Kurzarbeitergeld-Rechner 2026

Berechne, wie viel Kurzarbeitergeld dir bei einem Arbeitsausfall zusteht. Der Rechner liest die pauschalierten Nettoentgelte centgenau aus der amtlichen Tabelle der Bundesagentur fuer Arbeit fuer 2026 ab.

2026 Berechnung nach der amtlichen Kug-Tabelle der Bundesagentur fuer Arbeit (PAP 01/26)

KURZ ERKLAERT

Das Kurzarbeitergeld ersetzt einen Teil des Lohns, der durch Kurzarbeit ausfaellt. Es betraegt 60 Prozent der Differenz zwischen deinem pauschalierten Netto ohne Kurzarbeit (Soll) und mit Kurzarbeit (Ist), mit Kind 67 Prozent. Gib einfach dein normales Brutto und dein gekuerztes Brutto ein.

Kurzarbeitergeld berechnen

Bitte gib ein gueltiges Soll-Entgelt ein.
Das Ist-Entgelt darf nicht hoeher sein als das Soll-Entgelt.
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Kurzarbeitergeld pro Monat

Dieser Rechner dient der Orientierung und ersetzt keine verbindliche Auskunft der Agentur fuer Arbeit. Die pauschalierten Nettoentgelte werden centgenau aus der amtlichen Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes der Bundesagentur fuer Arbeit fuer 2026 abgelesen. Bei Wahl des Faktorverfahrens nach Paragraf 39f EStG, bei Geringverdienenden ohne Sozialabgaben und in Sonderfaellen kann die Agentur fuer Arbeit abweichend rechnen.

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Kurzarbeitergeld-Rechner 2026: Kug nach amtlicher Tabelle berechnen

Kurzarbeitergeld berechnen: Soll-Entgelt, Ist-Entgelt und Leistungssatz

Der Kurzarbeitergeld-Rechner auf Rechnerlupe ermittelt das monatliche Kurzarbeitergeld (Kug) nach der amtlichen Tabelle der Bundesagentur für Arbeit für 2026. Du gibst dein Soll-Entgelt und dein Ist-Entgelt ein, wählst Steuerklasse und Leistungssatz. Der Rechner zeigt das Kurzarbeitergeld als Differenz der pauschalierten Nettoentgelte, mit Rechenweg. Er ist kostenlos, ohne Anmeldung und läuft im Browser.

Kurzarbeitergeld gleicht einen Teil des Bruttolohns aus, der bei einem vorübergehenden Arbeitsausfall wegfällt. Es beträgt 60 % der Nettoentgeltdifferenz, mit Kinderfreibetrag 67 %. Der Arbeitgeber beantragt Kurzarbeitergeld bei der Agentur für Arbeit, zahlt es an den Arbeitnehmer aus und bekommt die Erstattung von der Agentur.

Formel: Nettoentgeltdifferenz als Berechnungsgrundlage

Die Berechnung folgt einem festen Rechenweg. Aus dem Soll-Entgelt und dem Ist-Entgelt liest der Rechner jeweils ein pauschaliertes Nettoentgelt aus der amtlichen Tabelle ab. Auf die Differenz beider Nettoentgelte wendet er den Leistungssatz an. Das monatliche Kurzarbeitergeld ergibt sich aus der Differenz der beiden Leistungssätze.

Die Formel lautet: Kurzarbeitergeld = rechnerischer Leistungssatz (Soll) minus rechnerischer Leistungssatz (Ist). Die amtliche Tabelle enthält für jede Bruttostufe und jede Steuerklasse den bereits mit 60 oder 67 % gewichteten Betrag. Soll- und Ist-Entgelt werden auf den nächsten durch 20 teilbaren Euro-Betrag (EUR) gerundet. Die Rundung auf 20er-Stufen ist in der Tabelle bereits abgebildet.

Soll-Entgelt und Ist-Entgelt: was in die Berechnung einfließt

Als Soll-Entgelt gilt das Bruttoarbeitsentgelt, das du ohne den Arbeitsausfall im Monat verdient hättest. Entgelt für Mehrarbeit zählt nicht dazu. Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld bleiben ebenfalls außen vor.

Als Ist-Entgelt zählt das tatsächlich erzielte Bruttoarbeitsentgelt während der Kurzarbeit. Zum Ist-Entgelt gehören neben dem gekürzten Lohn auch alle zustehenden Entgeltanteile: beitragspflichtige Zuschläge, Zulagen und Sachbezüge. Nimmst du während des Kug-Bezugs eine Nebenbeschäftigung auf, erhöht sich dein Ist-Entgelt um den daraus erzielten Verdienst, und das Kurzarbeitergeld sinkt.

Beide Werte werden höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Renten- und Arbeitslosenversicherung berücksichtigt. Sie liegt 2026 bei 8.450 EUR im Monat. Bruttolohn oberhalb von 8.450 EUR fließt nicht in die Berechnung ein.

Leistungssatz: 60 oder 67 %

Der reguläre Leistungssatz beträgt 60 % der Nettoentgeltdifferenz. Arbeitnehmer mit mindestens einem halben Kinderfreibetrag in den Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) erhalten den erhöhten Leistungssatz von 67 %. Auf die Zahl der Kinder kommt es nicht an. Entscheidend ist, ob in den ELStAM ein Kinderfreibetrag mit einem Zähler von mindestens 0,5 eingetragen ist.

In Steuerklasse V oder VI fehlt der Kinderfreibetrag oft in den ELStAM. Das gilt auch bei einem volljährigen Kind in Ausbildung oder bei einem Kind mit Wohnsitz im Ausland. In solchen Fällen kann der erhöhte Satz über eine gesonderte Bescheinigung der Agentur für Arbeit nachgewiesen werden. Im Kurzarbeitergeld-Rechner wählst du den passenden Leistungssatz selbst.

Steuerklasse und pauschaliertes Nettoentgelt

Nicht dein tatsächlicher Nettolohn ist die Grundlage, sondern ein pauschaliertes Nettoentgelt. Die amtliche Tabelle der Bundesagentur für Arbeit weist für jede Kombination aus Bruttostufe und Steuerklasse einen festen Wert aus. Der Kurzarbeitergeld-Rechner liest den Tabellenwert centgenau ab. Die Steuerklassen I bis VI sind abgebildet. Bei Wahl des Faktorverfahrens nach § 39f des Einkommensteuergesetzes (EStG) kann die Agentur für Arbeit abweichend rechnen.

Bezugsdauer: 12 oder 24 Monate

Gesetzlich wird Kurzarbeitergeld für längstens 12 Monate gezahlt (§ 104 des Dritten Sozialgesetzbuchs, SGB III). Durch die Vierte Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld (4. KugBeV vom 17. Dezember 2025, BGBl. 2025 I Nr. 338) ist die Bezugsdauer befristet auf bis zu 24 Monate verlängert, längstens bis zum 31. Dezember 2026. Ab dem 1. Januar 2027 gilt wieder die reguläre Bezugsdauer von 12 Monaten, sofern keine neue Verordnung beschlossen wird.

Steuerfrei, aber mit Progressionsvorbehalt

Für den Arbeitnehmer ist Kurzarbeitergeld steuer- und beitragsfrei. Sozialabgaben fallen auf das Kug selbst nicht an. Es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt: Kurzarbeitergeld erhöht den Steuersatz, der auf das übrige zu versteuernde Einkommen angewendet wird. Bei der Steuererklärung kann es dadurch zu einer Nachzahlung kommen. Wer im Jahr mehr als 410 EUR an Lohnersatzleistungen bezogen hat, ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.

Aufstockung durch den Arbeitgeber

Manche Arbeitgeber stocken das Kug freiwillig auf, oft auf 80 oder 90 % des Nettolohns. Eine Aufstockung kann im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder in einem Tarifvertrag geregelt sein. Die Aufstockung ist sozialversicherungsfrei, unterliegt aber der Lohnsteuer. Im Kurzarbeitergeld-Rechner ist eine Aufstockung nicht abgebildet, da sie individuell variiert.

Qualifizierung während der Kurzarbeit

Während der Kurzarbeit können Arbeitnehmer an beruflichen Qualifizierungen teilnehmen. Die Agentur für Arbeit fördert Weiterbildung unter bestimmten Voraussetzungen mit Zuschüssen zu den Lehrgangskosten. Am Kurzarbeitergeld ändert sich dadurch nichts. Im Kurzarbeitergeld-Rechner ist die Qualifizierung nicht enthalten, da sie die Höhe des Kug nicht beeinflusst.

Anzeigepflicht und Antrag

Vor dem Kug-Bezug muss der Arbeitgeber den Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit anzeigen (Anzeigepflicht nach § 99 SGB III). Die Anzeige ist Voraussetzung für den Leistungsantrag. Erst nach positiver Prüfung zahlt der Arbeitgeber das Kug aus und erhält die Erstattung von der Agentur.

Abgrenzung zu anderen Rechnern

Nettolohn nach allen Abzügen zeigt der Brutto-Netto-Rechner auf Rechnerlupe. Arbeitslosengeld nach dem Ende eines Beschäftigungsverhältnisses ermittelt der Arbeitslosengeld-Rechner. Den Lohn bei reduzierter Stundenzahl berechnet der Teilzeitrechner.

Grenzen des Kurzarbeitergeld-Rechners

Alle Ergebnisse dienen als Orientierung. Sonderfälle wie das Faktorverfahren, Geringverdienende ohne Sozialabgaben oder eine Aufstockung durch den Arbeitgeber bildet der Rechner nicht ab. Verbindlich ist allein die Berechnung der Agentur für Arbeit. Der Kurzarbeitergeld-Rechner ersetzt keine Sozial- oder Steuerberatung. Werte für 2026.

Häufige Fragen zum Kurzarbeitergeld

Wie wird Kurzarbeitergeld berechnet?

Kurzarbeitergeld ist die Differenz zwischen zwei pauschalierten Nettoentgelten: dem Nettoentgelt aus dem Soll-Entgelt (Bruttolohn ohne Arbeitsausfall) und dem Nettoentgelt aus dem Ist-Entgelt (tatsächlicher Bruttolohn während der Kurzarbeit). Auf die Nettoentgeltdifferenz werden 60 % angewendet, mit mindestens einem halben Kinderfreibetrag 67 %. Der Kurzarbeitergeld-Rechner liest die pauschalierten Werte centgenau aus der amtlichen Tabelle der Bundesagentur für Arbeit für 2026 ab.

Was ist der Unterschied zwischen Soll-Entgelt und Ist-Entgelt?

Als Soll-Entgelt gilt das Bruttoarbeitsentgelt ohne den Arbeitsausfall, vermindert um Mehrarbeit und Einmalzahlungen. Als Ist-Entgelt zählt das tatsächlich erzielte Brutto während der Kurzarbeit, zuzüglich aller zustehenden Entgeltanteile wie Zuschläge, Zulagen und Sachbezüge. Entgelt aus einer Nebenbeschäftigung erhöht das Ist-Entgelt und senkt das Kurzarbeitergeld.

Wann bekomme ich 67 statt 60 %?

Den erhöhten Leistungssatz von 67 % erhalten Arbeitnehmer mit einem Kinderfreibetrag von mindestens 0,5 in den Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM). Fehlt der Eintrag trotz Kind, kann der erhöhte Satz über eine Bescheinigung der Agentur für Arbeit nachgewiesen werden. Alle übrigen Arbeitnehmer erhalten 60 %.

Ist Kurzarbeitergeld steuerfrei?

Kurzarbeitergeld ist steuer- und beitragsfrei. Es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt und kann den Steuersatz auf das übrige Einkommen erhöhen. Bei Lohnersatzleistungen über 410 EUR im Jahr besteht die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung.

Bis zu welchem Bruttolohn wird Kurzarbeitergeld berechnet?

Als Obergrenze gilt die Beitragsbemessungsgrenze der Renten- und Arbeitslosenversicherung. Sie liegt 2026 bei 8.450 EUR im Monat. Bruttolohn oberhalb von 8.450 EUR fließt nicht in die Berechnung ein.

Wie lange wird Kurzarbeitergeld gezahlt?

Gesetzlich beträgt die Bezugsdauer 12 Monate (§ 104 SGB III). Durch die 4. KugBeV vom 17. Dezember 2025 ist die Dauer befristet auf bis zu 24 Monate verlängert, längstens bis zum 31. Dezember 2026. Ab dem 1. Januar 2027 gilt wieder die reguläre Bezugsdauer von 12 Monaten.