Nebenkostenrechner

Berechne die monatlichen Nebenkosten deiner Wohnung. Schnell ueber den Durchschnitt pro Quadratmeter oder detailliert nach einzelnen Kostenarten, vorbelegt mit den aktuellen Durchschnittswerten des Deutschen Mieterbunds.

Aktuell 2026Betriebskostenspiegel 2024 · kalt oder warm · pro qm und Monat

DAS WICHTIGSTE

Nebenkosten werden meist pro Quadratmeter Wohnflaeche abgerechnet. Im Bundesdurchschnitt liegen sie laut Mieterbund bei rund 2,67 Euro pro Quadratmeter und Monat warm, also inklusive Heizung. Ohne Heizung (kalte Nebenkosten) sind es rund 1,35 Euro. Fuer eine 70-Quadratmeter-Wohnung bedeutet das warm rund 187 Euro im Monat. Dieser Rechner schaetzt deine Kosten schnell oder rechnet sie Posten fuer Posten genau aus.

Nebenkosten berechnen

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Deine Nebenkosten

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RECHENWEG

Die voreingestellten Werte sind Bundesdurchschnitte aus dem Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds fuer das Abrechnungsjahr 2024. Die tatsaechlichen Nebenkosten haengen von Region, Gebaeude, Heizungsart und Verbrauch ab und koennen deutlich abweichen. Massgeblich ist deine konkrete Betriebskostenabrechnung. Dies ist keine Rechtsberatung.

Nebenkostenabrechnung pruefen lassen
Viele Abrechnungen enthalten unklare oder strittige Posten. Eine Pruefung kann zu Unrecht berechnete Kosten aufdecken.
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Nebenkostenrechner 2026: Betriebskosten pro Quadratmeter berechnen

So funktioniert der Nebenkostenrechner von Rechnerlupe

Der Nebenkostenrechner von Rechnerlupe berechnet, wie hoch deine monatlichen Betriebskosten ausfallen und wie sich die einzelnen Kostenarten zusammensetzen. Du wählst zwischen zwei Modi: Die Schnellschätzung multipliziert deine Wohnfläche mit dem Durchschnittswert aus dem Betriebskostenspiegel. Im Detailmodus schlüsselt der Nebenkostenrechner alle Kostenarten einzeln auf.

Alle Berechnungen laufen im Browser, deine Eingaben werden nicht gespeichert. Datengrundlage ist der Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds für das Abrechnungsjahr 2024. Der Nebenkostenrechner liefert eine Orientierung und ersetzt keine individuelle Prüfung der Nebenkostenabrechnung durch den Vermieter.

Betriebskostenspiegel 2024: 2,67 Euro pro Quadratmeter

Nebenkosten setzen sich aus warmen und kalten Betriebskosten zusammen. Warme Nebenkosten umfassen Heizung und Warmwasser, kalte Nebenkosten alle übrigen umlagefähigen Posten wie Grundsteuer, Versicherung oder Müllabfuhr. Laut Betriebskostenspiegel zahlen Mieter im Durchschnitt 2,67 Euro pro Quadratmeter im Monat, wenn alle Kostenarten anfallen.

Formel: Nebenkosten pro Monat = Wohnfläche in Quadratmeter × Kosten pro Quadratmeter

Für eine Wohnung mit 70 Quadratmeter Wohnfläche ergibt sich: 70 × 2,67 = 186,90 Euro im Monat. Ohne Heizkosten (kalte Nebenkosten) liegt der Wert bei 1,35 Euro pro Quadratmeter, also 94,50 Euro. Bei allen Kostenarten steigt er auf bis zu 3,68 Euro pro Quadratmeter.

Warme und kalte Nebenkosten: Alle Kostenarten im Überblick

Im Betriebskostenspiegel gliedert der Deutsche Mieterbund die Nebenkosten in einzelne Posten. Folgende Tabelle zeigt die Werte pro Quadratmeter und Monat (Abrechnungsjahr 2024):

Heizung und Warmwasser:1,32 Euro
Hauswart:0,32 Euro
Versicherung (Gebäude):0,31 Euro
Wasser und Abwasser:0,29 Euro
Gebäudereinigung:0,21 Euro
Aufzug:0,20 Euro
Grundsteuer:0,18 Euro
Müllabfuhr:0,16 Euro
Gartenpflege:0,15 Euro
Sonstige Betriebskosten:0,21 Euro

Heizung und Warmwasser sind mit 1,32 Euro pro Quadratmeter der grösste Posten und machen rund die Hälfte der gesamten Betriebskosten aus. Kalte Nebenkosten verteilen sich auf neun weitere Posten, deren Höhe regional stark schwankt.

Betriebskostenverordnung: Was darf der Vermieter umlegen?

Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) definiert abschliessend, welche Kosten ein Vermieter auf den Mieter umlegen darf. Umlagefähig sind nur laufende Kosten, die regelmässig durch den Gebrauch des Gebäudes entstehen. Dazu gehören die 17 Kostenarten aus § 2 BetrKV, darunter Grundsteuer, Wasserversorgung, Heizkosten, Aufzug, Strassenreinigung und Müllabfuhr.

Nicht umlagefähig sind Verwaltungskosten, Instandhaltung und Reparaturen. Seit Juli 2024 dürfen Vermieter auch TV-Kabelentgelte aus Sammelverträgen nicht mehr auf Mieter umlegen. Voraussetzung für jede Umlage ist eine wirksame Vereinbarung im Mietvertrag. Ohne eine solche Vereinbarung trägt der Vermieter die Betriebskosten selbst.

Vorauszahlung und Abrechnung: Fristen und Rechte

Mieter zahlen Nebenkosten in der Regel als monatliche Vorauszahlung zusammen mit der Kaltmiete. Kaltmiete plus Vorauszahlung ergeben die Warmmiete. Der Vermieter muss die Betriebskosten jährlich abrechnen. Die Abrechnung muss dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen (§ 556 Absatz 3 BGB).

Hält der Vermieter die Zwölf-Monats-Frist nicht ein, kann er keine Nachzahlung mehr verlangen. Ein Guthaben zugunsten des Mieters bleibt dagegen auch nach Fristablauf bestehen. Mieter haben ausserdem Anspruch auf Belegeinsicht: Sie dürfen alle Rechnungen und Verträge einsehen, auf denen die Abrechnung beruht.

Kostenentwicklung: Warum Nebenkosten steigen

Betriebskosten sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Der Betriebskostenspiegel zeigt folgende Werte pro Quadratmeter und Monat:

Treiber sind die CO2-Bepreisung auf fossile Brennstoffe, höhere Energiepreise, gestiegene Versicherungsprämien, steigende kommunale Gebühren für Wasser und Müll sowie die Grundsteuer-Neuberechnung. Für Mieter bedeutet das: Liegt die Vorauszahlung unter den tatsächlichen Kosten, folgt bei der Abrechnung eine Nachzahlung.

Häufige Fragen zum Nebenkostenrechner

Welche Nebenkosten sind in der Warmmiete enthalten?

Die Warmmiete setzt sich aus Kaltmiete und Nebenkosten-Vorauszahlung zusammen. Die Vorauszahlung deckt laufende Betriebskosten ab, darunter Heizung, Warmwasser, Grundsteuer, Versicherung, Wasser, Müllabfuhr und weitere umlagefähige Posten gemäss Betriebskostenverordnung.

Wie hoch sind Nebenkosten pro Quadratmeter?

Laut Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds liegen Nebenkosten bei durchschnittlich 2,67 Euro pro Quadratmeter im Monat (Abrechnungsjahr 2024). Ohne Heizkosten sind es 1,35 Euro. Bei allen Kostenarten können es bis zu 3,68 Euro pro Quadratmeter sein.

Welche Kosten darf der Vermieter nicht umlegen?

Verwaltungskosten, Instandhaltung und Reparaturen sind nicht umlagefähig. Seit Juli 2024 gilt das auch für TV-Kabelentgelte aus Sammelverträgen. Die Betriebskostenverordnung regelt abschliessend, welche Kosten auf den Mieter umgelegt werden dürfen.

Wann muss die Nebenkostenabrechnung vorliegen?

Der Vermieter muss die Abrechnung spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zustellen (§ 556 Absatz 3 BGB). Versäumt er die Frist, kann er keine Nachzahlung mehr fordern. Ein Guthaben des Mieters verfällt dadurch nicht.

Warum steigen Nebenkosten?

Hauptgründe sind die CO2-Bepreisung, höhere Energiepreise, gestiegene Versicherungsprämien, steigende kommunale Gebühren und die Grundsteuer-Neuberechnung. Der Betriebskostenspiegel zeigt einen Anstieg von 2,17 Euro (2022) auf 2,67 Euro (2024) pro Quadratmeter und Monat.

Kann ich meine Nebenkostenabrechnung prüfen lassen?

Mieter haben Anspruch auf Belegeinsicht beim Vermieter. Mieterschutzvereine und der Deutsche Mieterbund bieten eine Prüfung der Nebenkostenabrechnung an. Der Nebenkostenrechner von Rechnerlupe gibt eine erste Orientierung, ob die abgerechneten Betriebskosten im üblichen Rahmen liegen.