Wohngeld-Rechner 2026: Anspruch und Höhe nach WoGG berechnen
Wohngeld berechnen: Anspruch, Höhe und Rechenweg
Der Wohngeld-Rechner auf Rechnerlupe ermittelt, ob dir Wohngeld als Mietzuschuss zusteht und wie hoch er ausfällt. Du gibst Haushaltsgröße, Mietstufe, Bruttokaltmiete und anrechenbares Einkommen ein, und der Rechner berechnet das monatliche Wohngeld nach der Formel des § 19 WoGG. Er zeigt den Rechenweg, ist kostenlos und läuft im Browser.
Als Mietzuschuss richtet sich Wohngeld an Haushalte mit eigenem Einkommen, die keine vorrangigen Leistungen wie Bürgergeld oder Grundsicherung beziehen. Ob dein Einkommen stattdessen für Bürgergeld reicht, prüfst du mit dem Bürgergeld-Rechner auf Rechnerlupe.
Wie der Wohngeld-Rechner funktioniert
Du gibst vier Werte ein: Zahl der Haushaltsmitglieder, Mietstufe (1 bis 7), monatliche Bruttokaltmiete und monatliches anrechenbares Einkommen. Bruttokaltmiete meint die Kaltmiete plus kalte Betriebskosten, ohne Heizung. Der Wohngeld-Rechner setzt die Wohngeldformel nach § 19 WoGG exakt um.
Die Formel lautet:
M steht für die maßgebliche Miete (begrenzt durch den Höchstbetrag nach § 12 WoGG). Y steht für das monatliche Einkommen. Die Koeffizienten a, b und c hängen von der Haushaltsgröße ab und stehen in Anlage 2 des WoGG. Gerundet wird auf volle EUR (Euro).
Höchstbeträge für die Miete
Beim Wohngeld zählt die Bruttokaltmiete nur bis zu einem Höchstbetrag nach § 12 WoGG. Der Höchstbetrag besteht aus drei Teilen: Grundbetrag, Klimakomponente und Heizkostenentlastung. Grundbetrag plus Klimakomponente bilden den Deckel für die Bruttokaltmiete, die Heizkostenentlastung addiert der Rechner zusätzlich.
Liegt deine Bruttokaltmiete über dem Deckel, setzt der Rechner nur den Höchstbetrag an. Für einen Ein-Personen-Haushalt in Mietstufe 3: Grundbetrag 456 EUR plus 19,20 EUR Klimakomponente = 475,20 EUR. Hinzu kommen 110,40 EUR Heizkostenentlastung, sodass die maßgebliche Miete M maximal 585,60 EUR beträgt.
Mietstufen 1 bis 7
Jede Gemeinde in Deutschland ist einer von sieben Mietstufen zugeordnet. Stufe 1 steht für günstige Wohnlagen (ländlich), Stufe 7 für sehr teure (Großstädte wie München oder Frankfurt). Je höher die Mietstufe, desto höher der Höchstbetrag und damit das mögliche Wohngeld.
Welche Mietstufe für deine Gemeinde gilt, erfährst du bei deiner Wohngeldstelle oder auf der Website deiner Gemeinde. Im Wohngeld-Rechner wählst du die Mietstufe direkt aus.
Wer Anspruch auf Wohngeld hat
Anspruch haben Mieter mit eigenem Einkommen, das für die Wohnkosten nicht ausreicht. Zugleich muss das Einkommen hoch genug sein, damit kein Anspruch auf Bürgergeld oder Grundsicherung besteht. Typische Empfänger sind Geringverdiener, Familien mit mittlerem Einkommen in teuren Städten und Rentner mit kleiner Rente.
Auch selbst nutzende Eigentümer können einen Lastenzuschuss erhalten, die Wohngeld-Variante für Eigentum. Bezieher von Bürgergeld oder Grundsicherung bekommen die Wohnkosten bereits über diese Leistung und erhalten kein zusätzliches Wohngeld.
Einkommen und Freibeträge
Anrechenbares Einkommen ist das Einkommen aller Haushaltsmitglieder nach Abzug von Steuern, Sozialabgaben und Freibeträgen. Es liegt meist deutlich unter dem Bruttolohn. Kindergeld zählt nicht dazu.
Freibeträge mindern das anrechenbare Einkommen zusätzlich: ein Freibetrag für Erwerbstätige, besondere Abzugsbeträge nach § 17 WoGG bei Behinderung, Pflege oder für Alleinerziehende. Je niedriger das anrechenbare Einkommen, desto höher fällt das Wohngeld aus. Im Wohngeld-Rechner trägst du das bereits bereinigte Einkommen ein.
Vermögensgrenzen
Anders als beim Bürgergeld gelten beim Wohngeld großzügige Grenzen für das Vermögen: 60.000 EUR für das erste Haushaltsmitglied und 30.000 EUR für jede weitere Person. Erst darüber kann der Anspruch entfallen. Kapitalerträge aus dem Vermögen, etwa Zinsen, zählen allerdings zum anrechenbaren Einkommen.
Wohngeld 2026: Werte unverändert
Nach § 43 WoGG passt der Gesetzgeber das Wohngeld alle zwei Jahre an. Nach der Erhöhung 2025 gelten 2026 dieselben Höchstbeträge, Koeffizienten und Komponenten weiter. Die nächste planmäßige Anpassung erfolgt zum 1. Januar 2027.
Grenzen des Wohngeld-Rechners
Der Wohngeld-Rechner liefert eine unverbindliche Schätzung nach § 19 WoGG. Maßgeblich ist allein der Bescheid der Wohngeldstelle. Das anrechenbare Einkommen und die Freibeträge musst du vorab korrekt ermitteln, das beeinflusst das Ergebnis stark. Stelle den Antrag bei deiner Wohngeldstelle, dort prüft die Behörde den genauen Anspruch.