Pendlerpauschale-Rechner 2026: Entfernungspauschale berechnen
Pendlerpauschale berechnen: Entfernung, Arbeitstage und Steuersatz
Der Pendlerpauschale-Rechner auf Rechnerlupe ermittelt die jährliche Entfernungspauschale für den Arbeitsweg nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Du gibst die einfache Entfernung zur ersten Tätigkeitsstätte ein, wählst die Arbeitstage und das Steuerjahr. Der Rechner zeigt die Jahrespauschale mit Rechenweg. Er ist kostenlos, ohne Anmeldung und läuft im Browser.
Seit dem 1. Januar 2026 gilt eine einheitliche Pendlerpauschale von 0,38 EUR (Euro) pro Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer. Das frühere Stufenmodell mit 0,30 EUR für die ersten 20 Kilometer ist entfallen. Über den Steuerjahr-Umschalter im Rechner kannst du auch die Steuererklärung für 2025 berechnen.
Formel: Entfernungskilometer mal 0,38 EUR mal Arbeitstage
Die Berechnung folgt einer einfachen Formel: Entfernungskilometer × 0,38 EUR × Arbeitstage = Jahrespauschale. Gezählt wird nur die einfache Strecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, nicht Hin- und Rückweg. Wer 25 Kilometer zur Arbeit fährt, setzt 25 Kilometer an, nicht 50.
Als Werbungskostenpauschale senkt die Entfernungspauschale das zu versteuernde Einkommen und damit die Einkommensteuer. Im Pendlerpauschale-Rechner wird der Rechenweg Schritt für Schritt aufgeschlüsselt.
Steuerjahr 2025: Stufenmodell mit 0,30 und 0,38 EUR
Für die Steuererklärung 2025 gilt noch das Stufenmodell: 0,30 EUR pro Entfernungskilometer für die ersten 20 Kilometer und 0,38 EUR ab dem 21. Kilometer. Wer im Jahr 2026 die Steuererklärung für 2025 abgibt, wählt im Pendlerpauschale-Rechner das Steuerjahr 2025.
Ab dem Steuerjahr 2026 entfällt die Staffelung. Jeder Entfernungskilometer ab dem ersten wird mit 0,38 EUR berechnet. Für Pendler mit kurzer Strecke (unter 21 Kilometer) steigt die Pauschale dadurch um 0,08 EUR pro Kilometer gegenüber 2025.
Nur volle Kilometer zählen
Für die Entfernungspauschale zählen nur volle Entfernungskilometer. Ein angefangener Kilometer bleibt unberücksichtigt. Das Finanzamt rundet ab: Aus 15,8 Kilometern werden 15 Kilometer, aus 25,9 Kilometern werden 25 Kilometer. Im Pendlerpauschale-Rechner wird die Eingabe automatisch auf volle Kilometer abgerundet, und die abgerundete Entfernung erscheint im Rechenweg.
Maßgeblich ist grundsätzlich die kürzeste Straßenverbindung. Nutzt du regelmäßig eine offensichtlich verkehrsgünstigere Strecke (etwa über die Autobahn, weil sie schneller ist), darfst du diese ansetzen, auch wenn sie länger ist.
Verkehrsmittel: Auto, Bahn, Fahrrad oder zu Fuß
Die Pendlerpauschale ist verkehrsmittelunabhängig. Sie gilt für Auto, Bahn, Bus, Fahrrad, E-Bike, Motorrad und sogar zu Fuß. Auch der öffentliche Nahverkehr (ÖPNV) ist eingeschlossen. Nur Flüge sind ausgenommen. Bei der Obergrenze gibt es einen Unterschied:
Auto oder überlassener Kraftwagen (Dienstwagen): keine Obergrenze, die volle Pauschale zählt
ÖPNV (Bus und Bahn), Fahrrad, Motorrad: maximal 4.500 EUR pro Jahr
Bei Bus und Bahn kannst du nachgewiesene Ticketkosten ansetzen, soweit sie die Entfernungspauschale übersteigen. Im Pendlerpauschale-Rechner wählst du das Verkehrsmittel, und der Rechner berücksichtigt die Obergrenze von 4.500 EUR automatisch.
Werbungskostenpauschbetrag: ab wann die Pauschale wirkt
Das Finanzamt zieht von deinem Einkommen ohnehin einen Werbungskostenpauschbetrag von 1.230 EUR pro Jahr ab, ohne dass du Nachweise einreichen musst. Zusätzliche Steuerersparnis bringt die Pendlerpauschale erst, wenn sie zusammen mit deinen übrigen Werbungskosten (etwa Arbeitsmittel oder Fortbildung) diese 1.230 EUR übersteigt.
Mit 0,38 EUR und 220 Arbeitstagen ist der Werbungskostenpauschbetrag ab rund 15 Kilometern einfacher Strecke überschritten: 15 × 0,38 × 220 = 1.254 EUR. Unterhalb von 15 Kilometern wirkt die Pendlerpauschale allein oft nicht zusätzlich. Im Pendlerpauschale-Rechner wird angezeigt, ob die Pauschale den Werbungskostenpauschbetrag übersteigt.
Steuerersparnis schätzen: Grenzsteuersatz eingeben
Die Entfernungspauschale senkt das zu versteuernde Einkommen, nicht direkt die Steuerschuld. Wie viel Steuer du tatsächlich sparst, hängt von deinem persönlichen Grenzsteuersatz ab. Bei einem mittleren Einkommen liegt der Grenzsteuersatz oft zwischen 25 und 35 %, bei höherem Einkommen bei bis zu 42 %. Im Pendlerpauschale-Rechner kannst du den Grenzsteuersatz optional eingeben und erhältst eine Schätzung der jährlichen Steuerersparnis.
Mobilitätsprämie für Geringverdiener
Wer so wenig verdient, dass das Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt (2026: 12.348 EUR für Ledige), profitiert von der Pendlerpauschale steuerlich kaum. Fernpendler mit niedrigem Einkommen können stattdessen die Mobilitätsprämie beantragen: Sie beträgt 14 % der Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer und muss gesondert beim Finanzamt beantragt werden. Im Pendlerpauschale-Rechner ist die Mobilitätsprämie nicht eingerechnet.
Homeoffice und Arbeitstage
Für Homeoffice-Tage kann keine Pendlerpauschale angesetzt werden, da kein Weg zur Tätigkeitsstätte zurückgelegt wird. Im Pendlerpauschale-Rechner trägst du nur die Tage ein, an denen du tatsächlich zur Arbeit gefahren bist. Bei einer 5-Tage-Woche sind das meist 220 bis 230 Tage im Jahr, abzüglich Urlaub, Krankheit und Homeoffice.
Abgrenzung zu anderen Rechnern
Nettolohn nach allen Abzügen zeigt der Brutto-Netto-Rechner auf Rechnerlupe. Tatsächliche Kraftstoffkosten für den Arbeitsweg ermittelt der Spritkosten-Rechner. Die jährliche Kraftfahrzeugsteuer (Kfz-Steuer) berechnet der Kfz-Steuer-Rechner. Den Stundenlohn aus Monatsgehalt leitet der Stundenlohn-Rechner ab. Mehrwertsteuer auf Waren und Dienstleistungen berechnet der Mehrwertsteuer-Rechner.
Grenzen des Pendlerpauschale-Rechners
Alle Ergebnisse dienen als Orientierung. Sonderfälle wie Fahrgemeinschaften, die Mobilitätsprämie, Homeoffice-Pauschale oder Dienstreisen bildet der Rechner nicht ab. Verbindlich ist allein die Berechnung des Finanzamts. Der Pendlerpauschale-Rechner ersetzt keine Steuerberatung. Für individuelle Fragen empfiehlt sich ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein. Werte für 2025 und 2026.