Einkommensteuer-Rechner

Berechne aus deinem zu versteuernden Einkommen die tarifliche Einkommensteuer fuer 2026 nach dem Tarif des Paragraf 32a EStG. Mit Durchschnitts- und Grenzsteuersatz, Grund- und Splittingtabelle sowie optional Solidaritaetszuschlag und Kirchensteuer.

Tarif 2026Grundfreibetrag 12.348 Euro · Spitzensteuersatz ab 69.879 Euro · mit Rechenweg

DAS WICHTIGSTE

Die Einkommensteuer wird auf das zu versteuernde Einkommen (zvE) angewendet, also dein Einkommen nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibetraegen. Bis zum Grundfreibetrag von 12.348 Euro bleibt es 2026 steuerfrei. Darueber steigt der Steuersatz progressiv von 14 bis 42 Prozent, ab 277.826 Euro auf 45 Prozent. Der Rechner nutzt die amtliche Tarifformel und zeigt dir Steuer, Durchschnitts- und Grenzsteuersatz.

Einkommensteuer berechnen

Bitte gib ein zu versteuerndes Einkommen zwischen 0 und 20.000.000 Euro ein.

Dein Ergebnis 2026

Einkommensteuer pro Jahr
Durchschnittssteuersatz
Grenzsteuersatz
RECHENWEG

Berechnung nach der Tarifformel des Paragraf 32a EStG fuer den Veranlagungszeitraum 2026. Werbungskosten, Sonderausgaben und aussergewoehnliche Belastungen sind ueber das zu versteuernde Einkommen bereits beruecksichtigt. Anrechnungen nach Paragraf 35, 35a EStG sowie der Progressionsvorbehalt werden nicht abgebildet. Dies ist eine Orientierung und keine Steuerberatung.

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Einkommensteuer-Rechner 2026: Steuerlast nach Paragraf 32a EStG berechnen

So funktioniert der Einkommensteuer-Rechner von Rechnerlupe

Mit dem Einkommensteuer-Rechner von Rechnerlupe berechnest du deine tarifliche Einkommensteuer für den Veranlagungszeitraum 2026 nach Paragraf 32a EStG. Du gibst dein zu versteuerndes Einkommen ein und erhältst die Einkommensteuer, den Durchschnittssteuersatz und den Grenzsteuersatz. Dabei wählst du zwischen Grundtabelle (Einzelveranlagung) und Splittingtabelle (Zusammenveranlagung). Optional berechnet der Rechner den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer.

Alle Berechnungen laufen im Browser. Deine Eingaben werden nicht gespeichert und nicht an einen Server übertragen.

Was ist das zu versteuernde Einkommen?

Als Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer dient das zu versteuernde Einkommen (zvE). Es ergibt sich aus dem Bruttoeinkommen abzüglich Werbungskosten (mindestens die Pauschale von 1.230 Euro), Sonderausgaben wie Vorsorgeaufwendungen und Spenden sowie außergewöhnlichen Belastungen. Erst auf diesen bereinigten Betrag wendet das Finanzamt den Steuertarif an. Im Einkommensteuer-Rechner gibst du das zvE direkt ein.

Wie die Einkommensteuer 2026 berechnet wird

Der Einkommensteuertarif in Deutschland ist progressiv: Je höher das Einkommen, desto höher der Steuersatz auf den jeweils nächsten Euro. Die Progression gliedert sich 2026 in fünf Tarifzonen:

TarifzoneZu versteuerndes EinkommenGrenzsteuersatz
Grundfreibetrag0 bis 12.348 Euro0 %
Progressionszone 112.349 bis 17.799 Euro14 bis rund 24 %
Progressionszone 217.800 bis 69.878 Eurorund 24 bis 42 %
Proportionalzone (Spitzensteuersatz)69.879 bis 277.825 Euro42 %
Reichensteuerab 277.826 Euro45 %

Bis zum Grundfreibetrag von 12.348 Euro fällt keine Einkommensteuer an. Dieser Freibetrag sichert das steuerliche Existenzminimum. Ab dem ersten Euro darüber beginnt der Eingangssteuersatz von 14 %. Im Vorjahr 2025 lag der Grundfreibetrag bei 12.096 Euro.

Durchschnittssteuersatz und Grenzsteuersatz

Zwei Kennzahlen sind bei der Einkommensteuer wichtig. Als Durchschnittssteuersatz bezeichnet man die Einkommensteuer geteilt durch das zu versteuernde Einkommen: Er zeigt die tatsächliche Steuerbelastung. Als Grenzsteuersatz gilt der Satz, mit dem der nächste zusätzlich verdiente Euro besteuert wird. Wegen der Progression liegt der Grenzsteuersatz immer über dem Durchschnittssteuersatz.

Ein Beispiel: Bei 40.000 Euro zu versteuerndem Einkommen beträgt die Einkommensteuer 2026 rund 7.210 Euro. Das entspricht einem Durchschnittssteuersatz von etwa 18 %. Gleichzeitig liegt der Grenzsteuersatz bereits bei rund 32 %. Eine Gehaltserhöhung würde also mit 32 % besteuert, nicht mit 18 %.

Spitzensteuersatz und Reichensteuer

Ab einem zu versteuernden Einkommen von 69.879 Euro greift 2026 der Spitzensteuersatz von 42 %. Er gilt nur für den Einkommensteil oberhalb der Schwelle, nicht für das gesamte Einkommen. Ab 277.826 Euro kommt die Reichensteuer mit einem Grenzsteuersatz von 45 % hinzu.

Auch mit Spitzensteuersatz bleibt der Durchschnittssteuersatz deutlich niedriger. Bei 80.000 Euro zvE beträgt er rund 27 %, obwohl der Grenzsteuersatz bei 42 % liegt.

Grundtabelle und Splittingtabelle

Für die Berechnung gibt es zwei Tabellen. Die Grundtabelle gilt für Alleinstehende und einzeln veranlagte Personen. Die Splittingtabelle gilt für zusammenveranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartner. Beim Ehegattensplitting wird das gemeinsame zu versteuernde Einkommen halbiert, die Steuer nach der Grundtabelle auf die Hälfte berechnet und das Ergebnis verdoppelt.

Ein Splittingvorteil entsteht, wenn die Einkommen beider Partner unterschiedlich hoch sind. Verdienen beide gleich viel, ergibt sich kein Vorteil. Bei der Zusammenveranlagung verdoppelt sich auch der Grundfreibetrag auf 24.696 Euro.

Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer

Auf die Einkommensteuer können zwei Zuschläge kommen. Beim Solidaritätszuschlag handelt es sich um 5,5 % der Einkommensteuer. Er fällt wegen hoher Freigrenzen erst bei einer Einkommensteuer über 20.350 Euro (Einzelveranlagung) an. Bei Zusammenveranlagung gilt der doppelte Wert. Oberhalb der Freigrenze greift eine Milderungszone mit einem Satz von 11,9 % des übersteigenden Betrags.

Die Kirchensteuer beträgt 8 % der Einkommensteuer in Bayern und Baden-Württemberg und 9 % in den übrigen Bundesländern. Beide Zuschläge kannst du im Einkommensteuer-Rechner optional hinzuschalten. Nicht abgebildet werden der Progressionsvorbehalt und Anrechnungen nach Paragraf 35 und 35a EStG.

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Häufige Fragen zum Einkommensteuer-Rechner

Was ist das zu versteuernde Einkommen?

Als Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer dient das zu versteuernde Einkommen (zvE). Es ergibt sich aus dem Bruttoeinkommen nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen. Erst auf diesen Betrag wird der Steuertarif angewendet.

Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?

Er beträgt 2026 genau 12.348 Euro. Bis zu diesem zu versteuernden Einkommen fällt keine Einkommensteuer an. Für zusammenveranlagte Ehepaare verdoppelt er sich auf 24.696 Euro. Im Vorjahr 2025 lag er bei 12.096 Euro.

Was ist der Unterschied zwischen Durchschnitts- und Grenzsteuersatz?

Beim Durchschnittssteuersatz handelt es sich um die Einkommensteuer geteilt durch das zvE. Er zeigt die tatsächliche Belastung. Beim Grenzsteuersatz handelt es sich um den Satz, mit dem der nächste Euro besteuert wird. Wegen der Progression ist der Grenzsteuersatz immer höher.

Ab welchem Einkommen zahlt man den Spitzensteuersatz?

2026 greift der Spitzensteuersatz von 42 % ab einem zvE von 69.879 Euro. Er gilt nur für den Einkommensteil oberhalb dieser Schwelle. Ab 277.826 Euro gilt die Reichensteuer mit 45 %.

Wie funktioniert das Ehegattensplitting?

Beim Splittingverfahren wird das gemeinsame zvE halbiert, die Steuer auf die Hälfte nach der Grundtabelle berechnet und das Ergebnis verdoppelt. Es lohnt sich vor allem bei stark unterschiedlichen Einkommen der Partner.

Werden Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer im Rechner berücksichtigt?

Ja, beide kannst du optional hinzuschalten. Beim Solidaritätszuschlag handelt es sich um 5,5 % der Einkommensteuer. Er fällt wegen hoher Freigrenzen erst bei höheren Einkommen an. Die Kirchensteuer beträgt 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % (übrige Bundesländer) der Einkommensteuer.