Minijob-Rechner 2026: Netto, Abgaben und Stunden berechnen
So funktioniert der Minijob-Rechner von Rechnerlupe
Der Minijob-Rechner von Rechnerlupe berechnet, wie viel dir vom Minijob netto bleibt, welche Arbeitsstunden möglich sind und was der Minijob den Arbeitgeber kostet. Im Arbeitnehmer-Modus gibst du deinen monatlichen Verdienst und optional den Stundenlohn ein. Im Arbeitgeber-Modus siehst du die Gesamtkosten mit allen Abgaben und Umlagen.
Alle Berechnungen laufen im Browser, deine Eingaben werden nicht gespeichert. Grundlage sind die Werte für 2026: Minijob-Grenze 603 Euro, Mindestlohn 13,90 Euro. Der Minijob-Rechner liefert eine Orientierung und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Sätze der Minijob-Zentrale.
Minijob-Grenze 2026: 603 Euro im Monat
Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung mit begrenztem Verdienst. Seit dem 1. Januar 2026 liegt die Minijob-Grenze bei 603 Euro im Monat, das entspricht einer Jahresgrenze von 7.236 Euro. Seit Oktober 2022 ist die Grenze dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt und steigt automatisch mit ihm.
Formel: Mindestlohn × 130 ÷ 3 (aufgerundet auf volle Euro)
Mit dem Mindestlohn von 13,90 Euro ergibt sich: 13,90 × 130 ÷ 3 = 602,33 Euro, aufgerundet auf 603 Euro. Zum 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn voraussichtlich auf 14,60 Euro. Die Minijob-Grenze steigt dann auf 633 Euro.
Netto im Minijob: Was bleibt vom Verdienst?
Für Arbeitnehmer fallen im Minijob in der Regel keine individuellen Steuern an, sofern der Arbeitgeber die Pauschsteuer von 2 % übernimmt. Beim gewerblichen Minijob bleibt dann nur ein Abzug: der Eigenanteil zur Rentenversicherung von 3,6 %.
Bei 603 Euro Bruttolohn beträgt der Eigenanteil 21,71 Euro. Netto bleiben 581,29 Euro. Beim Minijob im Privathaushalt liegt der Eigenanteil bei 13,6 %, weil der Arbeitgeber dort nur 5 % pauschal zur Rentenversicherung zahlt.
Wer sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt, zahlt keinen Eigenanteil. Dann gilt brutto gleich netto. Allerdings verzichtest du auf Rentenansprüche, Erwerbsminderungsrente und Reha-Leistungen aus dem Minijob. Die Befreiung gilt für die gesamte Dauer der Beschäftigung.
Arbeitsstunden im Minijob berechnen
Die möglichen Arbeitsstunden ergeben sich aus dem Verdienst geteilt durch den Stundenlohn. Beim Mindestlohn von 13,90 Euro und der Grenze von 603 Euro sind das rund 43 Stunden im Monat, also etwa 10 Stunden pro Woche.
Je höher der Stundenlohn, desto weniger Stunden kannst du arbeiten, um unter der Minijob-Grenze zu bleiben. Bei 20 Euro Stundenlohn wären es nur noch rund 30 Stunden im Monat. Einzelne Branchen haben höhere Mindestlöhne.
Was kostet der Minijob den Arbeitgeber?
Für den Arbeitgeber ist der Minijob nicht abgabenfrei. Bei einem gewerblichen Minijob fallen zusätzlich zum Bruttolohn rund ein Drittel Abgaben und Umlagen an:
15 % pauschale Rentenversicherung
13 % pauschale Krankenversicherung
2 % Pauschsteuer (deckt Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag ab)
Umlagen U1, U2, Insolvenzgeld und Unfallversicherung
Bei 603 Euro Verdienst betragen die Gesamtkosten für den Arbeitgeber rund 800 Euro im Monat. Beim Minijob im Privathaushalt liegen die Abgaben bei rund 15 %. Zusätzlich können Arbeitgeber im Privathaushalt 20 % der Kosten von der Steuer absetzen, maximal 510 Euro im Jahr.
Was passiert bei Überschreitung der Minijob-Grenze?
Ein unvorhersehbares gelegentliches Überschreiten ist erlaubt: in bis zu zwei Kalendermonaten pro Jahr und bis maximal zum Doppelten der Grenze, also 1.206 Euro. Für das regelmäßige, planbare Entgelt bleibt die Jahresgrenze von 7.236 Euro maßgeblich.
Wer dauerhaft mehr als 603 Euro verdient, rutscht in den Midijob. Der Übergangsbereich des Midijobs umfasst Verdienste von 603,01 bis 2.000 Euro. Dort wird der Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig, zahlt aber reduzierte Beiträge zur Sozialversicherung. Die Arbeitgeberbeiträge steigen dagegen auf das volle Niveau. Für den Nettolohn im Midijob nutze den Brutto-Netto-Rechner von Rechnerlupe.