Firmenwagen-Rechner

Berechne den geldwerten Vorteil deines Firmenwagens nach der 1-Prozent-Regelung – für Verbrenner, E-Autos und Plug-in-Hybride, inklusive Arbeitsweg.

Aktuell 20261-%-Regelung · E-Auto-Vorteil 0,25 % & 0,5 % · mit Rechenweg

DAS WICHTIGSTE

Bei der 1-Prozent-Regelung versteuerst du monatlich 1 % des Bruttolistenpreises für die Privatnutzung. Für den Arbeitsweg kommen 0,03 % je Entfernungskilometer hinzu. Reine E-Autos sind stark begünstigt: nur 0,25 % (Listenpreis bis 100.000 €) bzw. 0,5 % darüber. Der geldwerte Vorteil wird wie zusätzliches Gehalt versteuert.

Geldwerten Vorteil berechnen

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Firmenwagen-Rechner 2026: geldwerten Vorteil berechnen

Geldwerten Vorteil berechnen: Firmenwagen nach der 1-%-Regelung

Der Firmenwagen-Rechner auf Rechnerlupe berechnet den geldwerten Vorteil deines Dienstwagens nach der 1-%-Regelung (§ 8 Abs. 2 EStG). Du gibst Bruttolistenpreis, Antriebsart und Arbeitsweg ein, und der Rechner ermittelt den monatlichen geldwerten Vorteil für Privatnutzung und Arbeitsweg, mit vollständigem Rechenweg. Er ist kostenlos, ohne Anmeldung und läuft im Browser.

Wer einen Firmenwagen auch privat nutzen darf, erhält eine Sachleistung. Sie wird wie zusätzliches Gehalt versteuert und mit Sozialabgaben belegt. Die 1-Prozent-Regelung (kurz: 1-%-Regelung) ermittelt den geldwerten Vorteil pauschal. Als Alternative steht das Fahrtenbuch zur Verfügung.

Zwei Bausteine: Privatnutzung und Arbeitsweg

Für die Privatnutzung werden monatlich 1 % des Bruttolistenpreises angesetzt. Nutzt du den Firmenwagen zusätzlich für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, kommt ein Arbeitsweg-Zuschlag von 0,03 % des Bruttolistenpreises je Entfernungskilometer hinzu.

Konkretes Beispiel: Bei einem Verbrenner mit 45.000 EUR Bruttolistenpreis und 25 km Arbeitsweg ergibt die Privatnutzung 450 EUR (45.000 EUR mal 1 %). Der Arbeitsweg beträgt 337,50 EUR (45.000 EUR mal 0,03 % mal 25 km). Zusammen ergibt das einen geldwerten Vorteil von 787,50 EUR pro Monat.

Bruttolistenpreis: Bemessungsgrundlage für den geldwerten Vorteil

Maßgeblich ist der Bruttolistenpreis: die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers zum Zeitpunkt der Erstzulassung, inklusive Mehrwertsteuer und Sonderausstattung. Rabatte oder ein günstiger Gebrauchtwagenpreis senken den geldwerten Vorteil nicht. Der Bruttolistenpreis wird auf volle 100 EUR abgerundet (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG).

Elektroauto und Plug-in-Hybrid: Steuervorteil 2026

Reine Elektroautos werden bei der 1-%-Regelung deutlich geringer bewertet. Für ein Elektroauto mit einem Bruttolistenpreis bis 100.000 EUR gilt nur 0,25 %. Liegt der Listenpreis über 100.000 EUR, beträgt der Satz 0,5 %. Förderfähige Plug-in-Hybride werden ebenfalls mit 0,5 % angesetzt. Die Förderkriterien verlangen ab 2025 mindestens 80 km elektrische Reichweite oder höchstens 50 g CO2 pro km. Ohne erfüllte Kriterien gilt für den Plug-in-Hybrid die reguläre 1-%-Regelung wie für einen Verbrenner oder Vollhybrid.

Auch der Arbeitsweg-Zuschlag mindert sich bei Elektroautos und förderfähigen Plug-in-Hybriden im selben Verhältnis. Im 0,25-%-Fall werden für den Arbeitsweg nur 0,0075 % des Bruttolistenpreises je Entfernungskilometer angesetzt, im 0,5-%-Fall 0,015 %.

Zum Vergleich: Ein reines Elektroauto mit 50.000 EUR Bruttolistenpreis und 20 km Arbeitsweg ergibt eine Privatnutzung von 125 EUR (50.000 EUR mal 0,25 %). Der Arbeitsweg beträgt 75 EUR (50.000 EUR mal 0,0075 % mal 20 km). Der geldwerte Vorteil liegt bei 200 EUR pro Monat, statt 800 EUR bei einem gleich teuren Verbrenner.

Einzelbewertung statt Pauschale: 0,002 % je Fahrt

Die pauschalen 0,03 % je Entfernungskilometer fallen jeden Monat an, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung. Wer selten zur ersten Tätigkeitsstätte fährt, etwa bei Homeoffice, kann stattdessen die Einzelbewertung wählen. Dabei werden 0,002 % des Bruttolistenpreises je Entfernungskilometer und tatsächlicher Fahrt angesetzt. Die Einzelbewertung ist auf 180 Fahrten pro Jahr begrenzt und setzt eine datumsgenaue Aufzeichnung gegenüber dem Arbeitgeber voraus.

Bei einem Verbrenner mit 50.000 EUR Bruttolistenpreis, 30 km Arbeitsweg und 96 Fahrten im Jahr beträgt der Arbeitsweg 2.880 EUR pro Jahr (50.000 EUR mal 0,002 % mal 30 km mal 96). Das sind 240 EUR pro Monat. Mit der pauschalen Methode wären es 450 EUR pro Monat (50.000 EUR mal 0,03 % mal 30 km).

Zuzahlung und Nutzungsentgelt: Minderung des geldwerten Vorteils

Zahlst du deinem Arbeitgeber ein monatliches Nutzungsentgelt oder eine pauschale Zuzahlung für den Firmenwagen, mindert das den geldwerten Vorteil unmittelbar. Die Minderung gilt höchstens bis auf 0 EUR. Ein höherer Betrag führt nicht zu negativem Arbeitslohn.

Auswirkung auf das Nettogehalt

Der geldwerte Vorteil erhöht das steuer- und sozialversicherungspflichtige Brutto, wird dir aber nicht ausgezahlt. Dadurch steigen Lohnsteuer und Sozialabgaben, und das Nettogehalt sinkt. Wie stark, hängt von Steuerklasse, Einkommenshöhe und Beitragssätzen ab. Den genauen Effekt ermittelst du mit dem Brutto-Netto-Rechner auf Rechnerlupe. Den Arbeitsweg kannst du trotz Firmenwagen als Pendlerpauschale in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen.

Fahrtenbuch als Alternative zur 1-%-Regelung

Statt der pauschalen 1-%-Regelung kannst du ein Fahrtenbuch führen und nur den tatsächlichen privaten Anteil an den Gesamtkosten des Fahrzeugs versteuern. Das Fahrtenbuch lohnt sich vor allem bei geringer Privatnutzung und hohem Bruttolistenpreis. Es muss lückenlos und zeitnah geführt werden. Die Wahl zwischen 1-%-Regelung und Fahrtenbuch gilt für ein Fahrzeug jeweils für das gesamte Kalenderjahr.

Abgrenzung zu anderen Rechnern

Was netto vom Bruttolohn übrig bleibt, zeigt der Brutto-Netto-Rechner auf Rechnerlupe. Die jährliche Kraftfahrzeugsteuer (KFZ-Steuer) berechnet der KFZ-Steuer-Rechner. Die Entfernungspauschale für den Arbeitsweg ermittelt der Pendlerpauschale-Rechner.

Grenzen des Firmenwagen-Rechners

Alle Ergebnisse dienen als Orientierung. Nicht abgebildet sind die individuelle Steuer- und Abgabenlast, die Fahrtenbuchmethode und die genaue Anrechnung von Zuzahlungen bei nicht gleichmäßiger Verteilung auf die Monate. Der Firmenwagen-Rechner ersetzt keine Steuerberatung. Verbindlich ist die Berechnung durch den Arbeitgeber oder das Finanzamt.

SteuererklärungFirmenwagen in der SteuererklärungZu smartsteuer →

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Häufige Fragen zum Firmenwagen

Wie wird der geldwerte Vorteil beim Firmenwagen berechnet?

Bei der 1-%-Regelung werden monatlich 1 % des Bruttolistenpreises für die Privatnutzung angesetzt. Für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte kommen 0,03 % des Bruttolistenpreises je Entfernungskilometer hinzu. Die Summe wird wie zusätzliches Gehalt versteuert und mit Sozialabgaben belegt.

Was gilt für Elektro-Firmenwagen 2026?

Reine Elektroautos bis 100.000 EUR Bruttolistenpreis werden nur mit 0,25 % statt 1 % bewertet, teurere mit 0,5 %. Auch der Arbeitsweg-Zuschlag mindert sich im selben Verhältnis. Förderfähige Plug-in-Hybride werden mit 0,5 % angesetzt, alle anderen mit 1 %.

Was ist der Bruttolistenpreis?

Die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers zum Zeitpunkt der Erstzulassung, inklusive Mehrwertsteuer und Sonderausstattung. Rabatte oder ein günstigerer Kaufpreis spielen keine Rolle. Der Bruttolistenpreis wird auf volle 100 EUR abgerundet.

Wie wirkt sich der Firmenwagen auf das Nettogehalt aus?

Der geldwerte Vorteil erhöht das zu versteuernde Brutto, wird aber nicht ausgezahlt. Dadurch steigen Lohnsteuer und Sozialabgaben, das Nettogehalt sinkt um die zusätzliche Belastung. Mit dem Brutto-Netto-Rechner lässt sich der genaue Effekt ermitteln.

Lohnt sich ein Fahrtenbuch statt der 1-%-Regelung?

Ein Fahrtenbuch lohnt sich vor allem bei geringer Privatnutzung und hohem Bruttolistenpreis. Dann wird nur der tatsächliche private Anteil an den Gesamtkosten versteuert. Bei hoher Privatnutzung ist die 1-%-Regelung meist günstiger.

Was ist die 0,002-%-Einzelbewertung?

Statt der pauschalen 0,03 % je Entfernungskilometer und Monat werden nur die tatsächlichen Fahrten mit 0,002 % des Bruttolistenpreises je Entfernungskilometer angesetzt. Die Einzelbewertung lohnt sich bei seltenen Fahrten und ist auf 180 Fahrten pro Jahr begrenzt.

Mindert eine Zuzahlung den geldwerten Vorteil?

Ein monatliches Nutzungsentgelt oder eine pauschale Zuzahlung an den Arbeitgeber mindert den geldwerten Vorteil in voller Höhe, höchstens jedoch bis auf 0 EUR. Ein höherer Betrag führt nicht zu negativem Arbeitslohn.