Kündigungsfrist-Rechner 2026

Berechne nach § 622 BGB, wann dein Arbeitsverhältnis endet – und wann du spätestens kündigen musst, um zum Wunschtermin rauszukommen.

Aktuell 2026Zuletzt geprüft: Juni 2026 · auf Basis von § 622 BGB

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

Für Arbeitnehmer gilt immer eine Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende (§ 622 Abs. 1 BGB) – egal wie lange du im Betrieb bist. Für Arbeitgeber verlängert sich die Frist gestaffelt mit der Betriebszugehörigkeit (1 bis 7 Monate). In der Probezeit sind es 2 Wochen. Wichtig: 4 Wochen sind exakt 28 Tage, nicht ein Monat.

Kündigungsfrist berechnen

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Die Probezeit darf höchstens 6 Monate nach Eintritt enden.

Dein Ergebnis

Geltende Kündigungsfrist
Frühestmögliches Ende

Berechnung auf Basis der gesetzlichen Mindestfristen nach § 622 BGB (Stand 2026). Tarifverträge, Regelungen für leitende Angestellte (§ 14 KSchG) oder eine längere Frist in deinem Arbeitsvertrag können vorgehen. Ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.

⚖️
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🏖️ Noch Resturlaub offen? Wie viele Urlaubstage dir bis zum Austritt zustehen und wie sich das auf deinen tatsächlich letzten Arbeitstag auswirkt, berechnest du im Urlaubsanspruch-Rechner. Dort wird auch der anteilige Anspruch bei unterjährigem Austritt berücksichtigt.

Kündigungsfrist-Rechner 2026: Frist nach § 622 BGB berechnen

Kündigungsfrist berechnen: Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Probezeit

Der Kündigungsfrist-Rechner auf Rechnerlupe ermittelt, wann ein Arbeitsverhältnis nach einer Kündigung endet und bis wann die Kündigung spätestens zugehen muss. Du gibst ein, wer kündigt, wann die Kündigung zugeht und seit wann das Arbeitsverhältnis besteht. Der Rechner zeigt die geltende Kündigungsfrist und das frühestmögliche Enddatum, mit Rechenweg. Er ist kostenlos, ohne Anmeldung und läuft im Browser.

Grundlage ist § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Dort stehen die gesetzlichen Mindestfristen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Ein Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag darf längere Fristen vorsehen, aber dem Arbeitnehmer keine kürzeren als das Gesetz auferlegen.

Arbeitnehmer kündigt: immer 4 Wochen

Als Arbeitnehmer kannst du mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats kündigen (§ 622 Abs. 1 BGB). 4 Wochen sind exakt 28 Tage, nicht ein Kalendermonat. Das Arbeitsverhältnis endet nicht irgendwann nach 28 Tagen, sondern zum nächsten zulässigen Stichtag (15. oder Monatsletzter), vor dem die vollen 28 Tage abgelaufen sind.

Die 4-Wochen-Frist gilt unabhängig von der Betriebszugehörigkeit. Ob du 6 Monate oder 15 Jahre im Betrieb bist, spielt für deine eigene Kündigung keine Rolle. Nur ein Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag kann eine längere Frist festlegen.

Arbeitgeber kündigt: gestaffelt nach Betriebszugehörigkeit

Kündigt der Arbeitgeber, verlängert sich die Kündigungsfrist mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit (§ 622 Abs. 2 BGB). Jede Stufe der Betriebszugehörigkeitsstaffel gilt zum Ende eines Kalendermonats:

Unter 2 Jahren Betriebszugehörigkeit: 4 Wochen zum 15. oder Monatsende
Ab 2 Jahren: 1 Monat zum Monatsende
Ab 5 Jahren: 2 Monate zum Monatsende
Ab 8 Jahren: 3 Monate zum Monatsende
Ab 10 Jahren: 4 Monate zum Monatsende
Ab 12 Jahren: 5 Monate zum Monatsende
Ab 15 Jahren: 6 Monate zum Monatsende
Ab 20 Jahren: 7 Monate zum Monatsende

Bei unter 2 Jahren Betriebszugehörigkeit gilt auch für den Arbeitgeber die Mindestfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Ab 2 Jahren entfällt der Stichtag 15., und die Kündigung muss zum Monatsende erfolgen. Im Kündigungsfrist-Rechner reicht das Eintrittsdatum als Pflichtfeld, um die zutreffende Stufe automatisch zu bestimmen.

Probezeit: 2 Wochen zu jedem beliebigen Tag

Während einer vereinbarten Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden (§ 622 Abs. 3 BGB). Im Gegensatz zur regulären Frist ist die Probezeit-Kündigung nicht an den 15. oder das Monatsende gebunden. Das Arbeitsverhältnis kann zu jedem beliebigen Tag enden. Die Probezeit darf höchstens 6 Monate dauern. Danach greift automatisch die reguläre Kündigungsfrist.

Zugang der Kündigung: wann die Frist beginnt

Bei der Fristberechnung zählt nicht das Datum, an dem du die Kündigung abschickst, sondern der Zugang beim Empfänger. Der Zugangstag selbst wird nicht mitgerechnet. Bei Postversand zählt der Tag, an dem das Kündigungsschreiben im Briefkasten des Empfängers liegt. Wer die Postlaufzeit falsch einschätzt und einen Tag zu spät zugeht, verschiebt das Enddatum um einen ganzen Stichtag.

Als Zugangsnachweis empfiehlt sich ein Einwurf-Einschreiben oder die Übergabe durch einen Boten. Im Kündigungsfrist-Rechner trägst du das Zugangsdatum ein, nicht das Absendedatum.

4 Wochen sind kein Kalendermonat

Ein häufiger Irrtum: 4 Wochen und ein Kalendermonat sind nicht dasselbe. 4 Wochen sind exakt 28 Tage. Beispiel: Eine Kündigung geht am 1. März zu. 28 Tage später ist der 29. März. Der nächste zulässige Stichtag ist der 31. März. Das Arbeitsverhältnis endet am 31. März. Geht die Kündigung am 20. März zu, fallen die 28 Tage auf den 17. April. Der 15. April liegt davor und ist nicht mehr erreichbar. Nächster Stichtag ist der 30. April.

Längere Frist im Arbeitsvertrag

Manche Arbeitsverträge koppeln die Kündigungsfrist des Arbeitnehmers an die gestaffelte Frist des Arbeitgebers. Ob das wirksam ist, hängt vom genauen Wortlaut ab. Eine Klausel, die nur dem Arbeitnehmer eine längere Frist auferlegt als dem Arbeitgeber, ist nach § 622 Abs. 6 BGB unwirksam. Dann bleibt es bei 4 Wochen. Eine symmetrische Verlängerung (beide Seiten dieselbe Frist) ist grundsätzlich zulässig. Aber auch sie hat Grenzen: Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass eine übermäßig lange Bindung den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligen kann (Urteil vom 26.10.2017, 6 AZR 158/16). Vor der Kündigung empfiehlt sich eine arbeitsrechtliche Erstberatung, wenn der Arbeitsvertrag abweichende Fristen enthält.

Sonderkündigungsschutz: wann eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen ist

Bestimmte Personengruppen genießen Sonderkündigungsschutz. Schwangere und Beschäftigte in Elternzeit sind vor einer ordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber geschützt. Schwerbehinderte können nur mit Zustimmung des Integrationsamts gekündigt werden. Betriebsratsmitglieder genießen während ihrer Amtszeit und ein Jahr danach besonderen Schutz. Der Kündigungsfrist-Rechner bildet den Sonderkündigungsschutz nicht ab, da er von individuellen Voraussetzungen abhängt.

Kündigungsschutzklage: 3-Wochen-Frist beachten

Wer eine Kündigung für unwirksam hält, muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang beim Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage erheben (§ 4 KSchG). Versäumt der Arbeitnehmer die Frist, gilt die Kündigung als wirksam. Ob eine Klage Aussicht auf Erfolg hat, kann eine Erstberatung im Arbeitsrecht klären. Häufig deckt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten.

Resturlaub und Freistellung bei Kündigung

Offener Resturlaub kann den tatsächlich letzten Arbeitstag nach vorne verschieben. Bei unterjährigem Austritt steht dem Arbeitnehmer ein anteiliger Urlaubsanspruch zu. Häufig stellt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer während der Kündigungsfrist unter Anrechnung des Resturlaubs frei. Den verbleibenden Urlaubsanspruch berechnet der Urlaubsanspruch-Rechner auf Rechnerlupe. Alternativ kann ein Aufhebungsvertrag das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der Kündigungsfrist beenden.

Abgrenzung zu anderen Rechnern

Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung berechnet der Abfindungsrechner. Arbeitslosengeld nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses ermittelt der Arbeitslosengeldrechner. Nettolohn nach allen Abzügen zeigt der Brutto-Netto-Rechner auf Rechnerlupe.

Grenzen des Kündigungsfrist-Rechners

Alle Ergebnisse dienen als Orientierung. Abweichende Fristen aus Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag, Sonderkündigungsschutz und außerordentliche Kündigungen bildet der Rechner nicht ab. Verbindlich ist allein die individuelle Rechtsberatung. Der Kündigungsfrist-Rechner ersetzt keine anwaltliche Beratung. Werte für 2026.

Häufige Fragen zur Kündigungsfrist

Wie lang ist die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer?

Arbeitnehmer können immer mit 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats kündigen (§ 622 Abs. 1 BGB). 4 Wochen sind exakt 28 Tage. Die Frist gilt unabhängig von der Betriebszugehörigkeit. Nur ein Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag kann eine längere Frist vorsehen.

Sind 4 Wochen dasselbe wie ein Monat?

4 Wochen sind exakt 28 Tage und kein Kalendermonat. Zusätzlich muss das Arbeitsverhältnis zum 15. oder zum Letzten eines Monats enden. Vor dem jeweiligen Stichtag müssen die vollen 28 Tage abgelaufen sein.

Welche Fristen gelten bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber?

Ab 2 Jahren Betriebszugehörigkeit beträgt die Frist 1 Monat zum Monatsende. Ab 5 Jahren sind es 2 Monate, ab 8 Jahren 3 Monate, ab 10 Jahren 4 Monate, ab 12 Jahren 5 Monate. Ab 15 Jahren steigt die Frist auf 6 Monate, ab 20 Jahren auf 7 Monate zum Monatsende.

Welche Kündigungsfrist gilt in der Probezeit?

In der vereinbarten Probezeit (höchstens 6 Monate) beträgt die Kündigungsfrist 2 Wochen zu jedem beliebigen Tag. Die Frist ist nicht an den 15. oder das Monatsende gebunden.

Zählt das Absende- oder das Zugangsdatum?

Maßgeblich ist der Zugang beim Empfänger, nicht das Absenden. Die Frist beginnt erst am Tag nach dem Zugang des Kündigungsschreibens. Bei Postversand sollte der Arbeitnehmer die Postlaufzeit einplanen und den Zugang per Einwurf-Einschreiben oder Boten nachweisen.

Geprüft von der Redaktion Rechnerlupe · Fachlich gegengelesen im Arbeitsrecht. Dieser Rechner ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.