Wohngeld-Rechner

Pruefe, ob dir Wohngeld als Zuschuss zur Miete zusteht und wie hoch es ausfallen koennte. Der Rechner nutzt die offizielle Formel nach Paragraf 19 WoGG mit den Hoechstbetraegen nach Paragraf 12 und den Koeffizienten aus Anlage 2. Werte fuer 2026.

Aktuell 2026Formel nach Paragraf 19 WoGG · Hoechstbetraege inkl. Heizkosten- und Klimakomponente · mit Rechenweg

DAS WICHTIGSTE

Wohngeld haengt von drei Groessen ab: Haushaltsgroesse, Mietstufe deines Wohnorts und deinem anrechenbaren Einkommen. Die Miete zaehlt nur bis zu einem Hoechstbetrag, der mit Haushaltsgroesse und Mietstufe steigt. Wohngeld bekommt, wer genug eigenes Einkommen fuer den Lebensunterhalt hat, aber nicht genug fuer die volle Miete, und keine vorrangigen Leistungen wie Buergergeld bezieht. Werte fuer 2026 (unveraendert gegenueber 2025).

Wohngeld berechnen

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Dieser Rechner liefert eine unverbindliche Orientierung nach der Formel des Paragraf 19 WoGG und ersetzt keine Beratung durch die Wohngeldstelle. Das anrechenbare Einkommen und etwaige Freibetraege muessen vorab korrekt ermittelt werden, das beeinflusst das Ergebnis stark. Maszgeblich ist allein der Bescheid deiner Wohngeldbehoerde. Werte fuer 2026.

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Wohngeld-Rechner 2026: Anspruch und Höhe nach WoGG berechnen

Wohngeld berechnen: Anspruch, Höhe und Rechenweg

Der Wohngeld-Rechner auf Rechnerlupe ermittelt, ob dir Wohngeld als Mietzuschuss zusteht und wie hoch er ausfällt. Du gibst Haushaltsgröße, Mietstufe, Bruttokaltmiete und anrechenbares Einkommen ein, und der Rechner berechnet das monatliche Wohngeld nach der Formel des § 19 WoGG. Er zeigt den Rechenweg, ist kostenlos und läuft im Browser.

Als Mietzuschuss richtet sich Wohngeld an Haushalte mit eigenem Einkommen, die keine vorrangigen Leistungen wie Bürgergeld oder Grundsicherung beziehen. Ob dein Einkommen stattdessen für Bürgergeld reicht, prüfst du mit dem Bürgergeld-Rechner auf Rechnerlupe.

Wie der Wohngeld-Rechner funktioniert

Du gibst vier Werte ein: Zahl der Haushaltsmitglieder, Mietstufe (1 bis 7), monatliche Bruttokaltmiete und monatliches anrechenbares Einkommen. Bruttokaltmiete meint die Kaltmiete plus kalte Betriebskosten, ohne Heizung. Der Wohngeld-Rechner setzt die Wohngeldformel nach § 19 WoGG exakt um.

Die Formel lautet:

Wohngeld = 1,15 mal (M minus (a + b mal M + c mal Y) mal Y)

M steht für die maßgebliche Miete (begrenzt durch den Höchstbetrag nach § 12 WoGG). Y steht für das monatliche Einkommen. Die Koeffizienten a, b und c hängen von der Haushaltsgröße ab und stehen in Anlage 2 des WoGG. Gerundet wird auf volle EUR (Euro).

Höchstbeträge für die Miete

Beim Wohngeld zählt die Bruttokaltmiete nur bis zu einem Höchstbetrag nach § 12 WoGG. Der Höchstbetrag besteht aus drei Teilen: Grundbetrag, Klimakomponente und Heizkostenentlastung. Grundbetrag plus Klimakomponente bilden den Deckel für die Bruttokaltmiete, die Heizkostenentlastung addiert der Rechner zusätzlich.

Liegt deine Bruttokaltmiete über dem Deckel, setzt der Rechner nur den Höchstbetrag an. Für einen Ein-Personen-Haushalt in Mietstufe 3: Grundbetrag 456 EUR plus 19,20 EUR Klimakomponente = 475,20 EUR. Hinzu kommen 110,40 EUR Heizkostenentlastung, sodass die maßgebliche Miete M maximal 585,60 EUR beträgt.

Mietstufen 1 bis 7

Jede Gemeinde in Deutschland ist einer von sieben Mietstufen zugeordnet. Stufe 1 steht für günstige Wohnlagen (ländlich), Stufe 7 für sehr teure (Großstädte wie München oder Frankfurt). Je höher die Mietstufe, desto höher der Höchstbetrag und damit das mögliche Wohngeld.

Welche Mietstufe für deine Gemeinde gilt, erfährst du bei deiner Wohngeldstelle oder auf der Website deiner Gemeinde. Im Wohngeld-Rechner wählst du die Mietstufe direkt aus.

Wer Anspruch auf Wohngeld hat

Anspruch haben Mieter mit eigenem Einkommen, das für die Wohnkosten nicht ausreicht. Zugleich muss das Einkommen hoch genug sein, damit kein Anspruch auf Bürgergeld oder Grundsicherung besteht. Typische Empfänger sind Geringverdiener, Familien mit mittlerem Einkommen in teuren Städten und Rentner mit kleiner Rente.

Auch selbst nutzende Eigentümer können einen Lastenzuschuss erhalten, die Wohngeld-Variante für Eigentum. Bezieher von Bürgergeld oder Grundsicherung bekommen die Wohnkosten bereits über diese Leistung und erhalten kein zusätzliches Wohngeld.

Einkommen und Freibeträge

Anrechenbares Einkommen ist das Einkommen aller Haushaltsmitglieder nach Abzug von Steuern, Sozialabgaben und Freibeträgen. Es liegt meist deutlich unter dem Bruttolohn. Kindergeld zählt nicht dazu.

Freibeträge mindern das anrechenbare Einkommen zusätzlich: ein Freibetrag für Erwerbstätige, besondere Abzugsbeträge nach § 17 WoGG bei Behinderung, Pflege oder für Alleinerziehende. Je niedriger das anrechenbare Einkommen, desto höher fällt das Wohngeld aus. Im Wohngeld-Rechner trägst du das bereits bereinigte Einkommen ein.

Vermögensgrenzen

Anders als beim Bürgergeld gelten beim Wohngeld großzügige Grenzen für das Vermögen: 60.000 EUR für das erste Haushaltsmitglied und 30.000 EUR für jede weitere Person. Erst darüber kann der Anspruch entfallen. Kapitalerträge aus dem Vermögen, etwa Zinsen, zählen allerdings zum anrechenbaren Einkommen.

Wohngeld 2026: Werte unverändert

Nach § 43 WoGG passt der Gesetzgeber das Wohngeld alle zwei Jahre an. Nach der Erhöhung 2025 gelten 2026 dieselben Höchstbeträge, Koeffizienten und Komponenten weiter. Die nächste planmäßige Anpassung erfolgt zum 1. Januar 2027.

Grenzen des Wohngeld-Rechners

Der Wohngeld-Rechner liefert eine unverbindliche Schätzung nach § 19 WoGG. Maßgeblich ist allein der Bescheid der Wohngeldstelle. Das anrechenbare Einkommen und die Freibeträge musst du vorab korrekt ermitteln, das beeinflusst das Ergebnis stark. Stelle den Antrag bei deiner Wohngeldstelle, dort prüft die Behörde den genauen Anspruch.

Häufige Fragen zum Wohngeld-Rechner

Wie berechnet der Rechner das Wohngeld?

Nach der Formel des § 19 WoGG: Wohngeld = 1,15 mal (M minus (a + b mal M + c mal Y) mal Y). M ist die maßgebliche Miete (begrenzt durch den Höchstbetrag), Y das monatliche Einkommen. Die Koeffizienten a, b und c hängen von der Haushaltsgröße ab. Gerundet wird auf volle EUR.

Mietstufe ermitteln: wo finde ich meine?

Jede Gemeinde ist einer von sieben Mietstufen zugeordnet. Die Zuordnung erfährst du bei deiner Wohngeldstelle oder auf der Website deiner Gemeinde. Im Wohngeld-Rechner wählst du die Mietstufe direkt aus.

Welche Miete berücksichtigt der Rechner?

Die Bruttokaltmiete (Kaltmiete plus kalte Betriebskosten), jedoch höchstens bis zum Höchstbetrag aus Grundbetrag und Klimakomponente nach § 12 WoGG. Zusätzlich addiert der Rechner eine pauschale Heizkostenentlastung. Liegt deine Miete über dem Höchstbetrag, setzt der Rechner nur den Höchstbetrag an.

Zahlt der Staat 2026 mehr Wohngeld als 2025?

Nein. Nach § 43 WoGG erfolgt die Anpassung alle zwei Jahre. Nach der Erhöhung 2025 gelten 2026 dieselben Werte. Die nächste Anpassung erfolgt zum 1. Januar 2027.

Wie viel Vermögen ist erlaubt?

60.000 EUR für das erste Haushaltsmitglied und 30.000 EUR für jede weitere Person. Erst darüber kann der Anspruch entfallen. Kapitalerträge wie Zinsen zählen zum anrechenbaren Einkommen.

Gilt Wohngeld auch für Eigentümer?

Ja, als Lastenzuschuss. Selbst nutzende Eigentümer beantragen statt eines Mietzuschusses einen Lastenzuschuss für die Belastung aus Zinsen und Tilgung. Die Berechnung folgt demselben Prinzip.