Sachbezug-Rechner

Pruefe, ob und wie viel geldwerter Vorteil bei einem Sachbezug anfaellt: bei der 50-Euro-Freigrenze, beim Essenszuschuss, Jobticket, Jobrad oder einem Arbeitgeberdarlehen. Mit Rechenweg und Steuerhinweis fuer 2026.

Aktuell 202650-Euro-Freigrenze · Essenszuschuss 7,67 € · Jobticket · Jobrad · Darlehen

DAS WICHTIGSTE

Sachbezuege sind Sachleistungen statt Geld und grundsaetzlich steuerpflichtig. Viele bleiben aber abgabenfrei: die 50-Euro-Freigrenze pro Monat, der Essenszuschuss bis 7,67 € je Arbeitstag, das Jobticket (steuerfrei nach Paragraf 3 Nr. 15 EStG) und das Jobrad. Beim Arbeitgeberdarlehen entsteht ein Vorteil erst ab 2.600 € Restschuld. Den Firmenwagen rechnest du im eigenen Firmenwagen-Rechner.

Geldwerten Vorteil berechnen

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Ergebnis

geldwerter Vorteil pro Monat
steuerpflichtig / Monat
steuerfrei / Monat
RECHENWEG

Dieser Rechner dient der Orientierung und ersetzt keine Steuerberatung. Die steuerliche Behandlung haengt vom Einzelfall ab, etwa von der Einhaltung des Zusaetzlichkeitsprinzips und der Summe aller Sachbezuege im Monat. Werte fuer 2026.

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Sachbezug-Rechner 2026: geldwerten Vorteil berechnen

Geldwerten Vorteil bei Sachbezügen berechnen

Der Sachbezug-Rechner auf Rechnerlupe prüft, ob und wie viel geldwerter Vorteil bei einem Sachbezug anfällt. Du wählst die Art des Sachbezugs, gibst den Wert ein und siehst sofort, welcher Teil steuerfrei bleibt und welcher steuerpflichtig wird. Der Rechner deckt die fünf wichtigsten Sachbezüge ab: 50-Euro-Sachbezug, Essenszuschuss, Jobticket, Jobrad und Arbeitgeberdarlehen. Er ist kostenlos, ohne Anmeldung und zeigt den Rechenweg transparent.

Was ist ein geldwerter Vorteil?

Geldwerter Vorteil heißt: Dein Arbeitgeber gewährt dir eine Leistung nicht als Geld, sondern als Sachleistung. Das kann ein Gutschein sein, ein Essenszuschuss, ein Jobticket oder ein zinsgünstiges Darlehen. Steuerlich gilt: Sachbezüge sind grundsätzlich wie Arbeitslohn zu versteuern. Für die meisten Sachbezüge gibt es aber eigene Befreiungen und Freigrenzen.

Die 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze 2026

Die Sachbezugsfreigrenze nach Paragraf 8 Absatz 2 Satz 11 EStG (Einkommensteuergesetz) liegt 2026 bei 50 Euro pro Monat und Arbeitnehmer. Bleiben alle Sachbezüge eines Monats zusammen innerhalb von 50 Euro, sind sie steuer- und sozialversicherungsfrei.

Wichtig: Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag. Schon ein Cent darüber macht den gesamten Sachbezug steuer- und beitragspflichtig, nicht nur den übersteigenden Teil.

Gutscheine und Geldkarten: ZAG-Kriterien

Gutscheine und Geldkarten zählen nur als Sachbezug, wenn sie nur zum Kauf von Waren oder Leistungen berechtigen. Sie müssen die Kriterien des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) erfüllen. Kann der Betrag bar ausgezahlt werden, gilt er als Geldleistung. Dann greift die Sachbezugsfreigrenze nicht.

Außerdem gilt das Zusätzlichkeitsprinzip: Gutscheine und Geldkarten fallen nur unter die Freigrenze, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Bei Gehaltsumwandlung entfällt die Steuerfreiheit.

Essenszuschuss: bis 7,67 Euro je Arbeitstag

Beim Essenszuschuss setzt sich der begünstigte Betrag aus zwei Teilen zusammen. Der amtliche Sachbezugswert für ein Mittagessen beträgt 2026 4,57 Euro. Dazu kommt eine steuerfreie Aufstockung von bis zu 3,10 Euro. Zusammen ergibt das maximal 7,67 Euro je Arbeitstag.

Auf den Sachbezugswert von 4,57 Euro fällt eine Pauschalsteuer von 25 % an. Danach ist er sozialversicherungsfrei. Die Aufstockung bleibt steuerfrei. Zahlt der Arbeitnehmer einen Eigenanteil von mindestens 4,57 Euro, entfällt die Pauschalsteuer vollständig.

Beispiel: 7,67 Euro Zuschuss an 15 Arbeitstagen ergeben 115,05 Euro im Monat. Davon sind 46,50 Euro (15 × 3,10 Euro) steuerfrei. Auf die übrigen 68,55 Euro (15 × 4,57 Euro) fällt die Pauschalsteuer an.

Jobticket und Deutschlandticket

Zuschüsse zum Jobticket oder Deutschlandticket sind nach Paragraf 3 Nummer 15 EStG steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn sie zusätzlich zum Arbeitslohn gezahlt werden. Der Zuschuss verbraucht die 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze nicht. Sie steht für andere Sachbezüge weiter zur Verfügung. Im Gegenzug mindert der steuerfreie Zuschuss die als Werbungskosten absetzbare Entfernungspauschale.

Bei Gehaltsumwandlung greift Paragraf 3 Nummer 15 EStG nicht. Das Deutschlandticket kostet 2026 monatlich 63 Euro und liegt damit allein über der Sachbezugsfreigrenze. Dann kann der Arbeitgeber eine Pauschalierung wählen. Variante 1: 25 % nach Paragraf 40 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 EStG, ohne Minderung der Entfernungspauschale. Variante 2: 15 % nach Nummer 1, mit Anrechnung.

Jobrad: Dienstrad steuerlich nutzen

Überlässt der Arbeitgeber ein Dienstrad zusätzlich zum Gehalt, ist die Privatnutzung nach Paragraf 3 Nummer 37 EStG komplett steuer- und sozialversicherungsfrei. Das ist der günstigste Fall.

Wird das Jobrad über Gehaltsumwandlung finanziert, sind monatlich 0,25 % der auf volle 100 Euro abgerundeten UVP (unverbindliche Preisempfehlung) als geldwerter Vorteil zu versteuern. Für schnelle E-Bikes oder Pedelecs über 25 km/h gelten die Dienstwagenregeln. Den geldwerten Vorteil berechnest du dann im Firmenwagen-Rechner.

Arbeitgeberdarlehen: Zinsvorteil ab 2.600 Euro

Gewährt dir dein Arbeitgeber ein zinsloses oder zinsverbilligtes Darlehen, entsteht ein geldwerter Vorteil nur, wenn die Restschuld am Monatsende über 2.600 Euro liegt. Bis 2.600 Euro bleibt der Zinsvorteil unbeachtlich.

Zinsvorteil = (Massstabszinssatz minus vereinbarter Zinssatz) × Restschuld. Vom marktüblichen Zinssatz darf ein Abschlag von 4 % abgezogen werden. Liegt der monatliche Zinsvorteil zusammen mit anderen Sachbezügen unter der 50-Euro-Freigrenze, bleibt er steuerfrei.

Beispiel: 16.000 Euro Restschuld, 2 % vereinbarter Zins, 4,71 % Marktzins minus 4 % Abschlag = 4,52 %. Zinsvorteil 2,52 % von 16.000 Euro = 403,20 Euro im Jahr, also 33,60 Euro im Monat. Da unter 50 Euro, bleibt der Vorteil steuerfrei.

Auswirkung auf das Nettogehalt

Steuerpflichtige Sachbezüge erhöhen dein zu versteuerndes Brutto, werden dir aber nicht ausgezahlt. Dadurch sinkt dein Netto um die zusätzliche Steuer- und Abgabenlast. Wie stark, hängt von Steuerklasse, Einkommen und Beitragssätzen ab. Den genauen Effekt ermittelst du mit dem Brutto-Netto-Rechner auf Rechnerlupe. Wie sich ein steuerfreier Zuschuss zum Jobticket auf die Entfernungspauschale auswirkt, zeigt der Pendlerpauschale-Rechner.

Was der Sachbezug-Rechner nicht abbildet

Der Sachbezug-Rechner liefert eine Orientierung für die fünf häufigsten Sachbezüge. Nicht abgebildet ist der Firmenwagen (eigene 1-%-Regelung, eigener Rechner). Nicht berücksichtigt sind individuelle Faktoren wie Steuerklasse und Kirchensteuer. Alle Werte gelten für 2026.

Häufige Fragen zum geldwerten Vorteil

Was ist ein geldwerter Vorteil bei Sachbezügen?

Geldwerter Vorteil heißt: Der Arbeitgeber gewährt eine Sachleistung statt Geld. Steuerlich wird der Sachbezug grundsätzlich wie Arbeitslohn behandelt. Für die meisten Sachbezüge gibt es eigene Befreiungen und Freigrenzen.

Wie hoch ist die Sachbezugsfreigrenze 2026?

Die Sachbezugsfreigrenze beträgt 2026 unverändert 50 Euro pro Monat und Arbeitnehmer. Es handelt sich um eine Freigrenze: Wird sie überschritten, ist der gesamte Sachbezug steuerpflichtig, nicht nur der übersteigende Teil.

Wie viel Essenszuschuss ist 2026 steuerfrei?

Je Arbeitstag sind bis zu 7,67 Euro begünstigt (4,57 Euro Sachbezugswert plus 3,10 Euro steuerfreie Aufstockung). Auf den Sachbezugswert fällt eine Pauschalsteuer von 25 % an, er bleibt aber sozialversicherungsfrei.

Ist das Deutschlandticket als Jobticket steuerfrei?

Ja, wenn der Arbeitgeber es zusätzlich zum Gehalt bezuschusst. Dann greift die Befreiung nach Paragraf 3 Nummer 15 EStG. Bei Gehaltsumwandlung greift die Befreiung nicht, dann zählt der Vorteil zur 50-Euro-Freigrenze.

Wie wird ein Jobrad versteuert?

Bei Überlassung zusätzlich zum Gehalt ist die Privatnutzung komplett steuerfrei. Bei Gehaltsumwandlung sind monatlich 0,25 % der abgerundeten UVP als geldwerter Vorteil zu versteuern.

Wann ist ein Arbeitgeberdarlehen steuerpflichtig?

Nur bei einer Restschuld über 2.600 Euro entsteht ein Zinsvorteil. Liegt er zusammen mit anderen Sachbezügen unter 50 Euro im Monat, bleibt er steuerfrei.