Minijob-Rechner

Berechne, wie viel dir vom Minijob netto bleibt, wie viele Stunden du arbeiten kannst und was der Minijob den Arbeitgeber kostet. Mit der aktuellen Grenze von 603 Euro und dem Mindestlohn von 13,90 Euro fuer 2026.

Aktuell 2026Grenze 603 Euro · Mindestlohn 13,90 Euro · Netto, Stunden und Arbeitgeberkosten

DAS WICHTIGSTE

Seit dem 1. Januar 2026 liegt die Minijob-Grenze bei 603 Euro im Monat (7.236 Euro im Jahr), gekoppelt an den Mindestlohn von 13,90 Euro. Fuer Beschaeftigte fallen meist keine individuellen Steuern an, wenn der Arbeitgeber die Pauschsteuer uebernimmt. Im gewerblichen Minijob bleibt ohne Befreiung der Rentenversicherungs-Eigenanteil von 3,6 Prozent, im Privathaushalt 13,6 Prozent. Mit Befreiung gilt brutto gleich netto. Arbeitgeber zahlen je nach Art des Minijobs rund 15 Prozent bis ein Drittel Aufschlag.

Minijob berechnen

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Dein Ergebnis

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RECHENWEG

Diese Berechnung ist eine unverbindliche Orientierung fuer 2026. Die Arbeitgeberabgaben enthalten Umlagen und Unfallversicherung als Naeherungswerte, die je nach Betrieb und Berufsgenossenschaft abweichen. Massgeblich sind die Saetze der Minijob-Zentrale. Dies ist keine Steuer- oder Rechtsberatung.

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Minijob-Rechner 2026: Netto, Abgaben und Stunden berechnen

So funktioniert der Minijob-Rechner von Rechnerlupe

Der Minijob-Rechner von Rechnerlupe berechnet, wie viel dir vom Minijob netto bleibt, welche Arbeitsstunden möglich sind und was der Minijob den Arbeitgeber kostet. Im Arbeitnehmer-Modus gibst du deinen monatlichen Verdienst und optional den Stundenlohn ein. Im Arbeitgeber-Modus siehst du die Gesamtkosten mit allen Abgaben und Umlagen.

Alle Berechnungen laufen im Browser, deine Eingaben werden nicht gespeichert. Grundlage sind die Werte für 2026: Minijob-Grenze 603 Euro, Mindestlohn 13,90 Euro. Der Minijob-Rechner liefert eine Orientierung und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Sätze der Minijob-Zentrale.

Minijob-Grenze 2026: 603 Euro im Monat

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung mit begrenztem Verdienst. Seit dem 1. Januar 2026 liegt die Minijob-Grenze bei 603 Euro im Monat, das entspricht einer Jahresgrenze von 7.236 Euro. Seit Oktober 2022 ist die Grenze dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt und steigt automatisch mit ihm.

Formel: Mindestlohn × 130 ÷ 3 (aufgerundet auf volle Euro)

Mit dem Mindestlohn von 13,90 Euro ergibt sich: 13,90 × 130 ÷ 3 = 602,33 Euro, aufgerundet auf 603 Euro. Zum 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn voraussichtlich auf 14,60 Euro. Die Minijob-Grenze steigt dann auf 633 Euro.

Netto im Minijob: Was bleibt vom Verdienst?

Für Arbeitnehmer fallen im Minijob in der Regel keine individuellen Steuern an, sofern der Arbeitgeber die Pauschsteuer von 2 % übernimmt. Beim gewerblichen Minijob bleibt dann nur ein Abzug: der Eigenanteil zur Rentenversicherung von 3,6 %.

Bei 603 Euro Bruttolohn beträgt der Eigenanteil 21,71 Euro. Netto bleiben 581,29 Euro. Beim Minijob im Privathaushalt liegt der Eigenanteil bei 13,6 %, weil der Arbeitgeber dort nur 5 % pauschal zur Rentenversicherung zahlt.

Wer sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt, zahlt keinen Eigenanteil. Dann gilt brutto gleich netto. Allerdings verzichtest du auf Rentenansprüche, Erwerbsminderungsrente und Reha-Leistungen aus dem Minijob. Die Befreiung gilt für die gesamte Dauer der Beschäftigung.

Arbeitsstunden im Minijob berechnen

Die möglichen Arbeitsstunden ergeben sich aus dem Verdienst geteilt durch den Stundenlohn. Beim Mindestlohn von 13,90 Euro und der Grenze von 603 Euro sind das rund 43 Stunden im Monat, also etwa 10 Stunden pro Woche.

Je höher der Stundenlohn, desto weniger Stunden kannst du arbeiten, um unter der Minijob-Grenze zu bleiben. Bei 20 Euro Stundenlohn wären es nur noch rund 30 Stunden im Monat. Einzelne Branchen haben höhere Mindestlöhne.

Was kostet der Minijob den Arbeitgeber?

Für den Arbeitgeber ist der Minijob nicht abgabenfrei. Bei einem gewerblichen Minijob fallen zusätzlich zum Bruttolohn rund ein Drittel Abgaben und Umlagen an:

15 % pauschale Rentenversicherung

13 % pauschale Krankenversicherung

2 % Pauschsteuer (deckt Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag ab)

Umlagen U1, U2, Insolvenzgeld und Unfallversicherung

Bei 603 Euro Verdienst betragen die Gesamtkosten für den Arbeitgeber rund 800 Euro im Monat. Beim Minijob im Privathaushalt liegen die Abgaben bei rund 15 %. Zusätzlich können Arbeitgeber im Privathaushalt 20 % der Kosten von der Steuer absetzen, maximal 510 Euro im Jahr.

Was passiert bei Überschreitung der Minijob-Grenze?

Ein unvorhersehbares gelegentliches Überschreiten ist erlaubt: in bis zu zwei Kalendermonaten pro Jahr und bis maximal zum Doppelten der Grenze, also 1.206 Euro. Für das regelmäßige, planbare Entgelt bleibt die Jahresgrenze von 7.236 Euro maßgeblich.

Wer dauerhaft mehr als 603 Euro verdient, rutscht in den Midijob. Der Übergangsbereich des Midijobs umfasst Verdienste von 603,01 bis 2.000 Euro. Dort wird der Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig, zahlt aber reduzierte Beiträge zur Sozialversicherung. Die Arbeitgeberbeiträge steigen dagegen auf das volle Niveau. Für den Nettolohn im Midijob nutze den Brutto-Netto-Rechner von Rechnerlupe.

Häufige Fragen zum Minijob-Rechner

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?

Seit dem 1. Januar 2026 liegt die Minijob-Grenze bei 603 Euro im Monat, das entspricht 7.236 Euro im Jahr. Die Grenze ist dynamisch an den Mindestlohn von 13,90 Euro gekoppelt und steigt automatisch mit ihm.

Was bleibt im Minijob netto?

Beim gewerblichen Minijob bleibt als einziger Abzug der Eigenanteil zur Rentenversicherung von 3,6 %. Bei 603 Euro sind das 21,71 Euro, netto bleiben 581,29 Euro. Mit Befreiung von der Rentenversicherungspflicht gilt brutto gleich netto.

Welche Stundenzahl ist im Minijob möglich?

Die Stundenzahl ergibt sich aus dem Verdienst geteilt durch den Stundenlohn. Beim Mindestlohn von 13,90 Euro und 603 Euro Verdienst sind das rund 43 Stunden im Monat. Bei höherem Stundenlohn sinkt die Stundenzahl entsprechend.

Lohnt sich die Befreiung von der Rentenversicherung?

Ohne Befreiung zahlst du 3,6 % Eigenanteil und erwirbst Rentenpunkte sowie Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente. Mit Befreiung bekommst du mehr ausgezahlt, verzichtest aber auf diese Ansprüche. Die Entscheidung gilt für die gesamte Dauer der Beschäftigung.

Was kostet ein Minijob den Arbeitgeber?

Beim gewerblichen Minijob zahlt der Arbeitgeber rund ein Drittel Aufschlag: 15 % Rentenversicherung, 13 % Krankenversicherung, 2 % Pauschsteuer plus Umlagen und Unfallversicherung. Bei 603 Euro Verdienst betragen die Gesamtkosten rund 800 Euro. Beim Privathaushalt liegt der Aufschlag bei rund 15 %.

Was passiert bei Überschreitung der Grenze?

Gelegentliches Überschreiten ist in bis zu zwei Monaten pro Jahr erlaubt, maximal bis 1.206 Euro. Wer regelmäßig mehr als 603 Euro verdient, rutscht in den Midijob (603,01 bis 2.000 Euro) und wird sozialversicherungspflichtig.