche und jährliche Summe. Optional kannst du das Alter eines Kindes eingeben, um einen Hinweis zur Bezugsdauer zu erhalten.
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt das Kindergeld einheitlich 259 Euro pro Kind und Monat. Eine Geschwisterstaffelung gibt es seit 2023 nicht mehr. Alle Berechnungen laufen im Browser, deine Eingaben werden nicht gespeichert. Der Rechner gibt die gesetzliche Höhe wieder und ersetzt keine Sozial- oder Steuerberatung.
Kindergeld 2026: 259 Euro pro Kind
Einheitlich 259 Euro pro Kind und Monat zahlt die Familienkasse 2026. Im Vorjahr 2025 waren es 255 Euro. Die Anpassung erfolgt automatisch, ein gesonderter Antrag ist nicht nötig. Kindergeld ist steuerfrei und wird unabhängig vom Einkommen der Eltern gezahlt.
Da für jedes Kind derselbe Betrag gilt, ist die Berechnung einfach: Anzahl der Kinder mal 259 Euro.
| Anzahl Kinder | Pro Monat 2026 | Pro Jahr 2026 |
|---|---|---|
| 1 Kind | 259 Euro | 3.108 Euro |
| 2 Kinder | 518 Euro | 6.216 Euro |
| 3 Kinder | 777 Euro | 9.324 Euro |
| 4 Kinder | 1.036 Euro | 12.432 Euro |
Beispiel: Eine Familie mit drei Kindern erhält 2026 monatlich 3 × 259 Euro = 777 Euro. Auf das Jahr gerechnet sind das 9.324 Euro Kindergeld.
Bezugsdauer: Bis zu welchem Alter gibt es Kindergeld?
Bis zum 18. Geburtstag zahlt die Familienkasse Kindergeld ohne weitere Bedingungen. Danach hängt der Anspruch von der Lebenssituation des Kindes ab:
Bis 21 Jahre: wenn das Kind arbeitslos und bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet ist.
Bis 25 Jahre: während einer Ausbildung, eines Studiums, einer Übergangszeit von bis zu vier Monaten zwischen zwei Abschnitten oder eines Freiwilligendienstes.
Ohne Altersgrenze: bei einer vor dem 25. Lebensjahr eingetretenen Behinderung, wenn das Kind seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann.
Ob ein Anspruch über das 18. Lebensjahr hinaus besteht, prüft die Familienkasse anhand der konkreten Voraussetzungen. Verbindlich ist der Bescheid der Familienkasse.
Nebenjob in der Ausbildung
In der Erstausbildung spielt das Einkommen des Kindes keine Rolle. Der Kindergeldanspruch bleibt bestehen, egal wie viel das Kind verdient.
Nach einer abgeschlossenen Erstausbildung gelten strengere Regeln. Ein Nebenjob ist nur unschädlich bei 20 Wochenstunden oder weniger, einem Minijob oder einem Ausbildungsdienstverhältnis. Wird mehr als 20 Wochenstunden gearbeitet, kann der Anspruch entfallen.
Kindergeld oder Kinderfreibetrag?
Beim Kindergeld gibt es eine Besonderheit im Steuerrecht: die Günstigerprüfung nach Paragraf 31 EStG. Bei der Einkommensteuerveranlagung prüft das Finanzamt automatisch, ob das ausgezahlte Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für die Familie günstiger ist.
Der Kinderfreibetrag beträgt 2026 insgesamt 9.756 Euro je Kind. Darin enthalten ist der Freibetrag für das sächliche Existenzminimum und der Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung (BEA-Freibetrag). Ist der Freibetrag günstiger, rechnet das Finanzamt das bereits erhaltene Kindergeld gegen.
Bei den meisten Familien bleibt das monatlich ausgezahlte Kindergeld vorteilhafter. Ab einem zu versteuernden Einkommen von etwa 80.000 Euro (Zusammenveranlagung) kann sich der Kinderfreibetrag steuerlich auswirken.
Kindergeld und Kinderzuschlag
Vom Kindergeld zu unterscheiden ist der Kinderzuschlag. Er ist eine eigene Leistung für Familien mit niedrigem Einkommen und wird zusätzlich zum Kindergeld bei der Familienkasse beantragt. Beim Kindergeld selbst spielt das Einkommen der Eltern keine Rolle.