Abfindungsrechner 2026

Berechne in wenigen Sekunden die Höhe deiner Abfindung, die voraussichtliche Steuer und wie viel netto nach der Fünftelregelung übrig bleibt.

Aktuell 2026Zuletzt geprüft: Juni 2026 · inkl. neuer Rechtslage zur Fünftelregelung

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

Ein Abfindungsrechner schätzt die Höhe deiner Abfindung (Faustformel: 0,5 × Bruttomonatsgehalt × Beschäftigungsjahre) und die Steuer darauf. Seit 2025 wenden Arbeitgeber die Fünftelregelung nicht mehr automatisch an – du beantragst sie über die Einkommensteuererklärung. Der Rechner zeigt dir die Steuer mit und ohne Fünftelregelung im direkten Vergleich.

Abfindung & Steuer berechnen

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Dein Ergebnis

Abfindung (brutto)
Einkommensteuer ohne Fünftelregelung
Einkommensteuer mit Fünftelregelung
Netto-Abfindung (nach Einkommensteuer, mit Fünftel)
Steuerersparnis durch die Fünftelregelung:

Vereinfachte Schätzung auf Basis des Einkommensteuertarifs 2026 (§ 32a EStG) und der Fünftelregelung (§ 34 EStG). Die ausgewiesene Steuer ist die Einkommensteuer ohne Solidaritätszuschlag; Kirchensteuer ist nur enthalten, wenn oben ausgewählt. Den Soli zahlen die meisten Arbeitnehmer wegen der hohen Freigrenze nicht mehr – bei sehr hohen Abfindungen kann er aber anfallen. Die Fünftelregelung greift zudem nur bei einer Zusammenballung außerordentlicher Einkünfte (§ 34 EStG). Ohne Gewähr, keine Steuerberatung im Sinne des StBerG; die verbindliche Berechnung erfolgt durch das Finanzamt.

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Abfindungsrechner 2026: Höhe, Steuer und Fünftelregelung berechnen

Abfindung berechnen: Höhe, Steuer und Netto im Vergleich

Der Abfindungsrechner auf Rechnerlupe ermittelt die voraussichtliche Höhe deiner Abfindung und die Steuer darauf. Du gibst Bruttomonatsgehalt, Betriebszugehörigkeit, zu versteuerndes Jahreseinkommen und Familienstand ein, und der Rechner zeigt die Einkommensteuer mit und ohne Fünftelregelung im direkten Vergleich. Er berechnet die Netto-Abfindung, ist kostenlos und läuft im Browser.

Eine Abfindung ist in voller Höhe einkommensteuerpflichtig, aber frei von Sozialabgaben. Seit dem 1. Januar 2025 wenden Arbeitgeber die Fünftelregelung nicht mehr automatisch beim Lohnsteuerabzug an. Du beantragst sie selbst über deine Einkommensteuererklärung (Anlage N). Der Abfindungsrechner zeigt dir vorab, wie viel die Fünftelregelung spart.

Abfindungshöhe per Faustformel

Für die Höhe einer Abfindung gibt es meist keinen gesetzlichen Anspruch. In der Praxis hat sich eine Faustformel durchgesetzt:

Regelabfindung = 0,5 mal Bruttomonatsgehalt mal Jahre der Betriebszugehörigkeit

Verdienst du etwa 4.000 EUR (Euro) brutto im Monat und arbeitest seit 10 Jahren im Betrieb, ergibt sich: 0,5 mal 4.000 EUR mal 10 = 20.000 EUR. Der Abfindungsfaktor 0,5 ist ein Richtwert. Bei einer rechtlich schwachen Kündigung lassen sich Faktoren von 0,75 bis 1,5 verhandeln. Im Abfindungsrechner passt du den Faktor frei an.

Fünftelregelung nach § 34 EStG (Einkommensteuergesetz)

Ohne Sonderregel würde eine Abfindung den Steuersatz im Auszahlungsjahr durch die Steuerprogression stark nach oben treiben. Die Fünftelregelung verteilt die Abfindung steuerlich rechnerisch auf fünf Jahre und dämpft so die Progression. In fünf Schritten läuft die Berechnung ab:

Zuerst ermittelt der Rechner die Einkommensteuer auf das normale Jahreseinkommen ohne Abfindung. Dann addiert er ein Fünftel der Abfindung zum Einkommen und berechnet die Steuer auf diese Zwischensumme. Aus der Differenz beider Steuerbeträge ergibt sich die Steuer auf ein Fünftel. Multipliziert mit fünf zeigt sich die Steuer auf die gesamte Abfindung.

Voraussetzung ist eine Zusammenballung außerordentlicher Einkünfte nach § 34 EStG. Konkret muss die Abfindung als einmalige, zusammengeballte Entschädigung in einem Kalenderjahr zufließen. Zahlt der Arbeitgeber sie in zwei oder drei Raten über zwei Kalenderjahre verteilt aus, kann die Begünstigung entfallen. Der Abfindungsrechner unterstellt den begünstigten Fall.

Änderung seit 2025: Antrag nur noch per Steuererklärung

Bis Ende 2024 wendeten Arbeitgeber die Fünftelregelung direkt beim Lohnsteuerabzug an. Seit dem 1. Januar 2025 ist das nicht mehr vorgesehen. Stattdessen behält der Arbeitgeber die volle Lohnsteuer auf die Abfindung ein. Den Steuervorteil holst du dir über die Einkommensteuererklärung (Anlage N) zurück. Das Finanzamt erstattet die Differenz nach Prüfung.

Wann sich die Fünftelregelung besonders lohnt

Je niedriger dein übriges Einkommen im Auszahlungsjahr ist, desto größer fällt die Entlastung aus. Liegt das Einkommen ohnehin über dem Spitzensteuersatz, ist die Steuerprogression bereits ausgereizt, und die Fünftelregelung bringt kaum Ersparnis. Nach unterjährigem Ausscheiden mit wenig verbleibendem Einkommen spart sie oft 3.000 bis 5.000 EUR.

Rechenbeispiel: 60.000 EUR Abfindung, ledig, keine Kirchensteuer, Steuertarif 2026 (§ 32a EStG). Mit 15.000 EUR übrigem Jahreseinkommen beträgt die Ersparnis rund 5.200 EUR. Mit 40.000 EUR sinkt sie auf rund 3.400 EUR. Mit 70.000 EUR liegt sie nahe 0 EUR. Im Splittingtarif verschieben sich die Schwellen, weil das Einkommen rechnerisch halbiert wird.

Verhandeln: wann mehr als die Faustformel drin ist

Mit dem Abfindungsfaktor 0,5 beginnt die Verhandlung, nicht die Obergrenze. Eine offensichtlich angreifbare Kündigung (Formfehler, fehlende soziale Rechtfertigung) stärkt deine Position deutlich. In Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern greift der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) ab sechs Monaten Betriebszugehörigkeit. Sonderkündigungsschutz bei Schwangerschaft, Elternzeit oder Schwerbehinderung erhöht den Verhandlungswert zusätzlich. Eine drohende Kündigungsschutzklage und das Risiko von Annahmeverzugslohn bewegen Arbeitgeber regelmäßig zu einem höheren Angebot.

Sperrzeit beim Arbeitslosengeld beachten

Schließt du einen Aufhebungsvertrag, kann die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen verhängen. Während der Sperrzeit ruht das Arbeitslosengeld. Auf das Arbeitslosengeld selbst wird die Abfindung in der Regel nicht angerechnet, doch die Sperrzeit kostet oft 3.000 bis 6.000 EUR an entgangenem Arbeitslosengeld.

Wird die ordentliche Kündigungsfrist eingehalten und bleibt die Regelabfindung bei 0,25 bis 0,5 Gehältern pro Jahr, sieht die Agentur für Arbeit häufig von einer Sperrzeit ab. Wie hoch dein Arbeitslosengeld wäre, zeigt der Brutto-Netto-Rechner auf Rechnerlupe. Deine Kündigungsfrist ermittelst du mit dem Kündigungsfrist-Rechner.

Auszahlungszeitpunkt als Steuerhebel

Neben der Fünftelregelung beeinflusst der Zeitpunkt der Auszahlung die Steuerlast. Liegt die Abfindung in einem Jahr mit niedrigem Einkommen, fällt die Entlastung höher aus. Eine Verschiebung um wenige Wochen ins neue Kalenderjahr kann die Netto-Abfindung deutlich erhöhen. Ob das in deinem Fall sinnvoll ist, sollte ein Steuerberater prüfen.

Grenzen des Abfindungsrechners

Der Abfindungsrechner liefert eine Schätzung auf Basis des Steuertarifs 2026 (§ 32a EStG). Der Solidaritätszuschlag fehlt, da ihn die meisten Arbeitnehmer wegen der hohen Freigrenze nicht zahlen. Bei hohen Abfindungen über 100.000 EUR kann er anfallen. Kirchensteuer berücksichtigt der Rechner optional. Voraussetzung für die Fünftelregelung bleibt die Zusammenballung nach § 34 EStG. Maßgeblich ist der Steuerbescheid des Finanzamts. Der Abfindungsrechner ersetzt keine Steuerberatung und keine Rechtsberatung.

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Häufige Fragen zum Abfindungsrechner

Wie wird die Höhe einer Abfindung berechnet?

Nach der Faustformel: 0,5 mal Bruttomonatsgehalt mal Jahre der Betriebszugehörigkeit. Bei 4.000 EUR brutto und 10 Jahren ergibt das 20.000 EUR. Es handelt sich um einen Orientierungswert, keinen gesetzlichen Anspruch.

Was ist die Fünftelregelung?

Die Fünftelregelung nach § 34 EStG verteilt die Abfindung steuerlich rechnerisch auf fünf Jahre und mildert so die Steuerprogression. Ein Fünftel der Abfindung wird zum Einkommen addiert, die darauf entfallende Mehrsteuer mit fünf multipliziert.

Wird die Fünftelregelung 2026 noch automatisch angewendet?

Nein. Seit 2025 wenden Arbeitgeber sie nicht mehr automatisch beim Lohnsteuerabzug an. Du beantragst die Fünftelregelung über die Einkommensteuererklärung (Anlage N). Den Steuervorteil erstattet das Finanzamt.

Wie viel Steuer zahle ich auf meine Abfindung?

Die Abfindung zählt als außerordentliche Einkunft und wird mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert. Die Höhe hängt vom übrigen Jahreseinkommen, Familienstand und der Kirchensteuer ab. Mit Fünftelregelung sinkt die Belastung oft deutlich.

Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?

Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nur in Ausnahmefällen, etwa nach § 1a Kündigungsschutzgesetz bei betriebsbedingter Kündigung mit Angebot des Arbeitgebers. Meist wird die Abfindung im Aufhebungsvertrag, im gerichtlichen Vergleich oder im Sozialplan verhandelt.

Führt eine Abfindung zur Sperrzeit beim Arbeitslosengeld?

Bei einem Aufhebungsvertrag kann die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen verhängen. Auf das Arbeitslosengeld selbst wird die Abfindung in der Regel nicht angerechnet. Hält der Aufhebungsvertrag die Kündigungsfrist ein und bleibt die Abfindung im üblichen Rahmen, entfällt die Sperrzeit häufig.

Ist eine Abfindung sozialversicherungspflichtig?

Nein. Eine echte Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes ist beitragsfrei in der Sozialversicherung. Es fallen keine Beiträge zur Kranken-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung an, nur Einkommensteuer.

Geprüft von der Redaktion Rechnerlupe · Fachlich gegengelesen im Arbeitsrecht. Dieser Rechner ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung.