Berechne die Lohnsteuer, die der Arbeitgeber vom Bruttolohn einbehält, und vergleiche alle sechs Steuerklassen nebeneinander. Wahlweise pro Monat oder Jahr, mit Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
Dieser Rechner zeigt nur die Lohnsteuer, nicht das Netto. Für das vollständige Nettogehalt inklusive Sozialversicherung nutze den Brutto-Netto-Rechner, für die Jahressteuer auf das zu versteuernde Einkommen den Einkommensteuer-Rechner.
Werte 2026 nach § 32a EStG und den Lohnsteuer-Pauschbeträgen.
Fällt wegen der Freigrenze nur bei höheren Einkommen an.
Dieselbe Lohnsteuer bei gleichem Bruttolohn in allen sechs Steuerklassen.
Näherung, keine Lohnabrechnung. Die Lohnsteuer wird hier vereinfacht über den Jahressteuertarif nach § 32a EStG mit den Pauschbeträgen je Steuerklasse berechnet. Die echte Lohnsteuer ermittelt der Arbeitgeber nach dem amtlichen Programmablaufplan mit individueller Vorsorgepauschale und elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen. Auch der Solidaritätszuschlag wird im echten Lohnsteuerabzug unter Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen geprüft. Abweichungen sind daher normal. Die Steuerklasse verschiebt nur den monatlichen Abzug, die endgültige Steuer ergibt sich aus der Einkommensteuererklärung.
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Der Lohnsteuer-Rechner von Rechnerlupe berechnet die Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer aus deinem Bruttolohn und deiner Steuerklasse. Gib dein monatliches oder jährliches Bruttogehalt ein und wähle eine Steuerklasse (I bis VI). Sofort siehst du, wie viel Lohnsteuer dein Arbeitgeber an das Finanzamt abführt.
Alle Berechnungen laufen im Browser, deine Eingaben werden nicht gespeichert. Grundlage ist der Einkommensteuertarif 2026 nach § 32a Einkommensteuergesetz (EStG) mit den aktuellen Freibeträgen. Jeder Freibetrag wirkt sich direkt auf die Höhe der Lohnsteuer aus. Das Ergebnis dient als Orientierung und ersetzt keine steuerliche Beratung.
Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Jeden Monat behält dein Arbeitgeber die Lohnsteuer direkt vom Bruttolohn ein und führt sie an das Finanzamt ab. Am Jahresende gleicht das Finanzamt die gezahlte Lohnsteuer mit der tatsächlichen Einkommensteuer ab. Hast du zu viel gezahlt, bekommst du den Unterschied über die Steuererklärung zurück.
Beide Steuern basieren auf dem Steuertarif nach § 32a EStG. Für die Lohnsteuer wird der Tarif monatlich auf den Bruttolohn angewendet, für die Einkommensteuer jährlich auf das gesamte zu versteuernde Einkommen.
Jeder Arbeitnehmer ist in eine von sechs Steuerklassen eingeordnet. Die Steuerklasse bestimmt die Höhe der Freibeträge und damit die monatliche Lohnsteuer. Am Ende des Jahres gleicht die Steuererklärung die Differenz aus.
Klasse I gilt für Ledige, Geschiedene und Verwitwete ohne Kinder. Freibeträge: Grundfreibetrag 12.348 Euro, Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 Euro, Sonderausgaben-Pauschbetrag 36 Euro.
Alleinerziehende erhalten Klasse II. Zusätzlich kommt der Entlastungsbetrag von 4.260 Euro hinzu.
Verheiratete mit höherem Einkommen wählen Klasse III (Partner in Klasse V). Durch Splitting verdoppelt sich der Grundfreibetrag, die monatliche Lohnsteuer sinkt entsprechend.
Bei ähnlich hohem Einkommen beider Partner passt Klasse IV. Freibeträge wie in Klasse I.
Für den Partner mit geringerem Einkommen gilt Klasse V. Kein Grundfreibetrag, daher höherer Lohnsteuerabzug.
Zweit- und Nebenjobs laufen über Klasse VI. Kein Grundfreibetrag, kein Arbeitnehmer-Pauschbetrag, höchste Lohnsteuer.
Die Steuerklassenwahl ändert nur die monatliche Verteilung, nicht die Jahressteuer. Paare in Klasse III/V zahlen monatlich unterschiedlich viel. Über das Jahr gerechnet bleibt die Gesamtsteuer gleich wie bei Klasse IV/IV.
Fünf Tarifzonen bestimmen den Steuersatz für jede Einkommenshöhe:
0 bis 12.348 Euro: Steuerfrei. Einkommen bis zum Grundfreibetrag bleibt unbesteuert.
12.349 bis 17.799 Euro: Eingangssteuersatz 14 %. Ab hier steigt der Steuersatz progressiv an.
In der Progressionszone 17.800 bis 69.878 Euro wächst der Grenzsteuersatz stetig von rund 24 % auf 42 %.
Ab 69.879 bis 277.825 Euro greift der Spitzensteuersatz von 42 %. Jeder zusätzlich verdiente Euro wird mit 42 % besteuert.
Oberhalb von 277.825 Euro gilt der Reichensteuersatz von 45 %. Nur der Teil des Einkommens über dieser Grenze wird mit 45 % besteuert.
Wichtig: Jeder Steuersatz gilt nur für den Teil des Einkommens innerhalb der jeweiligen Zone. Wer 80.000 Euro verdient, zahlt nicht 42 % auf alles, sondern nur auf den Anteil oberhalb von 69.878 Euro.
Neben der Lohnsteuer fallen zwei weitere Abzüge an:
Solidaritätszuschlag: 5,5 % der Lohnsteuer. Seit 2021 zahlen rund 90 % aller Arbeitnehmer keinen Solidaritätszuschlag mehr. Die Freigrenze liegt 2026 bei 20.350 Euro Lohnsteuer pro Jahr (40.700 Euro bei Splitting). In der Milderungszone oberhalb der Freigrenze steigt der Zuschlag schrittweise mit 11,9 % an, bis er den vollen Satz von 5,5 % erreicht.
Kirchensteuer: 8 % der Lohnsteuer in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in allen übrigen Bundesländern. Nur Mitglieder einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft zahlen Kirchensteuer. Nach einem Kirchenaustritt entfällt der Abzug.
Der Lohnsteuer-Rechner berechnet die Lohnsteuer näherungsweise über den Jahrestarif. Das Finanzamt verwendet dagegen den Programmablaufplan des Bundesministeriums der Finanzen, der zusätzlich die Vorsorgepauschale berücksichtigt. Dadurch kann die tatsächliche Lohnsteuer geringfügig abweichen. Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld fließen nicht gesondert ein. Für die exakte Berechnung des Nettolohns mit Sozialversicherungsbeiträgen nutze den Brutto-Netto-Rechner von Rechnerlupe.