Firmenwagen-Rechner 2026: geldwerten Vorteil berechnen
Geldwerten Vorteil berechnen: Firmenwagen nach der 1-%-Regelung
Der Firmenwagen-Rechner auf Rechnerlupe berechnet den geldwerten Vorteil deines Dienstwagens nach der 1-%-Regelung (§ 8 Abs. 2 EStG). Du gibst Bruttolistenpreis, Antriebsart und Arbeitsweg ein, und der Rechner ermittelt den monatlichen geldwerten Vorteil für Privatnutzung und Arbeitsweg, mit vollständigem Rechenweg. Er ist kostenlos, ohne Anmeldung und läuft im Browser.
Wer einen Firmenwagen auch privat nutzen darf, erhält eine Sachleistung. Sie wird wie zusätzliches Gehalt versteuert und mit Sozialabgaben belegt. Die 1-Prozent-Regelung (kurz: 1-%-Regelung) ermittelt den geldwerten Vorteil pauschal. Als Alternative steht das Fahrtenbuch zur Verfügung.
Zwei Bausteine: Privatnutzung und Arbeitsweg
Für die Privatnutzung werden monatlich 1 % des Bruttolistenpreises angesetzt. Nutzt du den Firmenwagen zusätzlich für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, kommt ein Arbeitsweg-Zuschlag von 0,03 % des Bruttolistenpreises je Entfernungskilometer hinzu.
Konkretes Beispiel: Bei einem Verbrenner mit 45.000 EUR Bruttolistenpreis und 25 km Arbeitsweg ergibt die Privatnutzung 450 EUR (45.000 EUR mal 1 %). Der Arbeitsweg beträgt 337,50 EUR (45.000 EUR mal 0,03 % mal 25 km). Zusammen ergibt das einen geldwerten Vorteil von 787,50 EUR pro Monat.
Bruttolistenpreis: Bemessungsgrundlage für den geldwerten Vorteil
Maßgeblich ist der Bruttolistenpreis: die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers zum Zeitpunkt der Erstzulassung, inklusive Mehrwertsteuer und Sonderausstattung. Rabatte oder ein günstiger Gebrauchtwagenpreis senken den geldwerten Vorteil nicht. Der Bruttolistenpreis wird auf volle 100 EUR abgerundet (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG).
Elektroauto und Plug-in-Hybrid: Steuervorteil 2026
Reine Elektroautos werden bei der 1-%-Regelung deutlich geringer bewertet. Für ein Elektroauto mit einem Bruttolistenpreis bis 100.000 EUR gilt nur 0,25 %. Liegt der Listenpreis über 100.000 EUR, beträgt der Satz 0,5 %. Förderfähige Plug-in-Hybride werden ebenfalls mit 0,5 % angesetzt. Die Förderkriterien verlangen ab 2025 mindestens 80 km elektrische Reichweite oder höchstens 50 g CO2 pro km. Ohne erfüllte Kriterien gilt für den Plug-in-Hybrid die reguläre 1-%-Regelung wie für einen Verbrenner oder Vollhybrid.
Auch der Arbeitsweg-Zuschlag mindert sich bei Elektroautos und förderfähigen Plug-in-Hybriden im selben Verhältnis. Im 0,25-%-Fall werden für den Arbeitsweg nur 0,0075 % des Bruttolistenpreises je Entfernungskilometer angesetzt, im 0,5-%-Fall 0,015 %.
Zum Vergleich: Ein reines Elektroauto mit 50.000 EUR Bruttolistenpreis und 20 km Arbeitsweg ergibt eine Privatnutzung von 125 EUR (50.000 EUR mal 0,25 %). Der Arbeitsweg beträgt 75 EUR (50.000 EUR mal 0,0075 % mal 20 km). Der geldwerte Vorteil liegt bei 200 EUR pro Monat, statt 800 EUR bei einem gleich teuren Verbrenner.
Einzelbewertung statt Pauschale: 0,002 % je Fahrt
Die pauschalen 0,03 % je Entfernungskilometer fallen jeden Monat an, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung. Wer selten zur ersten Tätigkeitsstätte fährt, etwa bei Homeoffice, kann stattdessen die Einzelbewertung wählen. Dabei werden 0,002 % des Bruttolistenpreises je Entfernungskilometer und tatsächlicher Fahrt angesetzt. Die Einzelbewertung ist auf 180 Fahrten pro Jahr begrenzt und setzt eine datumsgenaue Aufzeichnung gegenüber dem Arbeitgeber voraus.
Bei einem Verbrenner mit 50.000 EUR Bruttolistenpreis, 30 km Arbeitsweg und 96 Fahrten im Jahr beträgt der Arbeitsweg 2.880 EUR pro Jahr (50.000 EUR mal 0,002 % mal 30 km mal 96). Das sind 240 EUR pro Monat. Mit der pauschalen Methode wären es 450 EUR pro Monat (50.000 EUR mal 0,03 % mal 30 km).
Zuzahlung und Nutzungsentgelt: Minderung des geldwerten Vorteils
Zahlst du deinem Arbeitgeber ein monatliches Nutzungsentgelt oder eine pauschale Zuzahlung für den Firmenwagen, mindert das den geldwerten Vorteil unmittelbar. Die Minderung gilt höchstens bis auf 0 EUR. Ein höherer Betrag führt nicht zu negativem Arbeitslohn.
Auswirkung auf das Nettogehalt
Der geldwerte Vorteil erhöht das steuer- und sozialversicherungspflichtige Brutto, wird dir aber nicht ausgezahlt. Dadurch steigen Lohnsteuer und Sozialabgaben, und das Nettogehalt sinkt. Wie stark, hängt von Steuerklasse, Einkommenshöhe und Beitragssätzen ab. Den genauen Effekt ermittelst du mit dem Brutto-Netto-Rechner auf Rechnerlupe. Den Arbeitsweg kannst du trotz Firmenwagen als Pendlerpauschale in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen.
Fahrtenbuch als Alternative zur 1-%-Regelung
Statt der pauschalen 1-%-Regelung kannst du ein Fahrtenbuch führen und nur den tatsächlichen privaten Anteil an den Gesamtkosten des Fahrzeugs versteuern. Das Fahrtenbuch lohnt sich vor allem bei geringer Privatnutzung und hohem Bruttolistenpreis. Es muss lückenlos und zeitnah geführt werden. Die Wahl zwischen 1-%-Regelung und Fahrtenbuch gilt für ein Fahrzeug jeweils für das gesamte Kalenderjahr.
Abgrenzung zu anderen Rechnern
Was netto vom Bruttolohn übrig bleibt, zeigt der Brutto-Netto-Rechner auf Rechnerlupe. Die jährliche Kraftfahrzeugsteuer (KFZ-Steuer) berechnet der KFZ-Steuer-Rechner. Die Entfernungspauschale für den Arbeitsweg ermittelt der Pendlerpauschale-Rechner.
Grenzen des Firmenwagen-Rechners
Alle Ergebnisse dienen als Orientierung. Nicht abgebildet sind die individuelle Steuer- und Abgabenlast, die Fahrtenbuchmethode und die genaue Anrechnung von Zuzahlungen bei nicht gleichmäßiger Verteilung auf die Monate. Der Firmenwagen-Rechner ersetzt keine Steuerberatung. Verbindlich ist die Berechnung durch den Arbeitgeber oder das Finanzamt.