Familienleistung · § 6a BKGG

Kinderzuschlag-Rechner 2026

Prüfe, ob du Anspruch auf Kinderzuschlag hast, und schätze die Höhe von bis zu 297 Euro je Kind zusätzlich zum Kindergeld. Der Rechner prüft die Mindesteinkommensgrenze und rechnet das Einkommen nach der gesetzlichen 45-Prozent-Regel an.

Angaben zur Familie

Werte 2026 nach § 6a BKGG und den Regelbedarfen 2026.

Kinder

Unter 25, unverheiratet, im Haushalt lebend.

EUR

Vereinfachend monatlicher Netto-/Anrechnungsbetrag der letzten 6 Monate.

EUR

Für die Mindesteinkommensgrenze (900 bzw. 600 EUR).

EUR

Kaltmiete plus Neben- und Heizkosten.

EUR

Zum Beispiel Unterhalt oder Waisenrente. Mindert den Kinderzuschlag zu 45 Prozent. Das Kindergeld zählt hier nicht. Bei stark unterschiedlichen Kinder-Einkommen ist die Schätzung nur grob.

Geschätzter Kinderzuschlag

Nur Orientierung, keine verbindliche Berechnung. Der echte Kinderzuschlag wird von der Familienkasse anhand zahlreicher Einzelheiten ermittelt, etwa der genauen Einkommensarten der letzten 6 Monate, Wohnkosten, Mehrbedarfe, Freibeträge, Vermögensgrenzen und der Frage, ob mit Kinderzuschlag und gegebenenfalls Wohngeld Bürgergeld vermieden wird. Dieser Rechner bildet die Grundlogik vereinfacht ab und kann vom Bescheid abweichen. Die offizielle Vorabprüfung bietet der Kinderzuschlag-Lotse der Bundesagentur für Arbeit.

Kinderzuschlag-Rechner 2026: Anspruch prüfen und KiZ berechnen

So funktioniert der Kinderzuschlag-Rechner von Rechnerlupe

Der Kinderzuschlag-Rechner von Rechnerlupe prüft, ob du Anspruch auf Kinderzuschlag hast und wie hoch er ausfallen kann. Du gibst dein Bruttoeinkommen, dein Nettoeinkommen, die Warmmiete und die Anzahl deiner Kinder ein. Anhand dieser Angaben schätzt der Rechner die monatliche Summe je Kind und für die gesamte Familie.

Alle Berechnungen laufen im Browser, deine Eingaben werden nicht gespeichert. Das Ergebnis dient als Orientierung auf Basis der gesetzlichen Regeln. Verbindlich entscheidet die Familienkasse über den Anspruch.

Kinderzuschlag 2026: bis zu 297 Euro pro Kind

Maximal 297 Euro pro Kind und Monat zahlt die Familienkasse 2026 als Kinderzuschlag. Von diesem Höchstbetrag entfallen 25 Euro auf den Sofortzuschlag. Zusammen mit dem Kindergeld von 259 Euro ergibt das bis zu 556 Euro je Kind und Monat.

Anders als beim Kindergeld ist der Kinderzuschlag einkommensabhängig. Die Familienkasse prüft anhand des Elterneinkommens und der Wohnkosten, ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht. Rechtsgrundlage ist § 6a BKGG (Bundeskindergeldgesetz).

Voraussetzungen für den Kinderzuschlag

Fünf Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein:

1. Kindergeldbezug: Für das Kind wird Kindergeld gezahlt.

2. Mindesteinkommensgrenze: Paare verdienen mindestens 900 Euro brutto im Monat, Alleinerziehende mindestens 600 Euro brutto.

3. Kein erhebliches Vermögen: Die Grenze liegt bei 55.000 Euro für zwei Personen im Haushalt. Für jedes weitere Kind kommen 15.000 Euro hinzu. Eine dreiköpfige Familie darf also bis zu 70.000 Euro Vermögen besitzen.

4. Bürgergeld-Vermeidung: Mit dem Kinderzuschlag zusammen muss der Bedarf der Familie gedeckt sein, sodass kein Anspruch auf Bürgergeld entsteht.

5. Kind unter 25 und unverheiratet: Das Kind lebt im Haushalt und ist noch nicht 25 Jahre alt.

Berechnung: So ermittelt die Familienkasse den Kinderzuschlag

Die Familienkasse berechnet den Kinderzuschlag in drei Schritten.

Bedarf der Eltern ermitteln (Schritt 1): Der Regelbedarf 2026 beträgt 563 Euro für Alleinerziehende und je 506 Euro für jeden Partner in einer Bedarfsgemeinschaft. Dazu kommt der Wohnkostenanteil der Eltern. Die Wohnkosten (Warmmiete) werden nach dem Kopfteilprinzip auf alle Haushaltsmitglieder verteilt.

Anrechnung des Elterneinkommens (Schritt 2): Verdienen die Eltern mehr als ihren eigenen Bedarf, werden 45 % dieses Mehreinkommens auf den Kinderzuschlag angerechnet. Liegt das Einkommen unter dem Bedarf, kann ergänzend Wohngeld in Frage kommen.

Kindeseinkommen anrechnen (Schritt 3): Hat das Kind Einkommen aus Unterhalt, einer Waisenrente oder einem Minijob, werden 45 % davon angerechnet. Das Kindeseinkommen mindert den Zuschlag je Kind einzeln.

Rechenbeispiel: Ein Paar mit zwei Kindern und 2.800 Euro Nettoeinkommen hat einen Elternbedarf von 1.012 Euro (2 × 506 Euro) plus anteilige Wohnkosten. Bei 400 Euro über dem Bedarf werden 180 Euro (45 % von 400 Euro) vom Höchstbetrag abgezogen. Je Kind blieben dann 297 Euro minus 90 Euro = 207 Euro Kinderzuschlag.

Kinderzuschlag und Wohngeld kombinieren

Kinderzuschlag und Wohngeld lassen sich gleichzeitig beziehen. Beide Sozialleistungen zusammen sollen verhindern, dass die Familie auf Bürgergeld angewiesen ist. Wer Kinderzuschlag bezieht, hat oft auch Anspruch auf Wohngeld, weil die Einkommenslagen sich überschneiden.

Zusätzlich gilt: Familien mit Kinderzuschlag sind in den meisten Kommunen von Kita-Gebühren befreit. Das ergibt sich aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, für das der Kinderzuschlag automatisch berechtigt.

Abgrenzung: Kinderzuschlag, Kindergeld und Bürgergeld

Kindergeld erhalten alle Eltern unabhängig vom Einkommen. Der Kinderzuschlag richtet sich gezielt an Familien, deren Einkommen zwar für den eigenen Bedarf reicht, aber nicht für den der Kinder. Bürgergeld greift, wenn das Einkommen auch den eigenen Bedarf nicht deckt.

Wer bereits Bürgergeld bezieht, kann keinen Kinderzuschlag erhalten. Als Sozialleistung soll der Kinderzuschlag genau das vermeiden: Familien sollen oberhalb der Bürgergeld-Schwelle bleiben.

Antrag und Prüfung durch die Familienkasse

Den Kinderzuschlag beantragst du bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Vor dem Antrag kannst du mit dem KiZ-Lotsen auf der Website der Bundesagentur für Arbeit vorab prüfen, ob ein Anspruch wahrscheinlich ist. Auch dieser Rechner von Rechnerlupe gibt dir eine erste Orientierung.

Ein Bewilligungszeitraum umfasst sechs Monate. Danach muss der Anspruch neu geprüft werden. Die Familienkasse entscheidet verbindlich. Rechner und KiZ-Lotse ersetzen den Bescheid nicht.

Häufige Fragen zum Kinderzuschlag-Rechner

Wie hoch ist der Kinderzuschlag 2026?
Maximal 297 Euro pro Kind und Monat. Darin enthalten sind 25 Euro Sofortzuschlag. Zusammen mit dem Kindergeld von 259 Euro sind das bis zu 556 Euro je Kind.
Wer hat Anspruch auf Kinderzuschlag?
Eltern, die Kindergeld beziehen und deren Bruttoeinkommen die Mindesteinkommensgrenze erreicht (900 Euro bei Paaren, 600 Euro bei Alleinerziehenden). Das Einkommen muss den eigenen Bedarf weitgehend decken, aber nicht den der Kinder. Es darf kein erhebliches Vermögen vorhanden sein.
Kann ich Kinderzuschlag und Wohngeld gleichzeitig erhalten?
Ja. Beide Leistungen lassen sich kombinieren. Die Kombination soll verhindern, dass die Familie auf Bürgergeld angewiesen ist.
Was passiert, wenn mein Kind eigenes Einkommen hat?
Kindeseinkommen wie Unterhalt, Waisenrente oder Verdienst aus einem Minijob wird zu 45 % auf den Kinderzuschlag angerechnet. Es mindert den Zuschlag für das jeweilige Kind, nicht für die ganze Familie.
Wie lange wird der Kinderzuschlag gezahlt?
Ein Bewilligungszeitraum umfasst sechs Monate. Danach prüft die Familienkasse den Anspruch erneut. Du kannst einen Folgeantrag stellen, bevor der laufende Zeitraum endet.
Wo beantrage ich den Kinderzuschlag?
Bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Vorab kannst du den KiZ-Lotsen der Bundesagentur nutzen, um eine erste Einschätzung zu erhalten. Verbindlich ist der Bescheid der Familienkasse.