Schonvermoegen-Rechner

Pruefe, wie viel Vermoegen du beim Buergergeld behalten darfst und ob dein verwertbares Vermoegen unter dem Freibetrag liegt. Der Rechner ermittelt den Vermoegensfreibetrag deiner Bedarfsgemeinschaft fuer die Karenzzeit und die Zeit danach nach Paragraf 12 SGB II. Werte fuer 2026.

Aktuell 2026Karenzzeit 40.000 € + 15.000 € je weitere Person · danach 15.000 € je Person · mit Rechenweg

DAS WICHTIGSTE

In der Karenzzeit (erstes Jahr) bleibt Geldvermoegen bis 40.000 € fuer die erste Person plus 15.000 € je weitere Person der Bedarfsgemeinschaft anrechnungsfrei. Nach der Karenzzeit gilt ein Freibetrag von 15.000 € pro Person. Ein angemessenes Auto, geschuetzte Altersvorsorge und ein angemessenes selbst genutztes Eigenheim zaehlen nicht in diese Grenze hinein, sondern sind zusaetzlich geschuetzt.

Schonvermoegen berechnen

Deine Bedarfsgemeinschaft
Bitte gib mindestens 1 Erwachsene Person ein.
Bitte gib eine gueltige Anzahl ein.
Dein verwertbares Geldvermoegen (optional)
Trage hier nur verwertbares Geldvermoegen ein, etwa Bargeld, Giro-, Spar- und Tagesgeldguthaben, Wertpapiere und Depots. Geschuetzte Altersvorsorge, ein angemessenes Auto und ein angemessenes selbst genutztes Eigenheim gehoeren nicht hierher, sie sind separat geschuetzt.

Dein Vermoegensfreibetrag

Geschuetztes Geldvermoegen (Freibetrag)
Personen gesamt
Freibetrag
RECHENWEG

Dieser Rechner liefert eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Beratung durch das Jobcenter. Berechnet wird der Geldvermoegens-Freibetrag nach Paragraf 12 SGB II. Ob ein Auto, ein Eigenheim oder eine Altersvorsorge im Einzelfall als angemessen und geschuetzt gilt, entscheidet das Jobcenter. Maszgeblich ist der Bescheid. Werte fuer 2026.

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Schonvermögen-Rechner 2026: Vermögensfreibetrag beim Bürgergeld

Vermögensfreibetrag beim Bürgergeld berechnen

Der Schonvermögen-Rechner auf Rechnerlupe prüft, wie viel Vermögen du beim Bürgergeld behalten darfst. Du gibst die Größe deiner Bedarfsgemeinschaft ein, wählst Karenzzeit oder die Zeit danach und siehst sofort den Vermögensfreibetrag. Optional trägst du dein verwertbares Vermögen ein und gleichst es direkt mit dem Freibetrag ab. Der Rechner basiert auf Paragraf 12 SGB II, ist kostenlos, ohne Anmeldung und zeigt den Rechenweg.

Schonvermögen beim Bürgergeld: Definition

Schonvermögen ist der Teil deines Vermögens, den du beim Bezug von Bürgergeld nicht einsetzen musst. Es umfasst einen Freibetrag für Geldvermögen nach Paragraf 12 SGB II. Daneben gibt es geschützte Schontatbestände: ein angemessenes Kraftfahrzeug, geschützte Altersvorsorge, ein angemessenes selbst genutztes Eigenheim und angemessener Hausrat. Verwertbares Vermögen oberhalb des Freibetrags und außerhalb der Schontatbestände muss zur Sicherung des Lebensunterhalts eingesetzt werden.

Freibetrag in der Karenzzeit

Die Karenzzeit umfasst das erste Jahr ab Beginn des Bürgergeld-Bezugs (Paragraf 12 Absatz 3 SGB II). Vermögen wird nur berücksichtigt, wenn es erheblich ist. Erheblich heißt: über 40.000 Euro für die leistungsberechtigte Person plus 15.000 Euro je weitere Person der Bedarfsgemeinschaft (Paragraf 12 Absatz 4 SGB II).

1 Person: 40.000 Euro
2 Personen (Paar): 55.000 Euro
3 Personen: 70.000 Euro
4 Personen: 85.000 Euro

Selbst genutztes Wohneigentum wird in der Karenzzeit unabhängig von der Größe nicht berücksichtigt.

Freibetrag nach der Karenzzeit

Nach Ablauf der Karenzzeit gilt ein Grundfreibetrag von 15.000 Euro für jede Person in der Bedarfsgemeinschaft (Paragraf 12 Absatz 2 SGB II). Das Alter spielt keine Rolle. Bei 4 Personen sind das 60.000 Euro.

Nicht ausgeschöpfte Freibeträge werden innerhalb der Bedarfsgemeinschaft übertragen. Hat eine Person mehr Vermögen als ihren eigenen Freibetrag, darf sie den Freibetrag einer anderen Person mitnutzen. Es kommt auf das Gesamtvermögen aller Personen gegenüber dem Gesamtfreibetrag an, nicht auf die Verteilung.

Beispiel: 4 Personen nach der Karenzzeit, Gesamtfreibetrag 60.000 Euro. Liegt das verwertbare Geldvermögen aller Personen zusammen bei 48.000 Euro, bleibt es anrechnungsfrei.

Welches Vermögen ist verwertbar?

Zum verwertbaren Vermögen zählen alle finanziellen Mittel der Bedarfsgemeinschaft:

Bargeld und Guthaben auf Giro-, Spar- oder Tagesgeldkonten
Wertpapiere, Fonds und Depots
Nicht geschützte Lebens- und Rentenversicherungen
Weiteres verwertbares Eigentum

Geschützte Vermögenswerte wie Kraftfahrzeug, Altersvorsorge und Eigenheim gehören nicht in diese Aufstellung. Sie sind eigene Schontatbestände neben dem Geldvermögens-Freibetrag.

Geschützte Vermögenswerte neben dem Freibetrag

Angemessenes Kraftfahrzeug

Für jede erwerbsfähige Person der Bedarfsgemeinschaft ist ein angemessenes Kraftfahrzeug geschützt. Nach der Verwaltungspraxis gilt ein Verkehrswert bis etwa 15.000 Euro als angemessen. Ob ein Fahrzeug als angemessen gilt, prüft das Jobcenter im Einzelfall.

Selbst genutztes Eigenheim

Selbst genutztes Wohneigentum bleibt bei angemessener Größe geschützt. Nach der Karenzzeit gelten als Richtwerte rund 140 Quadratmeter beim Haus und 130 Quadratmeter bei der Eigentumswohnung für 1 bis 4 Personen. Für jede weitere Person kommen etwa 20 Quadratmeter Wohnfläche hinzu. In der Karenzzeit ist die Größe nicht begrenzt.

Geschützte Altersvorsorge

Geschützt sind staatlich geförderte Verträge wie die Riester-Rente. Auch andere Altersvorsorge bleibt anrechnungsfrei, wenn der Vertrag der Altersvorsorge dient und eine Verwertung vor dem Ruhestand vertraglich ausgeschlossen ist. Solche Verträge zählen nicht zum verwertbaren Vermögen.

Angemessener Hausrat

Üblicher Hausrat wie Möbel, Haushaltsgeräte und Kleidung wird nicht angerechnet. Nur besonders wertvolle Gegenstände können im Einzelfall berücksichtigt werden.

Vermögen über dem Freibetrag: Härtefall

Liegt das verwertbare Vermögen über dem Freibetrag, muss der übersteigende Teil zur Sicherung des Lebensunterhalts eingesetzt werden. Bürgergeld wird erst gezahlt, wenn das Vermögen bis auf den Freibetrag aufgebraucht ist. In einem Härtefall kann das Jobcenter von der Verwertung absehen, etwa wenn sie unwirtschaftlich wäre.

Abgrenzung zum Bürgergeld-Anspruch

Das Schonvermögen entscheidet, ob du wegen deines Vermögens Anspruch auf Bürgergeld hast. Wie hoch das Bürgergeld ausfällt, hängt von Regelsatz, Unterkunftskosten und anrechenbarem Einkommen ab. Die Höhe ermittelst du mit dem Bürgergeld-Rechner auf Rechnerlupe. Den Anspruch bei Rente im Alter berechnet der Grundsicherung-Rechner. Wer vor dem Bürgergeld Arbeitslosengeld I prüfen will, nutzt den Arbeitslosengeld-Rechner.

Grenzen des Schonvermögen-Rechners

Der Schonvermögen-Rechner liefert eine Orientierung auf Basis der gesetzlichen Freibeträge nach SGB II. Nicht abgebildet sind die individuelle Prüfung von Kraftfahrzeug und Eigenheim, steuerliche Fragen und die Bewertung von Härtefällen. Ob ein Vermögenswert als angemessen gilt, entscheidet das Jobcenter. Alle Werte gelten für 2026.

Häufige Fragen zum Schonvermögen

Was ist das Schonvermögen beim Bürgergeld?

Schonvermögen ist der Teil des Vermögens, den du beim Bürgergeld behalten darfst. Es umfasst den Geldvermögens-Freibetrag nach Paragraf 12 SGB II und geschützte Vermögenswerte wie Kraftfahrzeug, Altersvorsorge, Eigenheim und Hausrat.

Wie hoch ist der Freibetrag in der Karenzzeit?

40.000 Euro für die leistungsberechtigte Person plus 15.000 Euro für jede weitere Person der Bedarfsgemeinschaft. Bei einem Paar sind das 55.000 Euro, bei 4 Personen 85.000 Euro.

Wie hoch ist der Freibetrag nach der Karenzzeit?

15.000 Euro pro Person in der Bedarfsgemeinschaft, unabhängig vom Alter. Bei 4 Personen ergibt das 60.000 Euro. Nicht ausgeschöpfte Freibeträge werden innerhalb der Bedarfsgemeinschaft übertragen.

Werden Auto und Eigenheim angerechnet?

Nein. Angemessenes Kraftfahrzeug und angemessenes Eigenheim sind eigene Schontatbestände. Sie zählen nicht in den Geldvermögens-Freibetrag hinein. Als angemessen gilt ein Kfz mit einem Verkehrswert bis etwa 15.000 Euro.

Welche Altersvorsorge ist geschützt?

Staatlich geförderte Verträge wie die Riester-Rente und andere Altersvorsorge, bei der eine Verwertung vor dem Ruhestand vertraglich ausgeschlossen ist. Solche Verträge zählen nicht zum verwertbaren Vermögen.

Was passiert bei Überschreitung des Freibetrags?

Vermögen über dem Freibetrag muss zur Sicherung des Lebensunterhalts eingesetzt werden. In einem Härtefall kann das Jobcenter von der Verwertung absehen. Maßgeblich ist der Bescheid des Jobcenters.