Kurzarbeitergeld-Rechner 2026: Kug nach amtlicher Tabelle berechnen
Kurzarbeitergeld berechnen: Soll-Entgelt, Ist-Entgelt und Leistungssatz
Der Kurzarbeitergeld-Rechner auf Rechnerlupe ermittelt das monatliche Kurzarbeitergeld (Kug) nach der amtlichen Tabelle der Bundesagentur für Arbeit für 2026. Du gibst dein Soll-Entgelt und dein Ist-Entgelt ein, wählst Steuerklasse und Leistungssatz. Der Rechner zeigt das Kurzarbeitergeld als Differenz der pauschalierten Nettoentgelte, mit Rechenweg. Er ist kostenlos, ohne Anmeldung und läuft im Browser.
Kurzarbeitergeld gleicht einen Teil des Bruttolohns aus, der bei einem vorübergehenden Arbeitsausfall wegfällt. Es beträgt 60 % der Nettoentgeltdifferenz, mit Kinderfreibetrag 67 %. Der Arbeitgeber beantragt Kurzarbeitergeld bei der Agentur für Arbeit, zahlt es an den Arbeitnehmer aus und bekommt die Erstattung von der Agentur.
Formel: Nettoentgeltdifferenz als Berechnungsgrundlage
Die Berechnung folgt einem festen Rechenweg. Aus dem Soll-Entgelt und dem Ist-Entgelt liest der Rechner jeweils ein pauschaliertes Nettoentgelt aus der amtlichen Tabelle ab. Auf die Differenz beider Nettoentgelte wendet er den Leistungssatz an. Das monatliche Kurzarbeitergeld ergibt sich aus der Differenz der beiden Leistungssätze.
Die Formel lautet: Kurzarbeitergeld = rechnerischer Leistungssatz (Soll) minus rechnerischer Leistungssatz (Ist). Die amtliche Tabelle enthält für jede Bruttostufe und jede Steuerklasse den bereits mit 60 oder 67 % gewichteten Betrag. Soll- und Ist-Entgelt werden auf den nächsten durch 20 teilbaren Euro-Betrag (EUR) gerundet. Die Rundung auf 20er-Stufen ist in der Tabelle bereits abgebildet.
Soll-Entgelt und Ist-Entgelt: was in die Berechnung einfließt
Als Soll-Entgelt gilt das Bruttoarbeitsentgelt, das du ohne den Arbeitsausfall im Monat verdient hättest. Entgelt für Mehrarbeit zählt nicht dazu. Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld bleiben ebenfalls außen vor.
Als Ist-Entgelt zählt das tatsächlich erzielte Bruttoarbeitsentgelt während der Kurzarbeit. Zum Ist-Entgelt gehören neben dem gekürzten Lohn auch alle zustehenden Entgeltanteile: beitragspflichtige Zuschläge, Zulagen und Sachbezüge. Nimmst du während des Kug-Bezugs eine Nebenbeschäftigung auf, erhöht sich dein Ist-Entgelt um den daraus erzielten Verdienst, und das Kurzarbeitergeld sinkt.
Beide Werte werden höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Renten- und Arbeitslosenversicherung berücksichtigt. Sie liegt 2026 bei 8.450 EUR im Monat. Bruttolohn oberhalb von 8.450 EUR fließt nicht in die Berechnung ein.
Leistungssatz: 60 oder 67 %
Der reguläre Leistungssatz beträgt 60 % der Nettoentgeltdifferenz. Arbeitnehmer mit mindestens einem halben Kinderfreibetrag in den Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) erhalten den erhöhten Leistungssatz von 67 %. Auf die Zahl der Kinder kommt es nicht an. Entscheidend ist, ob in den ELStAM ein Kinderfreibetrag mit einem Zähler von mindestens 0,5 eingetragen ist.
In Steuerklasse V oder VI fehlt der Kinderfreibetrag oft in den ELStAM. Das gilt auch bei einem volljährigen Kind in Ausbildung oder bei einem Kind mit Wohnsitz im Ausland. In solchen Fällen kann der erhöhte Satz über eine gesonderte Bescheinigung der Agentur für Arbeit nachgewiesen werden. Im Kurzarbeitergeld-Rechner wählst du den passenden Leistungssatz selbst.
Steuerklasse und pauschaliertes Nettoentgelt
Nicht dein tatsächlicher Nettolohn ist die Grundlage, sondern ein pauschaliertes Nettoentgelt. Die amtliche Tabelle der Bundesagentur für Arbeit weist für jede Kombination aus Bruttostufe und Steuerklasse einen festen Wert aus. Der Kurzarbeitergeld-Rechner liest den Tabellenwert centgenau ab. Die Steuerklassen I bis VI sind abgebildet. Bei Wahl des Faktorverfahrens nach § 39f des Einkommensteuergesetzes (EStG) kann die Agentur für Arbeit abweichend rechnen.
Bezugsdauer: 12 oder 24 Monate
Gesetzlich wird Kurzarbeitergeld für längstens 12 Monate gezahlt (§ 104 des Dritten Sozialgesetzbuchs, SGB III). Durch die Vierte Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld (4. KugBeV vom 17. Dezember 2025, BGBl. 2025 I Nr. 338) ist die Bezugsdauer befristet auf bis zu 24 Monate verlängert, längstens bis zum 31. Dezember 2026. Ab dem 1. Januar 2027 gilt wieder die reguläre Bezugsdauer von 12 Monaten, sofern keine neue Verordnung beschlossen wird.
Steuerfrei, aber mit Progressionsvorbehalt
Für den Arbeitnehmer ist Kurzarbeitergeld steuer- und beitragsfrei. Sozialabgaben fallen auf das Kug selbst nicht an. Es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt: Kurzarbeitergeld erhöht den Steuersatz, der auf das übrige zu versteuernde Einkommen angewendet wird. Bei der Steuererklärung kann es dadurch zu einer Nachzahlung kommen. Wer im Jahr mehr als 410 EUR an Lohnersatzleistungen bezogen hat, ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.
Aufstockung durch den Arbeitgeber
Manche Arbeitgeber stocken das Kug freiwillig auf, oft auf 80 oder 90 % des Nettolohns. Eine Aufstockung kann im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder in einem Tarifvertrag geregelt sein. Die Aufstockung ist sozialversicherungsfrei, unterliegt aber der Lohnsteuer. Im Kurzarbeitergeld-Rechner ist eine Aufstockung nicht abgebildet, da sie individuell variiert.
Qualifizierung während der Kurzarbeit
Während der Kurzarbeit können Arbeitnehmer an beruflichen Qualifizierungen teilnehmen. Die Agentur für Arbeit fördert Weiterbildung unter bestimmten Voraussetzungen mit Zuschüssen zu den Lehrgangskosten. Am Kurzarbeitergeld ändert sich dadurch nichts. Im Kurzarbeitergeld-Rechner ist die Qualifizierung nicht enthalten, da sie die Höhe des Kug nicht beeinflusst.
Anzeigepflicht und Antrag
Vor dem Kug-Bezug muss der Arbeitgeber den Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit anzeigen (Anzeigepflicht nach § 99 SGB III). Die Anzeige ist Voraussetzung für den Leistungsantrag. Erst nach positiver Prüfung zahlt der Arbeitgeber das Kug aus und erhält die Erstattung von der Agentur.
Abgrenzung zu anderen Rechnern
Nettolohn nach allen Abzügen zeigt der Brutto-Netto-Rechner auf Rechnerlupe. Arbeitslosengeld nach dem Ende eines Beschäftigungsverhältnisses ermittelt der Arbeitslosengeld-Rechner. Den Lohn bei reduzierter Stundenzahl berechnet der Teilzeitrechner.
Grenzen des Kurzarbeitergeld-Rechners
Alle Ergebnisse dienen als Orientierung. Sonderfälle wie das Faktorverfahren, Geringverdienende ohne Sozialabgaben oder eine Aufstockung durch den Arbeitgeber bildet der Rechner nicht ab. Verbindlich ist allein die Berechnung der Agentur für Arbeit. Der Kurzarbeitergeld-Rechner ersetzt keine Sozial- oder Steuerberatung. Werte für 2026.