Nebenjob finden: das musst du wissen

Ein Nebenjob bessert das Einkommen auf - aber Steuer, Sozialabgaben und die Grenzen zum Hauptjob wollen bedacht sein. Mit dem richtigen Wissen bleibt mehr übrig.

Die wichtigsten Regeln

  • Minijob bis zur aktuellen Geringfügigkeitsgrenze bleibt weitgehend abgabenfrei.
  • Zustimmung des Arbeitgebers kann bei bestehendem Job nötig sein.
  • Steuerklasse VI beim zweiten sozialversicherungspflichtigen Job beachten.

Minijob, Midijob oder freiberuflich: die Spielregeln

Beim Minijob bleibt der Verdienst bis zur Geringfügigkeitsgrenze für dich praktisch brutto gleich netto - der Arbeitgeber zahlt Pauschalabgaben, du kannst dich nur von der Rentenversicherung befreien lassen (kostet sonst 3,6 % vom Lohn, bringt aber Rentenpunkte). Oberhalb der Grenze beginnt der Midijob-Übergangsbereich, in dem deine Sozialabgaben gleitend ansteigen - mit vollem Versicherungsschutz. Wer auf Rechnung arbeitet (freiberuflich/gewerblich), versteuert den Gewinn über die Steuererklärung und muss Krankenversicherung selbst klären. Was netto übrig bleibt, zeigen der Minijob-Rechner und der Brutto-Netto-Rechner.

Deine Rechte auch im Nebenjob

  • Mindestlohn gilt uneingeschränkt - auch im Minijob.
  • Bezahlter Urlaub steht dir anteilig zu (der Urlaubsanspruch-Rechner rechnet es aus), ebenso Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen.
  • Kündigungsfristen gelten wie im Hauptjob (Kündigungsfrist-Rechner).

Hauptjob und Nebenjob sauber trennen

Ein Minijob neben dem Hauptjob bleibt abgabenfrei - aber nur einer; der zweite Minijob wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet und normal verbeitragt. Den Arbeitgeber musst du nur informieren, wenn der Arbeitsvertrag das verlangt oder der Nebenjob die Arbeitsleistung beeinträchtigt beziehungsweise beim Konkurrenten stattfindet. Die Höchstarbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz (48 Stunden pro Woche im Schnitt) gilt über alle Jobs zusammen.

Sonderfälle Studierende und Rentner

Studierende fahren mit dem Werkstudentenprivileg (bis 20 Wochenstunden in der Vorlesungszeit: keine Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge) oft besser als im Minijob - beim BAföG zählt aber die Einkommensgrenze (BAföG-Rechner). Frührentner dürfen seit Abschaffung der Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten unbegrenzt dazuverdienen; bei Erwerbsminderungsrenten gelten weiterhin eigene Grenzen.

Häufige Fragen

Wie viel darf ich im Minijob verdienen?

Bis zur jeweils geltenden Minijob-Grenze bleibt der Verdienst weitgehend abgabenfrei. Der Minijob-Rechner zeigt dir die aktuellen Werte.

Muss ich den Nebenjob in der Steuererklärung angeben?

Einen pauschal versteuerten Minijob nicht - der taucht in deiner Steuererklärung gar nicht auf. Nebeneinkünfte auf Rechnung musst du dagegen ab 410 Euro Gewinn im Jahr erklären (Anlage S oder G).

Zählt der Nebenjob für die Rente?

Ja, wenn du im Minijob nicht die Befreiung von der Rentenversicherung beantragst. Die eigenen Beiträge (3,6 %) sind überschaubar und sichern vollwertige Beitragszeiten - für Wartezeiten und Erwerbsminderungsschutz oft wertvoller als gedacht.